Fehlende Ausstattung Gebrauchtwagen.

5. August 2017 Thema abonnieren
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guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Fehlende Ausstattung Gebrauchtwagen.


Hallo.

Ich habe 6/2017 einen Renault Kadjar als Gebrauchtwagen gekauft.
Bei der Abholung wurde mir gesagt dass die georderten Grundträger (die ich freundlicher Weise gratis erhalten habe) nicht auf mein Fahrzeug passen da auf dieses wie das Autohaus auch erst bei der Montage festgestellt hat wohl keine Dachreling ab Werk montiert wurde. Laut der bisher gedruckten Verkaufsprospekte hat das Auto in der "Experience" Ausstattung aber immer diese als Serienausstattung seit Herstellungsbeginn. Wir einigten uns das der Händler neue Grundträger besorgt die auch ohne Reling passen da ich diese ja eh schon gratis angeboten bekommen hatte. Auf den ersten Blick und vielleicht auch auf den zweiten ist die Reling als solche nicht wirklich zu erkennen wenn nicht geraden ein vergleichbares Modell daneben stehen würde da diese nur maximal 2cm hoch ist und flach am Dach anliegt.

Wochen später fiel mir auf das die " dunkel getönten Scheiben hinten" die in der Serienausstattung für dieses Modell vorhanden sein müssten auch nicht eingebaut waren. Laut anfänglicher Äußerung eines Verkäufers sind diese zum normal colorverglasten Modell auch nicht unbedingt zu erkennen selbst wenn beide Modelle nebeneinander stehen würden. Ich habe diese Information erst mal so hingenommen. Dabei hatte ich gerade bei den hinten abgedunkelten Scheiben an meine Kinder gedacht und fragte ca. 3 Woche später noch mal nach wie es sein kann wenn es im gültigen Prospekt des Zulassungsjahres diese Ausstattungsmerkmale für genau dieses Modell aufgeführt sind. Der Verkäufer kam dann mit der Behauptung das der Kadjar zwar 6/16 zugelassen wurde aber auch schon 6/2015 hergestellt worden sein müsste und das ganz am Anfang Reling und dunklel getönte Scheiben hinten in dieser Baureihe noch nicht vorhanden waren. Der Kundenservice von Renault Deutschland und der Händler sind der Meinung dass das Auto Mitte 2015 produziert wurde. Der Kundenservice meinte aber auch auf wiederholter Nachfrage das Reling und Scheiben verbaut sein müssten und evtl. was über Kulanz geht. Ich sagte dann dass ich mir eine Folierung oder den original Sonnenschutz vorstellen könnte. 10 Minuten später bekam ich auch schon einen Rückruf von einen anderen Mitarbeiter. Aussagen wie: "Gekauft wie gesehen" und "ausführliche Probefahrt" (wirklich nur 15- 20 min incl. Besichtigung) und "ob ich eine Sehbehinderung hätte?" durfte ich mir dann anhören.

Das Autohaus und Renault Deutschland sind nicht gewillt da irgendwas zu machen. Das wirkliche Herstellungsdatum wurde mir bisher nicht mitgeteilt. So das ich annehmen muss dass das Auto ein Unfallwagen ist wenn es 2015 gebaut worden sein sollte, alle Bauteile aber von 1 bis 5/16 sind. Zumindest würden die Teiledaten mit der Erstzulassung hinkommen. Ich gehe davon aus das es wirklich so um 4/2016 hergestellt wurde und Renault mir nur Quatsch erzählt um nichts machen zu müssen.
Der Verkäufer meinte das Reling und getönte Scheiben hinten auch nicht auf dem Angebot standen womit er Recht hatte. Das ist mir bei der Probefahrt bzw. vor-/ nachher nicht aufgefallen. Zum Glück hatte ich ein Foto vom Angebot gemacht was ich auch erst viel später rausgesucht hatte.
ABER! Es standen nur einige Ausstattungsmerkmale drauf!!! So schlussfolgere ich das alle nicht aufgeführten Ausstattungsmerkmale ja auch nicht vorhanden sein müssten!!!

Vorab muss ich sagen dass ich mich rechtlich schon etwas erkundigt habe:

Wenn der Verkäufer besagte Teile vorher auch nicht einzeln aufgeführt hat aber der Ausstattungstyp (Experience) angegeben wurde die diese einschließt kann ich als Käufer davon ausgehen das diese Teile vorhanden sind. Vielmehr wäre er verpflichtet gewesen mir zu sagen dass gerade diese Teile trotz Experience Ausstattung nicht vorhanden sind.

