Hallo zusammen,
habe ein Fahrzeug Verkauft und dem Käufer angemeltet übergeben. Am nächsten Tag hat er einen unfall gebaut. Nun will der Unfallgeschädigte auch noch Schmerzensgeld. Muss ich jetzt für alles haften: Schmerzensgeld, Versicherung usw. ? Habe Im Kaufvertrag Uhrzeit Datum und alles reingeschrieben und das Fahrzeug wurde zudem als Bastlerfahrzeug ohne Tüv verkauft. Was kommt jetzt auf mich zu?
Gruß
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Fahrzeug angemeltet Verkauft, Käufer baut Unfall
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Normal würden sich die Probleme für Dich in Grenzen halten. Aber den Käufer mit dem zugelassenen Fahrzeug ohne TÜV
weg fahren zu lassen (oder hat er es aufgeladen?), war sehr unklug.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
quote:
habe ein Fahrzeug Verkauft und dem Käufer angemeltet übergeben.
Aber doch wohl ohne Kennzeichen?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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Der Käufer hat das Auto nicht aufgeladen, er ist mit Kennzeichen damit heim gefahren. Die Kennzeichen hätten mir ja auch nicht viel gebracht ohne die Papiere.
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wie hast Du denn ein angemeldetes Auto ohne TÜV? Bist Du bei der HU durchgefallen?
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Nein der TÜV ist nur 1 Monat drüber gewesen wollte vor dem Verkauf kein neuen TÜV mehr machen.
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Kopf -> Tisch.
1. Man verkauft in so einem Fall VOR dem Ablauf der TÜV-Frist, weil Autos ohne TÜV keine so gute Idee sind. Weder finanziell noch rechtlich, wenn was passiert.
2. Hast Du dem K DEUTLICH gesagt, dass der TÜV abgelaufen ist? Was hat er dazu gesagt?
3. Warum hast Du den K mit DEINEN Kennzeichen wegfahren lassen, wenn Du wusstest, dass das Auto keinen TÜV mehr hat?
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quote:
Muss ich jetzt für alles haften: Schmerzensgeld, Versicherung usw. ?
Ja, es gilt die Halterhaftung. Ohne Verschulden, Betriebsgefahr des Autos.
Da haftet man neben dem Fahrer für alle Schäden, auch Schmerzensgeld. Zwar haftet intern meistens ausschliesslich der Fahrer, es kann aber schwierig sein, das Geld wiederzubekommen. Der Geschädigte hat die Wahl, Wen er in Anspruch nimmt.
Das sollte umgehend der KfZ-Haftpflicht gemeldet werden. Die setzt sich auch mit dem Geschädigten auseinander, fast wie eine Rechtsschutzversicherung. Zur unverzüglichen Anzeige ist man nach den Bedingungen sowieso verpflichtet. Wenn die Versicherung dann eintritt, ist das Problem gelöst.
Wenn sie ablehnt, müsste man überlegen, ob sie mit Recht ablehnt, ob die Gründe tragen.
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Ihre Versicherung wird den Schaden regeln.
Dafür wird sie bei einer Neuversicherung Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten.
Wurden Sie als Alleinfahrer versichert, kommt noch eine Nachzahlung auf die Versicherungsprämie auf Sie zu.
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