Falsches Teil eingebaut - Trotzdem zahlen???

29. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rico111puschel
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Teil eingebaut - Trotzdem zahlen???

Hallo,

ich habe mit meinem Vectra B ein Problem gehabt und bin zur Werkstatt gefahren. Dort war das Auto zwei tage und die haben festgestellt das mein Gaspedal (elektonisch) Defekt sei!
Am Samstag wurde das Teil gewechselt aber der Fehler ist noch immer da! Heute nochmal angerufen und nachgefagt was nu ist.
Der Schlossermeister meinte das es eine Fehldiagnose gewesen sei. Es ist wohl doch was anderes! Auf meine Frage was mit dem Pedal ist sagte er nur daß das TEIL nicht getauscht werden kann und das Geld dafür haben will. 180 Euro + Mehrwertsteuer und Reperatur!
Ist sowas rechtens???


Gruß Rico

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Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

da die Werklieferung (die Reperatur des KfZ) mangelhaft ist (Fehldiagnose und Weiterbestehen des Problems), können Sie vom Vertrag zurücktreten, da eine Nachbesserung, nach Aussage des Schlossermeisters, nicht möglich ist.

Der Rücktritt vom Vertrag ist gegenüber dem Vertragspartner zu erklären (aus Beweisgründen ist die schriftliche Einschreiben Form empfohlen).

Dann sind Sie zu keiner Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das eingebaute Teil in Ihrem Auto der Werkstatt zurückgeben, oder es wieder ausbauen lassen. Dabei ist zu beachten, dass für das Ausbauen keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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