Wie sieht es aus?
Habe ich Anspruch auf Nachbesserung/ Ersatz?
Ist meine Forderung gerechtfertigt?

Problem nach Autokauf?

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18 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat:
der Ausstattungstyp (Experience) angegeben wurde die diese einschließt kann ich als Käufer davon ausgehen das diese Teile vorhanden sind.


Sehe ich eigentlich auch so. Aber wie kann es passieren, dass man WOCHEN braucht, um eine nicht vorhandene Abdunklung der Scheiben zu bemerken?! Vielleicht handelt es sich um einen Importwagen, in den verschiedenen Ländern gibt es bei gleichem Ausführungsnamen oft Unterschiede in der Ausstattung. Dann hätte aber meiner Meinung nach dabei stehen müssen, dass es die z.b. polnische Ausstattung der Exzellenz Reihe ist, die nicht dieses und jenes beinhaltet...

Schwierig. Ich würde einfach mal nachfragen, was die sich denn so zur Regulierung vorstellen . Ob's zum Rücktritt reicht? Keine Ahnung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

... dass man WOCHEN braucht, um eine nicht vorhandene Abdunklung der Scheiben zu bemerken?! ...

Ok. Ich korrigiere meine Aussage:

Etwas später war ich mir nicht sicher ob mein Fahrzeug diese getönten Scheiben hat. An sich ist die Ansicht der Scheiben je nach Lichteinstrahlung von hinten eh etwas dunkler. Dazu kommt das der Fahrzeuginnenraum hinten auch sehr dunkel ist.

Laut Äußerung eines Verkäufers sind diese zum normal colorverglasten Modell auch nicht unbedingt zu erkennen selbst wenn beide Modelle nebeneinander stehen würden. Dieser Unterschied ist wirklich sehr geringfügig!!! Man würde das beim betrachten auch nicht unbedingt erkennen!

Auch wenn das nicht unbedingt zu sehen ist gehe ich davon aus das die Intensität der Sonnenstrahlung bzw. die Hitzeabsorbierung auf jeden Fall geringer sein sollte als bei normaler Colorverglasung.

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#3
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Wie kommst Dudu darauf dass es sich um einen Unfallwagen handelt? Ich tippe auch auf einen Re-Import und da können Ausstattungsunterschiede vorhanden sein.

An vielen Bauteilen, zum Beispiel Scheiben kannst du anhand einer Prägung das Herstellungsdatum heraus finden. Und so kannst du den Produktionszeitpunkt eingrenzen.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von amediox):
So das ich annehmen muss dass das Auto ein Unfallwagen ist wenn es 2015 gebaut worden sein sollte, alle Bauteile aber von 1 bis 5/16 sind.

Wie kommt man auf Unfallwagen, wohl eher der typische Haldenwagen beim Hersteller, wobei hier:
Zitat (von amediox):
Ich habe 6/2017 einen Renault Kadjar als Gebrauchtwagen gekauft.

Zudem zählt ja nicht das Herstellungsjahr sondern eben die Erstzulassung.
Zitat (von amediox):
Laut der bisher gedruckten Verkaufsprospekte hat das Auto in der "Experience" Ausstattung aber immer diese als Serienausstattung seit Herstellungsbeginn.

Druckfehler und Irrtümer ausgeschlossen, steht auf jedem Prospekt. Und jetzt müsste man sich die Ausgabe aus dem Herstellungsjahr erst mal besorgen, um einen Vergleich zu haben.
Zitat (von amediox):
Der Verkäufer kam dann mit der Behauptung das der Kadjar zwar 6/16 zugelassen wurde aber auch schon 6/2015 hergestellt worden sein müsste und das ganz am Anfang Reling und dunklel getönte Scheiben hinten in dieser Baureihe noch nicht vorhanden waren.

Genau das dürfte keine Behauptung mehr sein, wenn dies vom Hersteller bestätigt wird.
Zitat (von amediox):
ABER! Es standen nur einige Ausstattungsmerkmale drauf!!! So schlussfolgere ich das alle nicht aufgeführten Ausstattungsmerkmale ja auch nicht vorhanden sein müssten!!!

