Garantie beim freien Händler?

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bina81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Garantie beim freien Händler?

Wir sind derzeit auf Gebrauchtwagensuche und haben ein Auto (BJ 2000) unserer Wahl bei einem Freien Autohändler gefunden.
Wir sind uns aber sehr unsicher wie es bei einem solchen Händler mit Garantieansprüchen aussieht. Wir haben bisher unsere Autos immer in größeren Autohäusern gekauft haben.
Haben freie Händler die gleichen Pflichten?
Und was würde passieren, wenn wir etwas zu beanstanden hätten, und der Händler dann nicht mehr existieren würde?



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Sie müssen zwischen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und Garantie unterscheiden. Die Sachmängelhaftung darf kein gewerblicher Händler ausschließen, diese gilt aber nur für Defekte, die beim Kauf des Fahrzeugs nicht offensichtlich waren. Funktioniert die z.B. die Klimaanlage beim Kauf nicht und der Händler hat dies so im Kaufvertrag vermerkt, müssen Sie eine spätere Reparatur auf Ihre Kosten vornehmen. Platzt Ihnen aber fünf Monate nach dem Kauf der Motor, ohne daß Ihnen eine grobe Fehlbedienung nachgewiesen werden kann, haftet der Händler für den Schaden.

Eine Garantie wird in der Regel vom Händler nur vermittelt, Träger ist meistens eine Versicherung. Bei diesen Gebrauchtwagengarantien kommt es aber extrem auf das so genannte Kleingedruckte (die Versicherungsbedingungen) an, was denn vom Garantieumfang tatsächlich abgedeckt ist. Pauschale Antworten sind hier nicht möglich.

Im Falle eines Konkurses oder einer Geschäftsaufgabe können Sie Gewährleistungsansprüche in aller Regel vergessen, da die Firma eben nicht mehr existiert, gegen die Sie eine Forderung richten können.

Eine Garantie ist vom Bestand des Händlers unabhängig und der Zusammenbruch eines Versicherers ist eben deutlich weniger wahrscheinlich, als die Pleite eines Autohändlers.

Gucken Sie sich eben Ihr künftiges Auto genau an und nehmen Sie im Zweifel eine Gebrauchtwagenüberprüfung in Anspruch, wie sie z.B. von den großen Prüforganisationen (DEKRA, TÜV, GTÜ) angeboten werden. Das senkt das Risiko eines Fehlkaufs deutlich.

Gruß Senatorman

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-- Editiert am 25.11.2009 21:53

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#2
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Würd ich auch so sehen. Ein paar Euro sind da sicher gut investiert und weniger ärgerlich als wenn sich das vermeindliche Traumauto dann als eine Albtraumkiste entpuppt...

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"Leben und Leben lassen..."

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#3
 Von 
simlex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

ich habe eine Frage, die dazu passt.
Also ich hab vor 3 Monaten ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft mit Garantie von einer Garantieversicherung. 4 Tage nach dem Kauf höre ich, dass das Radlager vorne defekt ist. Hab den Händler gleich angerufen und dem das gesagt. Wir haben uns geeinigt, er schickt mir das Lager und ich lass auf seine Kosten bei mir in der Nähe einbauen. Alles wunderbar, dachte ich! Nach der Reparatur rief ich ihn an und teilte ihn die Kosten mit. Dann sagt der, er hätte nie gesagt, dass er die Einbaukosten übernimmt. Ich hab ihn bis jetz 2 Einschreiben mit Zahlungsaufforderung geschickt. 1. Mahnung keine Antwort, 2. Mahnung nicht angenommen. Dann wollte ich nun die Garantie in Anspruch nehmen. Aber dort steht dass ich vorher den Schaden melden musste. Also Garantieanspruch kann ich vergessen.
Nun kann ich doch den Sachmängel des Händlers in Anspruch nehmen, oder? Unsere Vereinbarung hat er nicht gehalten, also sollte ich ihn jetzt verklagen oder?
Die 2. Mahnung wurde von ca 4,5 Wochen verschickt. Gib es eine Frist, die eingehalten werden muss, damit das Gericht das anerkennt?
Weil ich einen einfachen Brief mit selbem Inhalt schicken wollte, damit er weiß, dass im Falle einer Klage er das 10-fache zahlen darf. Hier würde ich ihm noch eine Woche Zeit geben. Dann sind schon 6 Wochen her als die 2. Mahnung geschickt wurde.

Grüße
sim

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Wie war die genaue Formulierung in dem ersten Mahnschreiben?



quote:
Wir haben uns geeinigt, er schickt mir das Lager und ich lass auf seine Kosten bei mir in der Nähe einbauen.

Was von der Vereinbarung ist wie nachweisbar?



