Fahrzeug mit Unfallschaden vom Händler gekauft

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)
Fahrzeug mit Unfallschaden vom Händler gekauft

Hallo Forum,

ich habe mir im Januar bei einem großen Autohaus einen Opel Insignia gekauft, Kaifpreis lag bei rund 11600,-€.
Für das Fahrzeug wurde, wie dort üblich, extra ein DEKRA Technikgutachten erstellt und erst dann an mich ausgeliefert.

Nun stellt sich heraus, das das Dröhnen bei kaltem Motor, das ich anfangs für normal hielt, leider auf den Bruch einer Kühlerhalterung zurückzuführen ist. Das hat ein Opel-Händler vor Ort festgestellt.
Zu meinem Entsetzen offenbarte dieser mir auch, das der Wagen Anfang 2015 einen erheblichen Heckschaden hatte (Umfang ca. 7500,- €).

Welche Optionen habe ich nun? Mein Vertrauen in das Autohaus, wie auch in den Wagen ist quasi dahin und ich möchte nun auch keine Fehler machen. Aktuell fordert das Autohaus, die immerhin 200 km entfernt sitzen, Fotos an. Diese können allerdings nur gemacht werden, wenn die gesamte Frontschürze demontiert wird. Da entstehen bereits Kosten. Wer übernimmt diese?
Habe ich für die Zeit der Reparatur Anspruch auf eine Ersatzwagen bzw. Leihwagen?

Vielen Dank schon mal und freundliche Grüße

Laithy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Da entstehen bereits Kosten. Wer übernimmt diese?

Wenn ein Sachmangel vorliegt der Verkäufer. Sonst Du.

Zitat:
Habe ich für die Zeit der Reparatur Anspruch auf eine Ersatzwagen bzw. Leihwagen?

Nein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)

Prima, das hilft.
Sachmangel dürfte unstrittig sein.

Habe ich aufgrund des Unfallschadens die Möglichkeit Wandlung zu erklären oder MUSS ich mich mit dem Autohaus auf einen Kompromiss, z.B. Kaufpreisminderung, einlassen?

Danke schon mal.

Gruß
Laithy

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Christian Schilling
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 112x hilfreich)

Hallo,

ein Lösungsrecht vom Vertrag bestünde etwa dann, wenn eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers vorläge (etwa, wenn der Unfallschaden vorsätzlich verschwiegen wurde) und diese beweisbar wäre. Der Verkäufer darf ihm bekannte Vorschäden/Unfallschäden nicht verschweigen. Hier müsste man aber auch schauen, was im Kaufvertrag geregelt ist.

Im Hinblick auf den bloßen Sachmangel hat der Verkäufer das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung, also Reparatur des Fahrzeugs. Ein Rücktritt (Wandlung) ist hier nur möglich, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt und der Sachmangel nicht unerheblich (im Regelfall Beseitigungsaufwand mindestens 5 % des Kaufpreises).

Wenn ein Sachmangel bei Übergabe des Kfz vorgelegen hat, muss der Verkäufer auch die Kosten für einen Mietwagen tragen.

Wenn Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundl. Grüßen

Schilling / Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Herr Schilling,

danke für Ihre Antwort.
Ich habe dem Autohaus bis Montag eine Frist gesetzt um mir einen Vorschlag zur Vergütung des Unfallschadens zu machen.
Augenscheinlich wußten die nichts davon und haben den Wagen auch so übernommen, was es ja aber für mich nicht besser macht.
Sollte mir kein annehmbarer Vorschlag gemacht werden komme ich gern auf Ihr Angebot zurück.

Ein schönes Wochenende wünsch eich

Laithy

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Christian Schilling
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 112x hilfreich)

Hallo,

sehr gerne. Ich frage mich allerdings schon, warum der Opel-Händler bessere Erkenntnisquellen hat als der Verkäufer. Ist die Reparatur bei Opel in der Datenbank vermerkt gewesen?

Viel Erfolg und ein schönes Wochenende,

Schilling / Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

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