Gebraucht KFZ v Händler > Garantie auf Reparatur ?

26. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)
Gebraucht KFZ v Händler > Garantie auf Reparatur ?

Hallo,

ich habe am 29.04.2013, ca. 45 Km von mir entfernt, einen gebrauchten Opel Astra vom Händler einer anderen Marke gekauft.
Bei der ersten Probefahrt habe ich merkwürdige Geräusche festgestellt.
Mit meinem Hinweis, er solle das überprüfen habe ich eine zweite Probefahrt vereinbart.
Auf meine Nachfrage, ob alles in Ordnung sei, meinte er ja.

Am 01.05.2013 hatte das Getriebe einen defekt.

Das Getriebe reparierte er anstandslos auf seine Kosten.
Hierzu bekam ich keinen Beleg.

Ca . 8 Wochen später kamen wieder kurz Geräusche aus dem Getriebebereich, welche sich mehr und mehr häuften.
Nach Analyse im Oktober 2013 stellte sich heraus, daß das Zweimassenschwungrad und das Ausrücklager defekt sind.

Das Zweimassenschwungrad und das Ausrücklager reparierte der Händler anstandslos auf seine Kosten.
Dies wurde auch belegt.

Irgendwann in dieser Zeit, hörte ich im Innenraum ein elektronisches Summen.
Da in der heutigen Zeit sehr viel Technik einem Auto verbaut sind, dachte ich, es ist irgendein Stellmotor oder ein Lüfterrad.

Vor einigen Tagen laß ich in einem Astra-Forum von einem User der dieselbe Motor/Getriebekombination fährt einen Beitrag, der genau dieses summen beschreibt.

Hierauf kamen antworten, daß dieses Geräusch mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Getriebe kommt.
Weiterhin kann das auch mit dem Differential zusammenhängen, da mein Astra schon seit er in meinem Besitz ist nach links zieht, was bisher auch nicht in den Griff zu bekommen war.

Also bin ich zum freundlichen Opel Händler, wohin mich mein Gebrauchtwagenhändler mit einem anderen Defekt verwies, da diese die speziellen Werkzeuge besitzen.

Hier bestätigte man mir das Geräusch aus der Getriebegegend, bat mich aber in ein anderes größeres Opel-Haus, da diese hier im Umkreis die Getriebespezialisten sind.

Heute war ich dort und bekam auch einen Getriebedefekt genannt.

Da die Geschichte - im Extremfall - bei einem irreparablen Getriebedefekt nur durch einen Austausch des Getriebes ca. 5400.- Euro kosten könnte, bin ich nicht gewillt das selbst zu bezahlen.

Der Opelhändler meinte, wenn der Gebrauchtwagenhändler das Getriebe extern hat reparieren lassen und mir diesen Beleg aushändigen würde, hätte ich zwei Jahre Garantie auf die Getriebereparatur.

So wie ich das sehe, liegt es a) daran, ob der Gebrauchtwagenhändler die Reparatur extern abgegeben hat und b) ob es dazu einen Beleg gibt.

Meine Überlegung + Frage hierzu:
Kann es mir denn nicht egal sein, ob mit oder ohne Beleg, der Händler hat mir das Getriebe repariert und muß somit zwei Jahre Garantie drauf geben ?

Gruß Ambros

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

erstmal eine ganz andere Frage, wieviele KM hat denn dein Fahrzeug schon runter?

Jeh nach Laufleisstung kommt es ganz anders als du esgerne haben willst. Kan gut sein, dass diese Defekte schon als normaler Verschleiss durchgehen. Dein Händler hätte evtl nichtmal die ersten reparaturen am Getriebe übernehmen müssen.

Daher ist es jetzt ganz wichtig die Laufleisstung deines fahrzeugs zu wissen...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Bei Kauf 65.000 Km
Baujahr: März 2007

Grüße Ambros

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)



Schaden ist innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten, der Wagen hat insgesamt wenig KM, also wird der aktuelle Schaden schlussendlich unter die Gewährleistungspflicht des Händlers fallen.

Die Gewährleistung für die bisherigen Nachbesserungen läuft bis zum Ende der ursprünglich beim Fahrzeugkauf vereinbarten Verjährung der Ansprüche aus Sachmangelhaftung.
Wielange der Händler auf die Arbeiten Gewährleistung hat, ist nicht Sache des Käufers, denn der hat die Reparaturen ja nicht bezahlt. Der Händler könnte aber eventuelle Rechte aus diesen Rep an den Käufer abtreten, wenn nicht die AGB der ausführenden Werkstatt dagegen sprechen.

