Eu-Import fehlende Ausstattung

12. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Elvome
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eu-Import fehlende Ausstattung


Hallo,

habe mir nach einer Wandlung ein anderes Auto vom selben Händler anbieten lasse, welches ein EU-Import ist.
Habe mir diverse Ausstattungsmerkmale (die ich im Vorwagen hatte) bestätigen lassen, wobei ich nicht alles abgeklopft habe.
Ein Teil ist vermerkt, der Rest wurde unter der in Deutschland gängigen Sonderausstattung im Vetrag vermerkt.
Bei der Auslieferung fiel nunmehr auf, das einige Sachen fehlten und man mir jetzt sagt, da ich hierauf keinen Anspruch habe, ich hätte mich mit der Unterschrift auf dem Vertrag mit der Bemerkung "EU-Import" mit der Ausstattung einverstanden erklärt !
Wenn überhaupt Minderung, dann nur nach jeweiliger Landesliste !

Ich komm mir ein wenig veräppelt vor, da der Verkäufer mir keinen Hinweis auf eine abgespeckte Ausstattung gab und mich nunmehr dumm dastehen läßt.

Bitte um eure Kommentare, wenn mgl. mit § , da ich hierfür wohl einen Anwalt einschalten möchte !

Mfg

V.Meyer

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

> Ein Teil ist vermerkt, der Rest wurde unter der in Deutschland gängigen Sonderausstattung im Vetrag vermerkt.

Sie schreiben es ja schon: genau auf dieser Grundlage können Sie reklamieren.
Evtl. weitere Zusicherungen des Verkäufers müßten Sie beweisen können (Zeugen).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elvome
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Soll heißen, wenn ich bspw. Sonderausstattung Enjoy im Vetrag habe und der Käufer mir auch nur eine deutsche Preisliste und Prospekte mitgibt, habe ich dann auch Anspruch auf die komplette Ausstattung ?

Erbitte Info ! Danke !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Steht da "Sonderausstattung XY", dann muß diese auch vorhanden sein, auch wenn dies bei dem deutschen Modell üblicherweise nicht der Fall ist.

Mal platt gesagt, wenn der Verkäufer reinschreibt "mit 20-Zoll-Fernseher und Mikrowelle", dann muß er das auch mitliefern, egal was "üblich" ist oder "im Katalog steht".
Bindend ist einzig und allein der Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan G
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Darf ich Fragen aus welchem Bundesland du kommst?

Habe einen ähnlichen Fall, wo die Sitzheizung und Mittelarmlehne fehlte.

Schein eine begehrte Masche zu sein bei den RE-Importeuren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Ob bereits die andere Serienaussstattung eines Reimport-Neufahrzeuges gegenüber einen deutschen Serienmodell einen Sachmangel begründet, ist problematisch. Mit der wohl mittlerweile überwiegenden Rechtsprechung würde ich annehmen, dass ein Mangel nur dann nicht vorliegt, wenn der Verkäufer gleichzeitig mit der Bezeichnung "EG-Fahrzeug" oder "EU-Import" in dem Kaufvertrag aufnimmt, dass Abweichungen gegenüber der deutschen Serienausstattung möglich sind. Der Verbraucher ist sich wohl normalerweise nicht von sich aus darüber im Klaren, dass EG-Fahrzeuge sehr häufig abweichende Serienausstattung haben.
Noch klarer wird der Fall dann, wenn ausdrücklich im Vertrag aufgeführte Ausstattungsmerkmale fehlen. Dann fehlt eine vereinbarte Beschaffenheit und das Fahrzeug ist mangelhaft (§ 434 I 1 BGB ). In diesem Fall bestünden dann die in § 437 BGB bezeichneten Rechte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich muß mit doch sehr wundern. Unabhängig ob Recht oder nicht ist es scheinbar Mode geworden einen Gegenstand ( hier Auto) billig als Import zu kaufen und sich nicht ausreichend über den Ausstattungsumfang zu informieren. Wenn dann nach der Lieferung etwas fehlt wird gemeckert. Der Händler ist dann immer gleich schuld. Ich meine, Kunden die lesen können sind echt im Vorteil. Was machen diese Nörgler eigentlich, wenn etwas zuviel geliefert wurde ?? Darüber habe ich hier bisher noch nichts gelesen.

Gruß doko ( Autohändler)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

@ Doko

Das Problem ist nur, dass die Händler regelmäßig etwas besser über die Branche und die Ausstattung Bescheid wissen, als die Kunden.
Daher wird doch keinem seriösen Händler ein Zacken aus der Krone brechen, wenn er darauf hinweist, dass Ausstattungsabweichungen bei Importfahrzeugen möglich sind, oder??

Ich bin auch der Meinung, dass der Verbraucherschutz teilweise etwas zu weit geht, aber wenn der Gesetzgeber das so geregelt hat, ist es unfair, Kunden, die ihr Recht einfordern als "nörgelnd" zu bezeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Ja, Entschuldigung, Nögler war bestimmt nicht der richtige Ausdruck und ich wollte auch nicht verallgemeinern. Ich nehme diese Bezeichnung hiermit zurück.

Worauf ich hinaus wollte ist, das es doch auch Kunden zugemutet werden kann sich vorher (!) über die genaue Ausstattung zu informieren. Wenn dann etwas ganz wichtig ist sollte es natürlich mit in den Vertrag. Komischerweise ist diese Vorgehensweise oft umgedreht. Erst bei der Auslieferung sind fehlende Dinge "ganz wichtig und kaufentscheidend", vorher krähte kein Hahn danach. Das ist das was mich ärgert.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Elvome
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

nur um die Sache klarzustellen.

Am Nörgeln bin ich nicht; nur da ich beim Thema EU-Wagen keinerlei Kentnisse hatte verließ ich mich auf den Händler, mit dem ich den Vertrag machte. In Bezug auf die Ausstattung zeigte er mir ja auch diese in der Preisliste und dem deutschen Prospekt. Wie soll ich denn wissen, das auf einmal die gezeigten Teile nicht im PKW enthalten sind, obwohl die Sonderausstattung Enjoy vermerkt ist ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.338 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen