Fahrzeugverkauf in die Schweiz

4. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
JohnMarco
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Fahrzeugverkauf in die Schweiz

Firma A verkauft ein Betriebliches Fahrzeug über mobile (Kein KFz Händler). Firma B aus der Schweiz ruft Firma A an und will das Fahrzeug kaufen.

Firma B kommt zur Firma A und kauft das Fahrzeug (Bar Zahlung) von Firma A und erhält eine Rechnung ohne MwSt da die Schweiz nicht zur EU gehört (Steuerschuldschaft des Leistungsempfänger)

Es stellt sich raus bei einer Prüfung des Finanzamt, das es Firma B gar nicht gibt und die Angabe falsch angegeben wurden von Firma B

Was hat Firma A nun zu erwarten, da ja keine MwSt gezahlt wurden, aufgrund des Verkauf in die Schweiz



-- Editier von JohnMarco am 04.11.2016 09:48

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

A hat in D einen Wagen verkauft und die MwSt nicht ordnungsgemäß abgeführt. A wird nun mindestens die MwSt nachzahlen müssen. A sollte nun dem FA erklären können, warum A die Angaben von B nicht weiter überprüft hat. Bei der Schweiz ist es doch so, dass die MwSt bei der Ausfuhr wieder erstattet wird. Warum wurde überhaupt ohne MwSt verkauft? Die Schweiz gehört doch nicht zur EU.

-- Editiert von micbu am 04.11.2016 10:14

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#2
 Von 
JohnMarco
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

A muss keine MwSt abführen wenn er in die Schweiz Verkauft, da Steuerschuldschaft des Leistungsempfängers in dem Fall Firma B - So war Kenntnisstand von A jedenfalls. Wenn A Dienstleistungen in die Schweiz verkauft werden auch keine MwSt in Rechnung gestellt sondernd er Zusatz Steuerschuldschaft des Leistungsempfängers

Wie soll A Prüfen ob es B auch wirklich gibt? In der Schweiz gibt es keine UST-ID

-- Editiert von JohnMarco am 04.11.2016 10:18

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von JohnMarco):
A muss keine MwSt abführen wenn er in die Schweiz Verkauft, da Steuerschuldschaft des Leistungsempfängers in dem Fall Firma B

Nun, da es die Firma B nicht gibt, wird das Finanzamt sich an den nächstmöglichen Steuerschulder wenden, das wäre dann A.



Zitat (von JohnMarco):
Wie soll A Prüfen ob es B auch wirklich gibt?

Das bleibt A überlassen.
Auch in der Schweiz gibt es Gewerberegister. Auskunfteien wären auch Möglichkeiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

JohnMarco, du hast es nicht verstanden: A hat eben NICHT in die Schweiz verkauft. Er hat an jemanden verkauft der gar nicht existiert. Die volle MwSt ist fällig.
Wie A überprüft ob es B gibt ist das Problem von A. Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass man ohne Ausfuhrnachweis steuerfrei in die Schweiz verkaufen darf. Woraus sollte sich das ergeben? Die Ware muss tatsächlich vom Zoll abgefertigt werden, ansonsten ist die volle Steuer zu entrichten. Ein Kauf/Verkauf in/aus der Schweiz ist eben genau NICHT mit einem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren zu vergleichen.



-- Editiert von micbu am 04.11.2016 12:09

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von JohnMarco):
In der Schweiz gibt es keine UST-ID


Richtig, die heißt bei den Eidgenossen UID-Nummer mit dem Zusatz MWST.

Zitat (von JohnMarco):
Wie soll A Prüfen ob es B auch wirklich gibt?


ALLE Schweizer Unternehmen stehen im UID-Register.

Zitat (von JohnMarco):
Was hat Firma A nun zu erwarten


Mindestens die Nachzahlung der MwSt.

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#6
 Von 
JohnMarco
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Nun eine UID Nummer ist schnell besorgt wenn jemand betrügen will (warum auch immer) dann vermutlich auch richtig.

Firma A lässt sich dann mal überraschen was kommt und was passiert :-) Lehrgeld

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von JohnMarco):
Nun eine UID Nummer ist schnell besorgt wenn jemand betrügen will (warum auch immer) dann vermutlich auch richtig.
Wenn eine UID existiert, dann gibt es die Firma auch! Das ist hier nicht der Fall.

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#8
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Und bitte in so einem Fall nicht den Verbringungsnachweis vergessen.
Drittland läuft ja über Zoll --> ok
aber auch wenn das Fahrzeug oder die Ware in die EU geht, wird eine sog. Gelangenbestätigung benötigt, wenn der Käufer die Ware in D selbst abholt / abholen läßt.

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#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Die UID einer Schweizer Firma kann man bequem und kostenfrei hier abfragen: http://www.uid.admin.ch/Search.aspx
Wobei eine Firma in der Schweiz erst ab einem Umsatz von 100'000 Franken MWSt-Pflichtig ist.

Die Handelsregister aller Schweizer Kantone kann man bequem und auch wieder kostenfrei (sagt einer die Schweiz sei teuer) hier einsehen: http://zefix.admin.ch

Damit hätte ohne weiteres innerhalb einer Minute die Existenz der Firma überprüfen werden können.

Nur, wer ist so blöde und erlässt die Deutsche Umsatzsteuer ohne Nachweis der Ausfuhr?
Ohne Ausfuhr keine Ausfuhrlieferung nach §6 UStG , ohne Ausfuhrlieferung keine Steuerbefreiung nach §4 UStG


-- Editiert von FareakyThunder am 04.11.2016 17:29

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