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"0o--v--o0"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

[color=blue]Zitat=GSX90#R "Schaden ist innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten, der Wagen hat insgesamt wenig KM, also wird der aktuelle Schaden schlussendlich unter die Gewährleistungspflicht des Händlers fallen." [/color]
Für meine Verständnis: Das ist doch die "Gewährleistung", was der Staat vor ein paar Jahren den Händlern auferlegt hat ?
[color=blue]Zitat=GSX90#R "Die Gewährleistung für die bisherigen Nachbesserungen läuft bis zum Ende der ursprünglich beim Fahrzeugkauf vereinbarten Verjährung der Ansprüche aus Sachmangelhaftung.[/color]
Dem ist er doch nachgekommen, indem er mir das Getriebe reparierte.
[color=blue][i]Zitat=GSX90#R Wie lange der Händler auf die Arbeiten Gewährleistung hat, ist nicht Sache des Käufers, denn der hat die Reparaturen ja nicht bezahlt. Der Händler könnte aber eventuelle Rechte aus diesen Rep an den Käufer abtreten, wenn nicht die AGB der ausführenden Werkstatt dagegen sprechen."
[/color]
Das heißt also, wenn der Händler das Getriebe selbst repariert hat oder mir den Nachweis, falls er diesen von einer externen Spezialwerkstatt hat und mir nicht gibt, schaue ich in die Röhre ?

Wie ist denn das "allgemein" mit einer Gewährleistung auf eine Reparatur ?

Gruß Ambros

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-- Editiert Ambros am 27.09.2014 12:54

-- Editiert Ambros am 27.09.2014 12:58

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Völlig egal wieviele KM der Wagen gelaufen hat, ein Getriebe ist kein Verschleißteil. <hr size=1 noshade>

Selbstverständlich ist ein Getriebe ein Verschleißteil.
Nur dürfte der Verschleiß bei 65000 km bei weitem noch nicht erreicht sein.



quote:<hr size=1 noshade>Du hast eine Garantie auf das neue Getriebe. <hr size=1 noshade>

Nö, hat er ohne gesonderte Garantieerklärung nicht, allenfalls Gewährleistung.

Und da müsste man als Käufer dem Händler im Falle des Falles auch noch beweisen, das der Mangel bei Gefahrenübergang vorlag und ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt.



quote:<hr size=1 noshade>Der Opelhändler meinte, wenn der Gebrauchtwagenhändler das Getriebe extern hat reparieren lassen und mir diesen Beleg aushändigen würde, hätte ich zwei Jahre Garantie auf die Getriebereparatur. <hr size=1 noshade>

Von dem Opel-Händler?
Ansonsten ist die Aussage schlicht falsch.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10638 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Jeder Getriebehersteller und Überholer gibt zusätzlich Garantie!


Erstens ist diese Aussage so pauschal falsch, zweitens sollten Sie sich mal mit Garantie und Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden befassen, drittens wer sagt denn das nicht einfach nur ein anderes gebrauchtes Getriebe eingebaut wurde?

quote:

Aber es soll dem TE auch völlig egal sein, er muss nichts bezahlen.


Kann ein sehr teurer Trugschluss sein.....

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo,

danke der Antworten.

Was stimmt jetzt ?

Gruß Ambros

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Du hast erstmal nur die oben erwähnte gesetzliche Gewährleistung mit den Nachweispflichten (falls der Händler auf den Nachweis besteht).


Eine Garantie hätte man, wenn es für Dich eine gesonderte Garantieerklärung von Werkstatt oder Hersteller/Aufbereiter gäbe.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10638 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Der Kunde genießt in der Regel bei seriösen Herstellern/Werkstätten eine Garantie auf die Ein/Umbauten.


In der Regel, ist nunmal nicht gesetzlich vorgesehen.
Und eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.

quote:
Nichts mmit Trugschluss aber es muss halt immer Besserwisser geben...


Tja, wenn Sie sich so sicher sind, übernehmen Sie sicherlich die 5400€ falls der Besserwisser doch rech hat oder sind Sie nicht mehr so überzeugt von sich, wenn es ans eigene Geld geht?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat:
[color=blue]Ambros [/color]Der Opelhändler meinte, wenn der Gebrauchtwagenhändler das Getriebe extern hat reparieren lassen und mir diesen Beleg aushändigen würde, hätte ich zwei Jahre Garantie auf die Getriebereparatur.
Zitat:


[color=blue]
Zitat (von von Harry van Sell):
[/color]

Von dem Opel-Händler?
Ansonsten ist die Aussage schlicht falsch.
quote:


Nein,
so wie ich das verstanden habe von meiner Hauswerkstatt oder falls gegeben, des externen Getriebeinstandsetzers.

Gruß Ambros


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-- Editiert Ambros am 28.09.2014 13:57

-- Editiert Ambros am 28.09.2014 13:58

-- Editiert Ambros am 28.09.2014 14:00

1x Hilfreiche Antwort


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