Garantie fehlt auf der Rechnung nach verbindlicher Bestellung

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
idyl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantie fehlt auf der Rechnung nach verbindlicher Bestellung

Hallo zusammen,

ich habe als Gewerbetreibender einen Gebrauchtwagen vom Händler per verbindlicher Bestellung gekauft, da noch TÜV gemacht werden sollte. Dabei wurde die Gewährleistung ausgeschlossen aber dafür eine Garantie aufgeführt.
Jetzt habe Ich ein paar Tage später die Papiere samt Rechnung für den Kauf erhalten und auf der Rechnung taucht nichts auf von genannter Garantie.
Versucht der Verkäufer sich hier rauszuziehen?
Oder gilt das, was in der verbindlichen Bestellung steht und eine Garantie muss auf der Rechnung nicht mehr auftauchen?
Kann/Sollte Ich verlangen, dass der Verkäufer mir schriftlich die Garantie bestätigt?
Kann/Sollte Ich den Kauf widerrufen?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

-- Editier von idyl am 23.06.2017 22:40

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von idyl):
aber dafür eine Garantie aufgeführt.

Was für eine Garantie genau?
Was steht auf der Auftragsbestätigung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
idyl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf der verbindlichen Bestellung war die Rede von WENA-P.
Hätte es eine gesonderte Auftragsbestätigung geben sollen? Ich habe nur die verbindliche Bestellung unterschrieben und jetzt Papiere und Rechnung erhalten. Darauf findet sich kein Wort dieser WENA-P Garantie.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Das ist eine Garantieversicherung.

Hat man eine Versicherung abgeschlossen?

Versicherungsschein / Garantiebedingungen erhalten? Falls nicht denVerkäufer darauf ansprechen, eventuell hat erdiese nur vergessen oder die brauchen etwas Bearbeitungszeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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