Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem privaten Auto verkauf, bei dem ich als Verkäufer agiere. Ich habe mir hierfür den von der ADAC vorgefertigten Vertrag heruntergeladen. Klingt alles sehr plausibel, nun ist es jetzt so, dass der Käufer erst einmal eine Anzahlung tätigen will und das Auto dann eine Woche später abholt.
Im ADAC Vertrag kann man nun angeben, dass der Käufer entweder den vollen Betrag beglichen hat, oder eben nur eine Anzahlung von X Euro. Des Weiteren gibt es einen Part, in dem der Verkäufer bestätigen muss, dass er Zulassungsbescheinigungen sowie die Schlüssel erhalten hat. Nun ist es ja so, dass ich diese erst bei der Begleichung des kompletten Betrags übergebe. Wie muss ich hier vorgehen? Ich kann ja schlecht ankreuzen, dass der Käufer die Unterlagen erhalten hat, muss ein weiterer Vertrag bei Begleichung des kompletten Betrags aufgesetzt werden, oder wird der unterschriebene Vertrag bis zur Begleichung einfach einbehalten?
Danke und viele Grüße
-- Editiert von fb492746-65 am 12.06.2018 12:11
-- Editiert von fb492746-65 am 12.06.2018 13:34
Frage zu Anzahlung bei privaten Autoverkauf
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Vor der vollen Bezahlung keine Abholung, ganz einfach. Am besten bar oder bei höheren Beträgen gibt's das Auto erst, wenn das Geld sicher auf dem Konto ist.
Und vergiss nicht, die Sachmängelhaftung auszuschließen!
ZitatWie muss ich hier vorgehen? :
Du hattest doch wohl nicht vor das Fahrzeug nach einer Anzahlung rauszugeben?!
Grundsätzlich gibt es beim Verkauf mehrere Möglichkeiten- die allerdings unter allen Umständen sicherstellen das Du agierst & nicht der Käufer sprich das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung bei dir bleibt:
1. Ihr macht den Kaufvertrag erst an dem Tag wo das Fahrzeug auch wirklich unter Bezahlung der vollen Summe abgeholt wird - bis dahin stellst du ihm eine einfache Quittung über eine Anzahlung aus wenn er unbedingt eine machen möchte.
2. Du lässt dir die Anzahlung mit Verwendungszweck auf ein Konto überweisen damit ist es für beide Seiten dokumentiert
3. Du verzichtest auf die Anzahlung und sagst er soll mit dem Gesamtbetrag kommen dann gehts weiter.
(so mache ich das immer weil diesen "Anzahlungskindergarten" brauch niemand, wenn der Käufer trotz Zusicherung Angst hat das das KFZ zwischenzeitlich verkauft wird ist das sein Problem ganz einfach -er hätte ja gleich mit der vollen Summe kommen können-so muß er halt ne Woche durchhalten )
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Guten Morgen zusammen,
ohje, ich habe mich hier leider etwas falsch ausgedrückt :-) Ich gebe den Wagen inkl. aller Dokumente etc. natürlich erst bei der Begleichung der vollen Summe heraus. Die Anzahlung wollte egtl. ich als Sicherheit, da ich bei einer Zusage das Inserat herausnehmen würde und die anderen Termine für Besichtigungen absage. Ich hab keine Lust darauf, dass sich der Käufer dann nach ein paar Tagen doch wieder anders entscheidet. Ich wäre nun so vorgegangen, dass ich im Part für die Sondervereinbarungen folgendes vermerkt hätte: "Am xx.xx.xxxx wurde vom Käufer eine Anzahlung in Höhe von X Euro geleistet. Der restliche Betrag wird vom Käufer bei Abholung des Wagens beglichen. Die verbindliche Abholung des Wagens erfolgt am xx.xx.xxx". Der Part für die Dokumentierung der Übergabe der Dokumente, Schlüssel etc. wird dann erst unterschrieben, wenn der volle Betrag beglichen wurde. Der restliche Vertrag wird bereits vollständig ausgefüllt. Sollte klappen oder? :-)
Viele Grüße
-- Editiert von fb492746-65 am 13.06.2018 08:48
Das ist alles immer noch zu kompliziert... Lass die Anzeige drin, bis das Auto verkauft ist. Da braucht's keine Anzahlung. Wenn der Käufer das Auto haben will, dann soll er es kaufen...und zwar gleich.
Nur meine Meinung...
Zitat:Nur meine Meinung...
Dem schliesse ich mich an.
ZitatDas ist alles immer noch zu kompliziert... Lass die Anzeige drin, bis das Auto verkauft ist. Da braucht's keine Anzahlung. Wenn der Käufer das Auto haben will, dann soll er es kaufen...und zwar gleich. :
Nur meine Meinung...
sehe ich absolut genauso, aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus kann ich vom Reservieren ebenso nur abraten, viele Leute zahlen auch etwas an & kommen dann trotzdem nicht- alles schon gehabt.
ZitatDas ist alles immer noch zu kompliziert... :
Sehe ich anders.
Ich sehe eine Anzahlung seitens des Käufers sogar als gängige Praxis an.
Käufer besichtigt heute, Auto gefällt gut, man einigt sich auf einen Preis, Käufer zahlt 20% an und Rest bei Abholung...
Ist absolut nichts unübliches.
Ich würde zu dem Vertrag ein weiteres Schriftstück aufsetzen:
(Ich formuliere es jetzt komplett frei!)
Zusatzvereinbarung zwischen Verkäufer (dein Name) und Käufer (Name des Käufers):
Verkäufer und Käufer einigten sich auf Summe 10.000 Euro.
Verkäufer und Käufer einigten sich auf Anzahlung in Höhe von: 2000 Euro. Restsumme (8.000 (in Worten achttausend)) bei Übergabe am: 20.06.2018.
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Auto im Besitz des Verkäufers.
Der Käufer muss das Fahrzeug bis spätestens dem 20.06.2018 abholen.
Sollte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, geht die Anzahlung auf den Verkäufer über.
Anzahlung erhalten:
Datum und Unterschrift.
Restbetrag erhalten:
Datum und Unterschrift
Mach es im Sinne von Seps Vorschlag, aber ersetze das Wort Besitz durch Eigentum.
Und nicht nur die Zahlung sondern den Erhalt von Schlüsseln, Zulassungsbescheinigung und was auch immer bestätigen lassen, wäre im Zweifel von Vorteil.
Berry
Interessant wird es immer dann, wenn man zwar eine Anzahlung hat, der Käufer, aus welchen Beweggründen auch immer, aber nicht die volle Summe bezahlt. Dann hat man zwar die Anzahlung, aber vorrübergehend ein wertloses Auto, da man es eben nicht einfach so anderweotig verkaufen sollte.
Hallo,
auch das kann man vertraglich regeln.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
7 Antworten