Es zählt immer was Vertraglich vereinbart wurde, man bestellt auch z.B. eine Pizza Margarita und trifft die Folgerung eine Pizza müsste immer Schinken dazu haben.
Zitat (von amediox):
Ist meine Forderung gerechtfertigt?

Nö man hat einen Gebrauchtwagen gekauft, welcher vorher ausführlich besichtigt wurde, Die vertraglich zugesicherten Eigenschaften sind wohl im Fahrzeug vorhanden.
Es gab wohl nur die Angabe der Erstzulassung nicht des Modelljahr, auch eine Haldenkrücke aus 2015 erfüllt die Beschreibung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn das Herstellungsdatum laut Renault Kundernservice bei etwa bei 6/15 liegt aber viele Bauteile von 1- 5/ 2016 sind frage ich mich schon was da falsch gelaufen ist!
Das genaue Herstellungsdatum wurde mir auf Nachfrahe bisher auch nicht genannt.

Es wurde mir wenigstens bestätigt das das sich um ein deutsches Modell handelt!


-- Editiert von amediox am 05.08.2017 09:52

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat:
Es zählt immer was Vertraglich vereinbart wurde, man bestellt auch z.B. eine Pizza Margarita und trifft die Folgerung eine Pizza müsste immer Schinken dazu haben.


Die hat aber gar keinen Schinken ;-)

Und selbst wenn, wäre noch nicht sicher, ob es immer Formfleischschinken, echter Serrano oder eine andere Schinkenart zu sein hat

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von amediox):
So das ich annehmen muss dass das Auto ein Unfallwagen ist wenn es 2015 gebaut worden sein sollte, alle Bauteile aber von 1 bis 5/16 sind.

Wie kommt man auf Unfallwagen, wohl eher der typische Haldenwagen beim Hersteller, wobei hier:
Zitat (von amediox):
Ich habe 6/2017 einen Renault Kadjar als Gebrauchtwagen gekauft.

Zudem zählt ja nicht das Herstellungsjahr sondern eben die Erstzulassung.
Zitat (von amediox):
Laut der bisher gedruckten Verkaufsprospekte hat das Auto in der "Experience" Ausstattung aber immer diese als Serienausstattung seit Herstellungsbeginn.

Druckfehler und Irrtümer ausgeschlossen, steht auf jedem Prospekt. Und jetzt müsste man sich die Ausgabe aus dem Herstellungsjahr erst mal besorgen, um einen Vergleich zu haben.
Zitat (von amediox):
Der Verkäufer kam dann mit der Behauptung das der Kadjar zwar 6/16 zugelassen wurde aber auch schon 6/2015 hergestellt worden sein müsste und das ganz am Anfang Reling und dunklel getönte Scheiben hinten in dieser Baureihe noch nicht vorhanden waren.

Genau das dürfte keine Behauptung mehr sein, wenn dies vom Hersteller bestätigt wird.
Zitat (von amediox):
ABER! Es standen nur einige Ausstattungsmerkmale drauf!!! So schlussfolgere ich das alle nicht aufgeführten Ausstattungsmerkmale ja auch nicht vorhanden sein müssten!!!

Es zählt immer was Vertraglich vereinbart wurde, man bestellt auch z.B. eine Pizza Margarita und trifft die Folgerung eine Pizza müsste immer Schinken dazu haben.
Zitat (von amediox):
Ist meine Forderung gerechtfertigt?

Nö man hat einen Gebrauchtwagen gekauft, welcher vorher ausführlich besichtigt wurde, Die vertraglich zugesicherten Eigenschaften sind wohl im Fahrzeug vorhanden.
Es gab wohl nur die Angabe der Erstzulassung nicht des Modelljahr, auch eine Haldenkrücke aus 2015 erfüllt die Beschreibung.


Bitte genauer lesen! ;-)

Es kann kein Haldenwagen sein. Auch wenn er 2015 hergestellt wurde und auf Halde stand glaube ich kaum das Teile wie Fenster, Scheinwerfer und Sicherheitsgurte erst frühstens 1/2016 eingebaut wurden. (Hab nach deren Herstellungsdatum gesehen!)

Mit dem Herstellungsjahr und Erstzulassung sieht Renault das genau andersrum.

In allen deutschen Preislisten die mir vorliegen sind ab Baubeginn ca. 5/2015 in der Experience Austattung Reling und dunklere Scheiben hinten aufgeführt!

