Firma A verkauft ein Betriebliches Fahrzeug über mobile (Kein KFz Händler). Firma B aus der Schweiz ruft Firma A an und will das Fahrzeug kaufen.
Firma B kommt zur Firma A und kauft das Fahrzeug (Bar Zahlung) von Firma A und erhält eine Rechnung ohne MwSt da die Schweiz nicht zur EU gehört (Steuerschuldschaft des Leistungsempfänger)
Es stellt sich raus bei einer Prüfung des Finanzamt, das es Firma B gar nicht gibt und die Angabe falsch angegeben wurden von Firma B
Was hat Firma A nun zu erwarten, da ja keine MwSt gezahlt wurden, aufgrund des Verkauf in die Schweiz
-- Editier von JohnMarco am 04.11.2016 09:48
Fahrzeugverkauf in die Schweiz
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
A hat in D einen Wagen verkauft und die MwSt nicht ordnungsgemäß abgeführt. A wird nun mindestens die MwSt nachzahlen müssen. A sollte nun dem FA erklären können, warum A die Angaben von B nicht weiter überprüft hat. Bei der Schweiz ist es doch so, dass die MwSt bei der Ausfuhr wieder erstattet wird. Warum wurde überhaupt ohne MwSt verkauft? Die Schweiz gehört doch nicht zur EU.
-- Editiert von micbu am 04.11.2016 10:14
A muss keine MwSt abführen wenn er in die Schweiz Verkauft, da Steuerschuldschaft des Leistungsempfängers in dem Fall Firma B - So war Kenntnisstand von A jedenfalls. Wenn A Dienstleistungen in die Schweiz verkauft werden auch keine MwSt in Rechnung gestellt sondernd er Zusatz Steuerschuldschaft des Leistungsempfängers
Wie soll A Prüfen ob es B auch wirklich gibt? In der Schweiz gibt es keine UST-ID
-- Editiert von JohnMarco am 04.11.2016 10:18
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ZitatA muss keine MwSt abführen wenn er in die Schweiz Verkauft, da Steuerschuldschaft des Leistungsempfängers in dem Fall Firma B :
Nun, da es die Firma B nicht gibt, wird das Finanzamt sich an den nächstmöglichen Steuerschulder wenden, das wäre dann A.
ZitatWie soll A Prüfen ob es B auch wirklich gibt? :
Das bleibt A überlassen.
Auch in der Schweiz gibt es Gewerberegister. Auskunfteien wären auch Möglichkeiten.
JohnMarco, du hast es nicht verstanden: A hat eben NICHT in die Schweiz verkauft. Er hat an jemanden verkauft der gar nicht existiert. Die volle MwSt ist fällig.
Wie A überprüft ob es B gibt ist das Problem von A. Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass man ohne Ausfuhrnachweis steuerfrei in die Schweiz verkaufen darf. Woraus sollte sich das ergeben? Die Ware muss tatsächlich vom Zoll abgefertigt werden, ansonsten ist die volle Steuer zu entrichten. Ein Kauf/Verkauf in/aus der Schweiz ist eben genau NICHT mit einem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren zu vergleichen.
-- Editiert von micbu am 04.11.2016 12:09
ZitatIn der Schweiz gibt es keine UST-ID :
Richtig, die heißt bei den Eidgenossen UID-Nummer mit dem Zusatz MWST.
ZitatWie soll A Prüfen ob es B auch wirklich gibt? :
ALLE Schweizer Unternehmen stehen im UID-Register.
ZitatWas hat Firma A nun zu erwarten :
Mindestens die Nachzahlung der MwSt.
Nun eine UID Nummer ist schnell besorgt wenn jemand betrügen will (warum auch immer) dann vermutlich auch richtig.
Firma A lässt sich dann mal überraschen was kommt und was passiert :-) Lehrgeld
Wenn eine UID existiert, dann gibt es die Firma auch! Das ist hier nicht der Fall.ZitatNun eine UID Nummer ist schnell besorgt wenn jemand betrügen will (warum auch immer) dann vermutlich auch richtig. :
Und bitte in so einem Fall nicht den Verbringungsnachweis vergessen.
Drittland läuft ja über Zoll --> ok
aber auch wenn das Fahrzeug oder die Ware in die EU geht, wird eine sog. Gelangenbestätigung benötigt, wenn der Käufer die Ware in D selbst abholt / abholen läßt.
Die UID einer Schweizer Firma kann man bequem und kostenfrei hier abfragen: http://www.uid.admin.ch/Search.aspx
Wobei eine Firma in der Schweiz erst ab einem Umsatz von 100'000 Franken MWSt-Pflichtig ist.
Die Handelsregister aller Schweizer Kantone kann man bequem und auch wieder kostenfrei (sagt einer die Schweiz sei teuer) hier einsehen: http://zefix.admin.ch
Damit hätte ohne weiteres innerhalb einer Minute die Existenz der Firma überprüfen werden können.
Nur, wer ist so blöde und erlässt die Deutsche Umsatzsteuer ohne Nachweis der Ausfuhr?
Ohne Ausfuhr keine Ausfuhrlieferung nach §6 UStG
, ohne Ausfuhrlieferung keine Steuerbefreiung nach §4 UStG
-- Editiert von FareakyThunder am 04.11.2016 17:29
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