Guten Morgen,
Ich habe eine spezielle Frage und hoffe, Ihr könnt mir bei der Problemlösung helfen.
08.16 wurde ein Neuwagen gekauft, welcher über 5 mal zur Nachbesserungen wegen Erheblichen Mängeln in der Werkstatt war.
Elektronik, Fahrwerk, Getriebe usw.
Der Händler und VW haben den Rücktritt zugestimmt.
Preis 38900€ Brutto.
Anzahlung: 15000€
Inzahlungsnahme Prämie: 2000€
Finanzierung: 21900€
Nun bekam ich gestern die Finale Rückabwicklungsrechnung
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Anzahlung: 15000€
Raten Bank: 12000€
Nutzungsentschädigung: -4000€ (20000km)
PRÄMIE: -2000€
Auszahlung: 21000€
Der Wagen steht schon abgemeldet beim Händler.
Muss die Prämie von uns zurück gezahlt werden
oder versucht hier der Händler Geld einzubehalten, dem dieses nicht zusteht?
Nach erneuter Kontrolle aller Unterlagen steht die Prämie nicht im Kaufvertrag sondern nur im Vorab Angebot.
Grüße
FAM Schmidt
-- Editiert von Fam Schmidt am 03.12.2017 07:32
Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag
3. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2017 | 07:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 18:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatMuss die Prämie von uns zurück gezahlt werden :
Kommt darauf an, für was genau diese Prämie gewährt wurde. Und ob das eine Rückabwichling auf Kulanz war oder nach Sachmängelhaftungsrecht.
#2
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 20:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Guten Abend,
die Prämie wurde von VW gezahlt für die Inzahlungsnahme eines alten Wagens.
Dieser wurde vom Händler angekauft und weiter verkauft.
Ob es eine Kulanz oder Sachmängelhaftung vom Rücktritt vom Kaufvertrag ist, weiß ich als Laie leider nicht.
Es wurde nach § 437
und 439 BGB
vom Kaufvertrag zurück getreten.
Mehrere vom VW Werk Reparaturversuche schlugen fehl. (5 Versuche in dem mehrere Tausend € getauscht wurden, Displays, Steuergeräte, Kabelbäume, Rechnereinheit uvm.
Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 00:49
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Dann muss der Händler natürlich auch den alten Wagen wieder herausgeben.Zitat:die Prämie wurde von VW gezahlt für die Inzahlungsnahme eines alten Wagens.
Im Ernst: Er schuldet vielleicht nur ein gleichwertiges Fahrzeug, aber wie will er jetzt den Wert ermitteln (sein Verkaufspreis ist da sicher kein Maßstab). Ergo ist der vereinbarte Preis die beste Schätzung.
Das ist noch besser, obwohl ich es auch bei "stand im Vertrag" nicht anders gesehen hätte.Zitat:Nach erneuter Kontrolle aller Unterlagen steht die Prämie nicht im Kaufvertrag sondern nur im Vorab Angebot.
Stefan
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