Das genannte Baujahr 2015 bezweifel ich da der Händler selbst noch nicht in der Fahrzeughistorie nachgesehen hat bzw. er das auch wohl nicht sieht oder sehen will.

Jetzt mal zur Pizza ;-). Anderes Beispiel: Ich bestelle eine Pizza Hawaii (Experience Austattung) also kann ich davon ausgehen das zu mindest Käse, Kochschinken( Reling) und Ananas (dunklere Scheiben) vorhanden sein sollten so wie auch in der damals aktuellen Speisekarte (Preisliste) angegeben.
Ich habe jetzt keine eine Pizza Margherita bestellt von der ich weiß das da fast nix drauf ist ( LIFE Ausstattung) und fordere nun irgendwelche Austattungsmerkmale aus höherwertigen Ausstattungsvarianten!

Frage ab wann ist es eine ausführliche Besichtigung wenn die reine Probefahrt incl. Besichtigung nur 15 - 20 min. dauerte?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von amediox):
Jetzt mal zur Pizza ;-). Anderes Beispiel: Ich bestelle eine Pizza Hawaii (Experience Austattung) also kann ich davon ausgehen das zu mindest Käse, Kochschinken( Reling) und Ananas (dunklere Scheiben) vorhanden sein sollten so wie auch in der damals aktuellen Speisekarte (Preisliste) angegeben.

Problem an der Sache ist, die Pizza ist nicht von der Gaststätte, sondern gebraucht vom Nachbarn, nachdem dieser nach einem Jahr nicht mehr benötigte.
Der Verkäufer kann nur für das Verantwortlich gemacht werden, was er auch im Vertrag als Ausstattung zusichert.
Zitat (von amediox):
Es kann kein Haldenwagen sein. Auch wenn er 2015 hergestellt wurde und auf Halde stand glaube ich kaum das Teile wie Fenster, Scheinwerfer und Sicherheitsgurte erst frühstens 1/2016 eingebaut wurden. (Hab nach deren Herstellungsdatum gesehen!)

Nun wie kommt man dann auf das Herstellungsjahr 2015?
Zitat (von amediox):
Mit dem Herstellungsjahr und Erstzulassung sieht Renault das genau andersrum.

Man sollte die Annahme haben, das der Erzeuger / Produzent die genausten Informationen hat.
Zitat (von amediox):
In allen deutschen Preislisten die mir vorliegen sind ab Baubeginn ca. 5/2015 in der Experience Austattung Reling und dunklere Scheiben hinten aufgeführt!

Und genau das sind keine versteckten Dinge, sondern eben einen Dachreling sieht man doch am Fahrzeug.
Zitat (von amediox):
Frage ab wann ist es eine ausführliche Besichtigung wenn die reine Probefahrt incl. Besichtigung nur 15 - 20 min. dauerte?

Stand der Händler mit der Pistole daneben und hat verhindert das man sich mehr vor dem Kauf informiert oder besichtigt?

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#9
 Von 
guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Keine Ahnung wie Renault auf 2015 kommt.

Zur Dachrehling: ich habe nicht speziell nach dem Kadjar gesucht also vorher auch nicht informiert. Beim AH standen gerade 2 Kadjar nebeneinander einer mit Cd Radio und einer mit Navi. Äußerlich war da kein gravierender Unterschied zu erkennen. Hab mir bei rausgehen dann ein Prosoekt geben lassen. Hab's mir zu Hause angesehen und war der Meinung dass das Modell Experience die Reling haben wird/ müsste. Erst bei Abholung wurde mir gesagt das die Reling nicht vorhanden ist. Weil die Im AH vorhandenen Grundträger nicht passten .Die
Kadjar's die damals draußen standen waren ein Experience ohne Reling und ein Life ebenfalls ohne beide Reling das ist mir nach Kauf aufgefallen. Darum habe ich anfangs kein Unterschied gesehen.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von amediox):
Zur Dachrehling: ich habe nicht speziell nach dem Kadjar gesucht also vorher auch nicht informiert.

Dann hatte man den auch nicht vermisst.
Zitat (von amediox):
Hab mir bei rausgehen dann ein Prosoekt geben lassen.

Hier liegt eben der Fehler im Detail, ein 2017er Prospekt und ein Gebrauchtwagen wird gekauft.
Und damit ist man wieder dabei:

Zitat (von amediox):
Der Verkäufer meinte das Reling und getönte Scheiben hinten auch nicht auf dem Angebot standen womit er Recht hatte.

