Fahrzeug mit Blechschaden verkauft-> Karosserieteil würde aber wohl getauscht

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Besorgte User
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug mit Blechschaden verkauft-> Karosserieteil würde aber wohl getauscht

Guten Morgen,

ich habe eine Frage, ich habe ein Fahrzeug verkauft über Ebay, ich hatte reingeschrieben das der Wagen ein Blechschaden gehabt hat der vom Fachhändler repariert würde, das Fahrzeug würde nicht als Unfallfrei inseriert. Vor das wir eine Übergabe oder eine Anzahlung gemacht haben, erfuhr ich das ein Karosserieteil (seitenwand Hinten) getauscht worden ist, dies war mir vorher so nicht bekannt, sondern nur das er ein Blechschaden hatte der repariert würde. Der Verkäufer hatte auch nicht nachgefragt.
Ich bin dann meine Informationspflicht nachgekommen und habe den Käufer informiert, der ist, verständlicherweise nicht besonders erfreut, besteht aber auf den Verkauf(Ich hatte Ihm eine Rückwicklung angeboten, dies lehnt er aber ab), und fordert jetzt eine Instandsetzung in den angebotenen Zustand(wobei das Fahrzeug Ordnungsgemäß instandgesetzt würde), das Ich Ihm ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffe(wie soll ich das machen?) oder eine Preisminderung. Ich bin ja auch gewillt Ihm die Preisminderung zuzugestehen, aber die Frage ist wie hoch sollte ich die Preisminderung ansetzen?

Vielen Dank im Voraus!

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Vor das wir eine Übergabe oder eine Anzahlung gemacht haben, erfuhr ich das ein Karosserieteil (seitenwand Hinten) getauscht worden ist, dies war mir vorher so nicht bekannt, sondern nur das er ein Blechschaden hatte der repariert würde.


Und wo ist darin jetzt das Problem. Aus meiner Sicht passt die Angebotsbeschreibung trotzdem. Eine Reparatur kann ja auch durch Austausch eines Bauteils erfolgen - zumindest musste der Käufer IMHO auch mit solch einem Umfang rechnen. Wahrscheinlich ist das sogar die bessere, weil fachmännischere und langlebigere Variante

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ich verstehe das Problem auch nicht.
Der Käufer beschwert sich jetzt, dass er anstatt 2 cm überlackierter Spachtelmasse ein fachgerecht repariertes Auto bekommen hat? :???:

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Zitat:
Instandsetzung in den angebotenen Zustand


Sehe ich als erfüllt - Der Wagen ist mit einem Unfallschaden verkauft worden

Zitat:
das Ich Ihm ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffe


Fordern kann man vieles.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von stevenxx):
fordert jetzt eine Instandsetzung in den angebotenen Zustand


Das ist doch problemlos machbar.

Das ausgetauschte Seitenteil mit einem Hammer grob bearbeiten, Spachtelmasse drüber klatschen und nachlackieren......

Zitat (von stevenxx):
Ich bin ja auch gewillt Ihm die Preisminderung zuzugestehen, aber die Frage ist wie hoch sollte ich die Preisminderung ansetzen?


Bei mir würde die genau bei 0€ angesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ja auch gewillt Ihm die Preisminderung zuzugestehen, aber die Frage ist wie hoch sollte ich die Preisminderung ansetzen?


Ich würde eher eine Kaufpreisnachforderung stellen, weil der Blechschaden höherwertiger repariert wurde, als man selbst gemeint hat.

Zitat:
sondern nur das er ein Blechschaden hatte der repariert würde.


Ja und? Einen Blechschaden kann man doch durch Austausch des entsprechenden Karosserieteils reparieren. Das ist sogar besser als Ausbeulen, Spachteln und nachlackieren. Das Problem verstehe ich daher auch nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von stevenxx):
ich hatte reingeschrieben das der Wagen ein Blechschaden gehabt hat der vom Fachhändler repariert würde

Genauer Wortlaut?



Zitat (von stevenxx):
Ich bin dann meine Informationspflicht nachgekommen

Welche Informationspflicht um Himmels Willen?



Zitat (von stevenxx):
und habe den Käufer informiert,

Genauer Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Besorgte User
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,, danke für den Beitrag,
Wortlaut war ‚Das Fahrzeug hatte vor einigen Jahren ein Blechschaden hinten rechts gehabt (Beifahrer Seite), würde bei Audi repariert und wieder instandgesetzt.‘

Zum thema informationspflicht- da war ich warscheinlich zu ehrlich, hab den käufer mitgeteilt das dass blechteil ausgetauscht würde. Genauer qortlut weiss ich leider nicht mehr. Hatte ihm aber angeboten den kauf rückgängig zu machen.

Jetzt hat er mich die rechnung gefragt, die habe und kenne ich aber nicht...

Mit freundlichen Grüßen

Stevenxx

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von stevenxx):
und fordert jetzt eine Instandsetzung in den angebotenen Zustand(wobei das Fahrzeug Ordnungsgemäß instandgesetzt würde),
Das Fahrzeug ist offenbar ordnungsgemäß instandgesetzt. Denn in der Regel wird da nur gespachtelt und dann lackiert.



Zitat (von stevenxx):
das Ich Ihm ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffe(wie soll ich das machen?) oder eine Preisminderung.

Für beides sehe ich keinen Grund.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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