Falsche Angaben beim Autokauf

20. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
y.m.c
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben beim Autokauf

Hallo,

ich habe einen Auto bei einer Versteigerung ersteigert. Im Auto war ein Zettel, worauf stand, dass der Wagen einen Scheckheft hat. Das Auto ist Bj. 1999, also 5 Jahre alt und bei 120.000 km.
Als sich nachträglich in den Serviceheft reingeguckt habe, entdeckte ich das der letzte Inspektion (auch einzigste) im Jahre 2001 bei 13.000 km gemacht worden ist.

Hätte ich dies vorher gewusst, hätte ich weniger Angeboten und somit vorher aufgehört mitzubieten.

Bei einer Detailangabe "Scheckheft vorhanden" würde man bei einem 5 Jahre alten Wagen bei 120.000 km doch davon ausgehen, dass der letzte Inspektion bei ca. 80.000 oder 90.000 km gemacht worden wäre, oder nicht ?

Ich finde dies ist ein argloser Täuschung, was sagt ihr dazu.

Der Verkäufer kommt mir auf keiner Weise entgegen.

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
Scheckheft vorhanden, heisst nicht, das es auch lückenlos ausgefüllt ist.
Und bei einer Versteigerung BLIND mitzubieten ist halt das Risiko dabei.


Gruß Spezi

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#2
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich sehe da auch keine Möglichkeit

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#3
 Von 
DaX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

jup..."scheckheft vorhanden" und "lückenlose inspektionen" oder "scheckheftgepflegt" sind zwei paar schuhe. denke mit deiser formulierung werden sie keine chancen haben. im notfall aber mal bei einem anwalt nachfragen, der kann den sachverhalt bestimmt besser interpretieren

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#4
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

das Scheckheft ist ja da somit ist die zugesicherte Eigenschaft auch gegeben. das nix drin steht ist dann eher unglücklich aber nicht zu ändern!

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#5
 Von 
y.m.c
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, ich werde mich nochmal bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Ich meine, bei "Scheckheft vorhanden" versteht der gesunde Menschenverstand, das es zumindest teilweise gemacht worden ist, und nicht nur einmal in 5 Jahren bei 120 tkm.

mfg

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#6
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ y.m.c

Genau, mach das. Der Anwalt wirds schon richten.
Vielleicht hast Du Glück und er übernimmt Deinen Fall.

Gruß Spezi

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#7
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)

@y.m.c

Scheinbar nimmst du keine Ratschläge an.
Gehe zum Anwalt und reiche Klage ein.

(Ich weiss nur nicht ,auf was der Anwalt klagen soll)
Spar dir das Geld für den Anwalt,lasse ne
Inspektion durchführen und fahre das Auto

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#8
 Von 
Thodi
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Vieleicht bist Du ja auch "Hobbyhändler". Dann verhöker ihn halt mit schmaler Mage weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
y.m.c
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antworte ....

mfg y.m.c

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