Fahrzeug angemeltet Verkauft, Käufer baut Unfall

27. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
honolulu123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug angemeltet Verkauft, Käufer baut Unfall

Hallo zusammen,

habe ein Fahrzeug Verkauft und dem Käufer angemeltet übergeben. Am nächsten Tag hat er einen unfall gebaut. Nun will der Unfallgeschädigte auch noch Schmerzensgeld. Muss ich jetzt für alles haften: Schmerzensgeld, Versicherung usw. ? Habe Im Kaufvertrag Uhrzeit Datum und alles reingeschrieben und das Fahrzeug wurde zudem als Bastlerfahrzeug ohne Tüv verkauft. Was kommt jetzt auf mich zu?

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Normal würden sich die Probleme für Dich in Grenzen halten. Aber den Käufer mit dem zugelassenen Fahrzeug ohne TÜV weg fahren zu lassen (oder hat er es aufgeladen?), war sehr unklug.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
habe ein Fahrzeug Verkauft und dem Käufer angemeltet übergeben.

Aber doch wohl ohne Kennzeichen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
honolulu123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer hat das Auto nicht aufgeladen, er ist mit Kennzeichen damit heim gefahren. Die Kennzeichen hätten mir ja auch nicht viel gebracht ohne die Papiere.

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

wie hast Du denn ein angemeldetes Auto ohne TÜV? Bist Du bei der HU durchgefallen?

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#5
 Von 
honolulu123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der TÜV ist nur 1 Monat drüber gewesen wollte vor dem Verkauf kein neuen TÜV mehr machen.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Kopf -> Tisch.

1. Man verkauft in so einem Fall VOR dem Ablauf der TÜV-Frist, weil Autos ohne TÜV keine so gute Idee sind. Weder finanziell noch rechtlich, wenn was passiert.

2. Hast Du dem K DEUTLICH gesagt, dass der TÜV abgelaufen ist? Was hat er dazu gesagt?

3. Warum hast Du den K mit DEINEN Kennzeichen wegfahren lassen, wenn Du wusstest, dass das Auto keinen TÜV mehr hat?

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#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Muss ich jetzt für alles haften: Schmerzensgeld, Versicherung usw. ?



Ja, es gilt die Halterhaftung. Ohne Verschulden, Betriebsgefahr des Autos.

Da haftet man neben dem Fahrer für alle Schäden, auch Schmerzensgeld. Zwar haftet intern meistens ausschliesslich der Fahrer, es kann aber schwierig sein, das Geld wiederzubekommen. Der Geschädigte hat die Wahl, Wen er in Anspruch nimmt.

Das sollte umgehend der KfZ-Haftpflicht gemeldet werden. Die setzt sich auch mit dem Geschädigten auseinander, fast wie eine Rechtsschutzversicherung. Zur unverzüglichen Anzeige ist man nach den Bedingungen sowieso verpflichtet. Wenn die Versicherung dann eintritt, ist das Problem gelöst.

Wenn sie ablehnt, müsste man überlegen, ob sie mit Recht ablehnt, ob die Gründe tragen.

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#8
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ihre Versicherung wird den Schaden regeln.
Dafür wird sie bei einer Neuversicherung Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten.
Wurden Sie als Alleinfahrer versichert, kommt noch eine Nachzahlung auf die Versicherungsprämie auf Sie zu.



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