Guten Tag,
eine Frage zum Gewährleistungsrecht beim Gebrauchtwagenverkauf.
Zwischen einem Unternehmer (Händler) und Privatmann ist klar: Das Gewährleistunsgrecht gilt; ebenso klar ist: zwischen Privat und Privat kann man es ausschließen.
Wie aber sieht es aus bei einem Freiberufler, der seinen Geschäftswagen an einen Privaten verkauft? Ist der Freiberufler im Hinblick auf das Gewährleistungsrecht dann 'Unternehmer' oder 'Privater'?
Danke für Hinweise.
Hans-Jürgen Bittermann
Freiberufler: Gewährleistung?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo Hans-Jürgen,
der Freiberufler ist ist auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
.
Allerdings ist Dein Problem schon sehr kritisch diskutiert worden.
Praktisch macht es diese Regelung dem Freiberufler oder Unternehmer (z.B. Bäcker), der von Autos keine Ahnung hat, unmöglich seinen Geschäftswagen an Privat zu verkaufen, weil er die Risiken nicht abschätzen kann. Er kann dann nur an einen Händler verkaufen, bei dem er die Gewährleistung ausschließen kann.
Die gesetzliche Regelung ist ganz klar und gegenteilige Entscheidungen sind mir nicht bekannt.
Gruß
MCNeubert
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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
Das gilt natürlich nur, wenn der Wagen überwiegend geschäftlich genutzt wurde. Siehe www.adac.de. Und wenn der Freiberufler den Wagen vor Verkauf in sein Privatvermögen überführt hat, dann handelt er als beim Verkauf natürlich als Privatmann und nicht als Gewerbetreibender. Die Überführung in das Privatvermögen ist jedoch ein rein buchhalterischer Verwaltungsakt, d.h. dieser kann vom Gewerbetreibenden natürlich solange auch "nachträglich" erfolgen, solange er seine Steuer nicht abgegeben hat. Also faktisch läuft das Gesetz (wie soviele andere auch) ins leere.
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Ich habe hierzu auch eine Frage. Wie sieht es mit der Gewähleistung aus, wenn ein Fahrzeug als Privatperson kaufe, dieses Fahrzeug dann aber in meiner Firma nutze und dieses auch steuerlich berücksichtige?
in diesem zusammenhang hätte ich zwei grundsätzliche fragen:
1. wenn ich als unternehmer ein gebrauchtfahrzeug kaufe, so muss ich den neupreis des fahrzeugs versteuern und nicht den letztendlichen kaufpreis?
ist dies so richtig?
kann ich steuerlich das fahrzeug, falls vorgenanntes zutrifft, dann auch zum neupreis des fahrzeugs absetzen?
2. welche gewährleistungspflicht habe ich als privatverkäufer an privat?
kann ich die gewährleistung definitiv ausschliessen?
Und jetzt?
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