Fragen zur Gewährleistung bei Mängeln nach Autokauf

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484164-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Gewährleistung bei Mängeln nach Autokauf

Moin.
Und zwar folgendes:
Ich habe im August 2017 einen gebrauchten Sportwagen bei einem Händler gekauft.
Nach diversen anderen Mängeln wurde am 23.01.2018 in einer Werkstatt festgestellt dass die Abgasanlage die am Fahrzeug verbaut ist nicht die Serienabgasanlage ist, sondern eine Rennsportabgasanlage ab Turbo ohne Zulassung im Straßenverkehr.
Daraufhin habe ich den Händler zuerst per WhatsApp kontaktiert und nachdem von dessen Seite keine Rückmeldung kam,per Einschreiben mit Rückschein, worin ich ihm eine Frist bis zum 06.02.2018 setzte um sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Ein paar Tage später meldete er sich telefonisch bei mir und bat mich ihm ein paar Kostenvoranschläge zukommen zu lassen.
Gesagt getan,ich ließ ihm 3 Kostenvoranschläge mit Montage in verschiedenen preislichen Regionen zukommen,wieder per Einschreiben und Rückschein.Ausserdem bat ich ihn in diesem Schreiben mich nicht mehr telefonisch oder per WhatsApp zu kontaktieren,sondern bitte auf dem schriftlichen Wege.Ebenfalls setzte ich ihm wieder eine Frist,nun bis zum 20.02.2018.
Wieder ein paar Tage später schrieb mir der Händler bei WhatsApp,dass er eine Abgasanlage für mein Auto besorgen wolle und er sich dann bei mir meldet.Darauf habe ich jedoch nicht reagiert,da ich ihm ja wie oben geschildert schon deutlich gemacht hatte,dass er mich bitte nicht mehr auf diesem Weg kontaktieren soll.
Bis jetzt habe ich keine weitere Rückmeldung seitens des Händlers bekommen.
Deshalb nun ein paar Fragen meinerseits:

1. Wie könnte ich Schadenersatz fordern,da mir ja durch die erloschene Betriebserlaubnis ein großer Nachteil für diesen Zeitraum entsteht?

2. Darf ich nach Ablauf der Frist selber eine Werkstatt aufsuchen,den Schäden bzw Mängel beheben lassen und dem Händler eine Rechnung zukommen lassen?

3. Wenn der zweite Punkt nicht möglich ist,kann und darf ich mich selber um die Behebung des Mangels kümmern wenn ich die entsprechenden Kosten selber tragen?

Zu 3. Muss ich Kosten seitens des Händlers befürchten da er ja eine Abgasanlage besorgen wollte,oder habe ich die Nachricht "nie bekommen",da ich ihn ja deutlich auf den Postweg verwiesen habe?

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

Liebe Grüße
P.Grefe

-- Editiert von fb484164-72 am 16.02.2018 18:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb484164-72):
1. Wie könnte ich Schadenersatz fordern,da mir ja durch die erloschene Betriebserlaubnis ein großer Nachteil für diesen Zeitraum entsteht?

Es empfiehlt sich auch hier das Einschreben.



Zitat (von fb484164-72):
2. Darf ich nach Ablauf der Frist selber eine Werkstatt aufsuchen,den Schäden bzw Mängel beheben lassen und dem Händler eine Rechnung zukommen lassen?

Ja, darf man.



Zitat (von fb484164-72):
3. Wenn der zweite Punkt nicht möglich ist,kann und darf ich mich selber um die Behebung des Mangels kümmern wenn ich die entsprechenden Kosten selber tragen?

Ja, darf man.

Wenn der Händler bei Punkt 2 nicht zahlt, wird man das eh müssen - falles man ihn nicht verklagt und gewinnt



Zitat (von fb484164-72):
Zu 3. Muss ich Kosten seitens des Händlers befürchten da er ja eine Abgasanlage besorgen wollte,oder habe ich die Nachricht "nie bekommen",da ich ihn ja deutlich auf den Postweg verwiesen habe?

Die Nachricht wurde (nachweibar) zugestellt. Somit wird man "nie bekommen" nicht erfolgreich als Argument nehmen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ausserdem bat ich ihn in diesem Schreiben mich nicht mehr telefonisch oder per WhatsApp zu kontaktieren,sondern bitte auf dem schriftlichen Wege
Dieser Bitte MUSS der Händler nicht nachkommen, Telefon z.B ist ein gebräuchliches Kommunikationsmittel, welches auch anerkannt ist!

Zitat:
Wieder ein paar Tage später schrieb mir der Händler bei WhatsApp,dass er eine Abgasanlage für mein Auto besorgen wolle und er sich dann bei mir meldet.Darauf habe ich jedoch nicht reagiert,da ich ihm ja wie oben geschildert schon deutlich gemacht hatte,dass er mich bitte nicht mehr auf diesem Weg kontaktieren soll.
Man könnte hier durchaus eine Verweigerung Deinerseits zur Nacherfüllung sehen. Der Händler will wohl nacherfüllen, aber du willst das nur auf schriftlichem Weg.

Ich würde sagen, solltest du jetzt oder auch in Zukunft darauf bestehen, dass nur via psotalischem Weg kommuniziert wird, kann man das auch weiterhin so sehen, dass du nicht mit dem Händler kommunizieren willst und somit die Nacherfüllung blockierst.

Zu1) Würdest du dich der Kommunikation öffnen, wäre wohl kein weiterer Schaden entstanden! Denke daran, du hast eine Schadensminderungspflicht, dazu kann man von dir ohne weiteres verlangen auch ans Telefon zu gehen!

Zu2) Du setzt zwar eine Frist, aber wenn du dich der Kommunikation verweigerst, dann verweigerst du auch die Nacherfüllung würde ich sagen.

Zu3) Auf deine Kosten darfst du da natürlich was machen lassen, aber du bekommst diese nicht vom Händler erstattet.

Der Händler ist keineswegs zur postalischen Kommunikation verpflichtet, andere gängige Kommunikationsmittel musst du schon zugestehen, du hast hier kein Wahlrcht, dass du die Sache auf eine einziges Kommunikationsmittel beschränklen kannst...



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