Somit hat man ein Fahrzeug gekauft welches mit der Beschreibung übereinstimmt, ergo keine Ansprüche gegenüber dem Händler.
Im weiteren sollte man auch beachten, der Hersteller gehört nicht zur Premiumklasse, also nur Massenhersteller, da werden oft mal Ausstattungsmerkmale getauscht. Jedoch hätte dies eben nur einen Einfluss, wenn es sich um einen Neuwagen und das aktuelle Modell handelt. Und selbst beim Neuwagenkauf steht im Vertrag nicht nur Sport oder sonst was, sondern es wird aufs Beiblatt mit der Ausstattung verwiesen.

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#11
 Von 
guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Doch ich hatte mich ja später im Prospekt über die komplette Ausstattung informiert.

Ich habe aber ein Prospekt von 3/2016 ausgehändigt bekommen. Das passt dann auch zur Erstzulassung. Herstellungsdatum ist nach meinen Recherchen 4/16. Passt doch alles.

Laut Rechtsauskunft schließt aber die Benennung der Experience Ausstattung alle laut Katalog zugehörigen Austattungsmerkmale ein auch wenn sie nicht gesondert aufgeführt wurden.

Es wurden auch nur ca 60% der Austattungsmerkmale benannt.

-- Editiert von amediox am 05.08.2017 15:50

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von amediox):
Laut Rechtsauskunft schließt aber die Benennung

Wenn man sich so sicher ist, warum reicht man nicht Klage gegen den Hersteller ein?
Nur wird das nicht gehen, denn das hätte der Erstbesitzer machen müssen, jedoch wer weis, man kann vermutlich auch was dazu oder weglassen, wenn man einen Neuwagen konfiguriert.
Ob dies auch so bei einem Massenhersteller im Durchschnittssegment auch so macht, keine Ahnung, bei BMW oder Mercedes kann man eine Austattungslinie auswählen, jedoch dennoch Sonderausstattungen dazu buchen oder weglassen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Speziell gab/gibt es beim Renault Kadjar 4 Auststattungslinien (ab 2017 gibt es 5) die aufeinander aufbauen ggf. auch schon einzelne Pakete incl. verbaut haben. Andere Pakete kann man dann dazu kaufen. Also kein Unterschied zu BMW oder VW.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.03.2024 09:00:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Speziell gab/gibt es beim Renault Kadjar 4 Auststattungslinien (ab 2017 gibt es 5) die aufeinander aufbauen ggf. auch schon einzelne Pakete incl. verbaut haben. Andere Pakete kann man dann dazu kaufen. Also kein Unterschied zu BMW oder VW.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von amediox):
Also kein Unterschied zu BMW oder VW.

Also noch eine Baustelle. Wenn der Erstkäufer was bei der Bestellung weggelassen hat oder ausgebaut hat ...



Zitat (von amediox):
Ich habe aber ein Prospekt von 3/2016 ausgehändigt bekommen.

Und das der Teil des Kaufvertrages wurde, kann man wie genau nachweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von amediox):
Andere Pakete kann man dann dazu kaufen.

Und dann sollte man erst man weiter überlegen, das der Erstkäufer eben auch sich für eine abweichende Ausstattung entschieden hat, und damit ist man immer wieder beim Punkt:
Gebrauchtwagen, hier hat man als Käufer eben die Möglichkeit erst zu besichtigen und dann sich entscheiden, womit dann die Gegebenheiten im Kaufvertrag fest gehalten werden:
1) Händler hat entsprechend dem Kaufvertrag geliefert
2) Man weis nicht mal was der Erstkäufer bestellt hatte, somit ist der Hersteller schon heraus, für die Hersteller ist der Gebrauchtwagenkäufer überhaupt nicht von Belang.
3) Es ist kein Fahrzeug eines Premiumhersteller, wo sich Ausstattungen im Wiederverkauf deutlich bemerkbar machen, vor allem wenn es ein Diesel ist, braucht man sich hierbei gar keine Gedanken mehr machen, dieser in Zukunft unverkäuflich werden.

