Erstzulassung Ausland / Erstzulassung Deutschland

10. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Seat-Neuling
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstzulassung Ausland / Erstzulassung Deutschland

Guten Tag!

Ich habe mich heute hier registriert, weil ich mich mit einer kniffeligen Frage an Euch wende. Bitte antwortet nur, wenn Ihr die Antwort GENAU wißt, denn Antworten und Ratschläge ala "das könnte so und so sein" oder "ich glaube" helfen mir nicht weiter. Danke.

Der Sachverhalt: Ich hatte einen Altwagen, da kam mir die Abwrackprämie genau recht. Ziemlich rasch fand ich auch den Wagen, der mir zusagte, nämlich einen Seat Ibiza. Und ich fand auch einen seriös wirkenden Händler, der mehrere Ibiza auf dem Hof stehen hatte. Bei Besichtigung wurde mir mitgeteilt, daß es sich um Lagerfahrzeuge/Überbestände aus Spanien handelt, die Produktion Mitte 2008 liegt, die 2jährige Herstellergarantie schon ab Produktionsdatum zu laufen begonnen hat - deshalb sei das Fahrzeug eben auch 40 Prozent günstiger. Also: Ich wußte, daß ich KEIN aktuelles Modell kaufe, daß ich NICHT die volle Herstellergarantie habe - und fand diesen Sachverhalt in Ordnung, denn der Händler erläuterte mir diese Dinge fair und vor allem ungefragt. Nach Angaben des Händlers sollte ich zum Fahrzeug bekommen: Deutsche Handbücher, ein spanisches Serviceheft (weil eben aus Spanien) und - das ist das wichtigste: eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II OHNE Eintrag, somit OHNE Erstzulassung und damit sei der Seat Ibiza umweltprämienfähig.
Ich unterschrieb den Kaufvertrag.
Ich holte den Wagen per Kurzzeitkennzeichen ab und bekam: Deutsche Handbücher, deutsche ZBII ohne Eintrag, ein TÜV-Gutachten, ein COC und ein spanisches Serviceheft.

Auf der Zulassungsstelle (auf der eine Bekannte arbeitet) dann jedoch ein böses Erwachen: Zwar konnte ich den Seat problemlos zulassen und bin laut deutscher ZBII auch Ersthalter/eigentümer. Da auf dem COC jedoch "Kopie" stand, erkundigte sich der Mitarbeiter der Zulassungsstelle in Spanien und erfuhr, daß das Fahrzeug in Spanien bereits eine Erstzulassung hatte. Ich weiß nicht, wie er es gemacht hat, aber innerhalb einer halben Stunde hatte er aus Spanien ein Dokument zugefaxt bekommen und zwar die spanische "Zulassungsbescheinigung" - dieses Wort steht in allen europäischen Sprachen ganz groß drauf. Und im Feld B steht "15.7.2008". Feld B ist in allen europäischen Zulassungsbescheinigungen das "Datum der Erstzulassung". Als Halter ist übrigens Seat selbst eingetragen.

Nach einigem Hin und Her wurde dann trotzdem das Fahrzeug auf mich zugelassen und zwar am 25. März 2009 und so steht es auch in der deutschen ZBII. Somit habe ich weniger Angst um die Umweltprämie, denn wenn ich alle Dokumente einreiche, bin ich ja als Ersthalter ausgewiesen. Nur läßt mir ein Gedanke einfach keine Ruhe:
Wenn ein Fahrzeug in einem Europäischen Land eine Erstzulassung hatte (und selbst eine Tageszulassung ist eine Erstzulassung) - wieso bekomme ich dann TROTZDEM eine deutsche ZBII ohne Eintrag? Da ist doch was faul, oder?

Also nochmal meine Bitte von vorhin: Nur antworten, wer Ahnung hat. Mag sein, daß ich auf dem Holzweg bin oder irgendetwas übersehe. Ich bin nur davon ausgegangen, daß bei der tatsächlich vorhandenen Erstzulassung in Spanien dann eigentlich auch auf der deutschen ZBII der 15.7.2008 stehen müsste.

Auf Antwort hoffend,

Johann.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

quote:
Wenn ein Fahrzeug in einem Europäischen Land eine Erstzulassung hatte (und selbst eine Tageszulassung ist eine Erstzulassung) - wieso bekomme ich dann TROTZDEM eine deutsche ZBII ohne Eintrag? Da ist doch was faul, oder?


Nicht unbedingt. Es gibt Firmen die sich darauf spezialisiert haben für Händler mit gebrauchten EU Fahrzeugen die ZBII im Vorfelde zu beantragen.

Dennoch müsste jetzt in Ihrer ZBII unter Punkt B 15.07.2008 und unter Punkt I 25.03.2009 stehen. Auch in dem TÜV Gutachten müsste m.W. nach eine Erstzulassung stehen, denn neue Fahrzeuge haben kein TÜV Gutachten, sondern werden mit der COC Bescheinigung und/oder Blanko ZBII erstmalig zugelassen.

Wenn überhaupt meine ich das hier eher ein Fehler bei der Zulassungsstelle gemacht wurde. Es ist also erstmal wichtig was in dem Gutachten vom TÜV steht und auch in der Spalte B (1) Anzahl der Vorhalter müsste 1 stehen. Dann stellt sich mir allerdings noch die Frage warum Sie die originalen Papiere aus Spanien nicht bekommen haben, das kenne ich so nicht.

Zu der Umweltprämie: Auch wenn das Fahrzeug eine einmalige Zulassung auf einen KFZ-Händler hatte, ist es noch prämienfähig.

Gruß
DemIhm

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Außerdem sind auch Fahrzeuge, die auf Händler/Hersteller/Mitarbeiter zugelassen waren prämienfähig.

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