Fahrzeug Händler Behält auto ein

14. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rayman281
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)
Fahrzeug Händler Behält auto ein

Hallo ich habe mal eine Frage.

Ich habe vor Ca 6Monaten bei einen Gebrauchtwagen Händler Angefangen zu arbeiten, und er hat mir ein Fahrzeug angeboten mit Kaufvertrag mit Bemerkung
Fahrzeug noch nicht bezahlt,nach Mündlicher Vereinbarung.Fahrzeug habe ich auf mich zugelassen.
Jetzt haber hatte ich gekündigt da ich einen Festen Job bekommen hatte,1 Tag ging alles gut er hatte mich angerufen wegen den Büro Schlüssel abgeben habe gesagt komme abends vorbei.
Bin vorbei gefahren um die Schlüssel abzugeben 50km weit wahr nett und freundlich da hat er gesagt ich sollte mal seine Frau den Fahrzeug Schlüssel geben da sie kurz was wegfahren sollte,so 10 min später ist sie wieder gekommen, habe den händler gefragt wie wir weiter Mündlich verbleiben mit dem Fahrzeug.
ZITAT vom Händler:
Fahrzeug gibts nicht mehr bleibt hier stehen ich arbeite hier nicht mehr,ich sollte meinen neuen chef fragen ob der mir ein Auto kaufen tut, Fahrzeug bleibt hier stehen ich sollte mit der Bahn oder bus nach hause fahren oder bis MO 1000€ bezahen.und das der Kaufvertrag zählt nicht Fahrzeug bleibt hier mit meinen Privaten sachen und ist zugelassen das Fahrzeug....

Das Steht im Kaufvertrag
-Gekauft, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschuss jeglicher Gewährleistung im Hinblick aufsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretende Schäden infolge frühere Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Kommissionsschäden sowie andere unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor nicht ausgeschlossen werden.
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für die Standhaftigkeit und die Tüv-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.
Das Fahrzeug wird wie Besichtigt verkauft, ohne Gewährleistung und ohne Sachmängelhaftung. Zusicherungen
irgendwelcher Art wurden nicht gegeben. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Bis zur Tilgung des
gesamten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt insbesondere auch für Nebenabreden und Zuversicherungen sowie Nachträglich Vertragsänderungen. Der
Schadensersatz des Verkäufers bei Nichterfüllung beträgt 15% des Kaufpreises.
Sollte das Fahrzeug zum genannten Termin nicht abgeholt worden sein, so kann der Verkäufer, ohne den Käufer im
Verzug zu setzen, wieder über das Fahrzeug verfugen.
Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift auch die Aushändigung des Kfz-Briefes und die letzte TÜV + ASU
Bescheinigung.

und unter zahlung:
Betrag noch nicht bezahlt/Rest nach Mündlicher Vereinbarung was ja nicht zu stande gekommen ist er hat Unterschrieft so wie Abgestempelt


MFG
David

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Betrag noch nicht bezahlt ..."
und
> "... Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers"

Hast du für das Auto mittlerweile an den Händelr was bezahlt oder wurde das Geld irgendwie abgegolten (abgearbeitet)?
Oder möchtest du einfach das liebgewonne, nicht bezahlte Auto behalten?

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