Was hat der Händler denn bis jetzt bezahlt?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
simlex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wie mit Ihnen besprochen, habe ich das von Ihnen verschickte Radlager von einer in meiner Nähe liegende Werkstatt einbauen lassen. Nun möchte ich bei dieser Gelegenheit Ihnen die Rechnung für den Einbau übersenden und Sie bitten mir den Betrag von yy,00 Euro bis zum 19. Oktober 2009 auf das folgende Konto zu überweisen

xxxxx
xxxxx
xxxxx
xxxx

Eine Kopie der Rechnung ist im Anhang beigelegt.

Er hat das Lager geschickt, hab noch das Verpackungsmaterial bzw. den Aufkleber, wo sein Adresse drauf steht und die Adresse des Empfänger, also meine. Auf dem Kleber ist noch die Päckchennummer von der Post.
Bezahlt hat er davon noch nix.

Gruß


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Sonst nichts, also keine schriftliche Zusage, das er die Kosten übernimmt ?


Vom Verpackungsmaterial nur noch den Aufkleber? Oder auch noch Karton und Polstermaterial ?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#7
 Von 
simlex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ne, verpackung leider schon von der werkstatt weggeschmissen. aber die werkstattleuten können das bezeugen. soll nicht daran legen. das wird schon ausreichen.

ich schick dem jetz einfach letzte mahnung per normal brief, damit er weiß, dass er schwer zu blechen hat. danach verklagen. das sagt auch mein anwalt. der brennt schon drauf los direkt gerichtlich vorzugehen. nix nochmal mahnung oder sonstigen unsinn.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Existiert das defekte Radlager denn noch ?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#9
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

da Sie die Aussage des Händlers nur mündlich haben, ist es natürlich nun schwer, dem Händler nachzuweisen, was wirklich vereinbart war. Wenn nun auch noch das Verpackungs-Beweismittel (mit Absenderangabe) futsch ist, wird der Fall nicht einfacher.

Sie sollten den Händler zur Aussage bringen, daß er Ihnen tatsächlich das Lager zugeschickt hat. Damit hätte er nämlich seine Sachmängelhaftung eingestanden.

Ich würde es so machen: eingeschriebenen Brief zum Händler, in welchem Sie sich für das zugesandte Radlager bedanken. Bitten Sie Ihn mit 14 Tagen Fristsetzung um Mitteilung und Begründung, warum er seine Sachmängelhaftung einerseits durch Übersendung des Radlagers dem Grunde nach anerkennt, andererseits aber die Übernahme der Einbaukosten ablehnt. Sollten Sie innerhalb der Frist nichts von Ihm hören, können Sie immer noch zum Anwalt gehen.

Da die Mechaniker nur den Karton gesehen haben, sich wahrscheinlich aber nicht an die Absenderangabe erinnern können, ist es m.E. allerdings mehr als fraglich, ob Sie einen aussichtsreichen Prozeß auf Übernahme der Einbaukosten führen können. Zumal dann, wenn das Paket geöffnet war. Der Händler könnte schließlich behaupten, Ihnen in diesem Paket etwas ganz anderes (und kein Radlager) zugesandt zu haben.

Gruß Senatorman

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#10
 Von 
simlex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da haben Sie schon recht, aber er reagiert nicht auf Schreiben und Telefonate. Einschreiben nimmt er sogar nicht mehr an. Mein 2. Einschreiben wurde zurück an mich geschickt, natürlich ungeöffnet.
Da ich gleich einen einfachen Brief an ihn verfassen werde, werde ich Ihre Idee miteinbringen, in der Hoffnung, dass er anwortet. Wie gesagt, Einschreiben nimmt er nicht an.
Andererseits kann er natürlich sagen, er hätte was anderes geschickt. Da wäre die Frage was? Es ist schon etwas unüblich Sachen nachschicken, die als bsp Zubehör zum Auto gehören.
Aber ich werde zuerst brieflichen Kontakt herstellen
Vielen Dank für die Idee.

Mfg
sim

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-- Editiert am 30.11.2009 11:20

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Was willst du denn noch Schreiben. Reich ne Klage ein.

Du musst aber die "Vereinbarung" das du irgendwo reparieren lassen kannst beweisen. Dazu reichen weder Kartonagen noch Aufkleber. Denn die belegen nur das er dir ein Ersatzteil gesendet hat - aus welchen Grund auch immer.

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Die Arbeit mit dem Brief ist vergebens, denn wer Einschreiben nicht annimmt der wird auch leugnen, das ein einfacher Brief ohne Zustellnachweis angekommen ist.
Da wäre dann ein Einwurf-Einschreiben anzuraten.


Insgesamt ist die Rechtsposition sehr dürftig, die telefonische Zusage kann nicht bewiesen werden und in dem Päckchen kann auch die Bedienungsanleitung und ein Duftbäumchen als Gratiszugabe gelegen haben.


Die Übernehme der Einbaukosten wird er ablehnen, im Gegenteil ich ahne er wird unter Umständen behaupten das er hier überhaupt nicht haftbar sei da der Käufer die Reparatur einfach veranlasst habe ohne ihn vorher zur Nachbesserung aufzufordern...




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