Damit ist schon gar nicht verständlich was man von wem will, das Auto kann man fahren, so wie es besichtigt wurde, und hat keinen Mangel. Das bunte Prospektchen ist schön und recht, jedoch eben nur für den Neuwagenkäufer welcher sich die Ausstattungen aussucht. Man kann das Prospekt auch neben das Bett als Einschlafhilfe verwenden, nur ist es wie man entnehmen kein Bestandteil des Kaufvertrages. Beim nächsten mal sollte man sich einen Neuwagen bestellen, da hat man zum einen den Anspruch gegenüber dem Hersteller, wenn was von der bestellten Ausstattung abweicht.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von amediox):
Andere Pakete kann man dann dazu kaufen.

Und dann sollte man erst man weiter überlegen, das der Erstkäufer eben auch sich für eine abweichende Ausstattung entschieden hat,


Ja, aber mir ist kein Hersteller bekannt, bei dem man einzelne Ausstattungsmerkmale weglassen kann, wenn sie Bestandteil der Serienausstattung oder eines gewählten Ausstattungspaketes sind.

Zitat:
1) Händler hat entsprechend dem Kaufvertrag geliefert


Hat er das? Laut Schilderung des TE hat er ihm gemäß Kaufvertrag einen Renault Kadjar in der Ausstattungsvariante "Experience" verkauft. Und zu dieser gehören nun mal die Dachreling und die stark getönten Heck- und Seitenscheiben.

Zitat:
2) Man weis nicht mal was der Erstkäufer bestellt hatte, somit ist der Hersteller schon heraus,
3) Es ist kein Fahrzeug eines Premiumhersteller, wo sich Ausstattungen im Wiederverkauf deutlich bemerkbar machen,


Und was hat das jetzt mit dem Sachverhalt zu tun? Den Hersteller hat der TE ja nur bemüht, um Klarheit u.a. über die Ausstattungsmerkmale der Variante "Experience" zu erhalten. Und die getönten Scheiben wollte er für sich und nicht für einen möglichen Wiederverkauf.

Zitat:
Damit ist schon gar nicht verständlich was man von wem will, das Auto kann man fahren, so wie es besichtigt wurde, und hat keinen Mangel.


Er hat doch geschrieben, was er will. Nacherfüllung für die fehlenden getönten Scheiben, und zwar vom Händler! Bezüglich der Dachreling ist er sich mit diesem ja schon einig geworden:

Zitat (von amediox):
Wir einigten uns das der Händler neue Grundträger besorgt die auch ohne Reling passen da ich diese ja eh schon gratis angeboten bekommen hatte.


Hier ist übrigens die Preisliste von 06/2015, also von dem Zeitpunkt, als der Kadjar in Deutschland bestellbar war:
http://www.alle-autos-in.de/data/Preisliste.pdf

Demnach gehörten die Dachreling und die stark getönten Scheiben von Anfang an zur Ausstattungsvariante "Experience". Das (herstellereigene) Navi ist übrigens nur bei "Experience" bestellbar und nicht bei der Basisvariante "Life". Ebenso hat nur "Experience" von beiden Nebelscheinwerfer und schlüsselloses Öffnen des Autos. Wenn das Auto vom TE beides nicht hat, frage ich mich, was der Händler ihm da für ein Auto verkauft hat. Laut Hersteller soll es ja definitiv ein deutsches Modell sein.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Ja, aber mir ist kein Hersteller bekannt, bei dem man einzelne Ausstattungsmerkmale weglassen kann, wenn sie Bestandteil der Serienausstattung oder eines gewählten Ausstattungspaketes sind.

Klar doch, nur die Frage ob es bei einem low cost Hersteller auch geht, und das wurde doch vom TE bestätigt, das die wie z.B bei BMW möglich wäre. Und klar kann man bei BMW die Ausstattung Sport wählen und Schriftzüge entfall, genau wie man Sportautomatik auch ohne die Schaltwippen bestellen kann.
Das geht definitiv bei den Premiumherstellern, und deshalb war die Frage auch ob dies bei dem Hersteller (non Premium) machbar ist, was der TE hier bestätigte:
Zitat (von amediox):
Also kein Unterschied zu BMW oder VW.

Na dann stand dem Neuwagenkäufer auch das Recht zu, was weg zu lassen.

Zudem steht dem TE ja der Weg offen das gerichtlich klären zu lassen, nur eben mit der Gefahr das hier der Hersteller plötzlich die Bestellung auf den Tisch legt,


-- Editiert von 0815Frager am 08.08.2017 08:59

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