Ebay Autokauf , falsche Motorangaben

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
neridonk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Autokauf , falsche Motorangaben

hallo,

ich habe vor 1 Woche ein Auto in Ebay verkauft hingeschrieben habe ich das übliche wie auch

"Privatverkauf ohne Sachmängelhaftung und ohne Rückgabe. Interessenten, die auf eine vorherige Besichtigung und Probefahrt verzichten, also Kauf im Fernabsatz tätigen, kaufen unter Verzicht der Einrede und des Umtauschrechts."

er hat das auto nie besichtigt und nachgehakt auch bei der abholung hat er einen zusätzlichen Vertrag unterschrieben.

Jetzt hab ich leider nicht gewusst das es ein 2 Liter statt 1.8 liter Motor ist. und habe es in der Artikelbeschreibung falsch unbewusst falsch angegeben,

Daraufhin will er sein Geld zurück.

Wer liegt hier im recht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von nerldonk):
Wer liegt hier im recht?

Was angeboten wurde muss geliefert werden. Das ist der Vertrag
Wenn du nicht das liefern kannst was du angepriesen hast, machst du dich schadensersatzpflichtig.
Da greift auch kein Gewährleistungsausschluss.

Mein Tipp:
Du solltest mit ihm abklären, ob ihr "Quit" seid, wenn du das Geld zurücküberweist. Sollte er dies bejahen, dann überweis ihm das Geld zurück.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119952 Beiträge, 39806x hilfreich)

Nun, Du hast einen Vertrag geschlossen in dem Du bestimmte Eigenschaften zugesichert hast.
Wenn Du die nicht einhalten kannst, dann bist Du haftbar.
Da der Einbau eines anderen Motors wohl ausscheiden dürfte, kann der Käufer entweder angemessen mindern oder den Vertrag auflösen.



Da sollte man also versuchen sich ohne Anwalt und Gericht zu einigen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Da der Einbau eines anderen Motors wohl ausscheiden dürfte, kann der Käufer entweder angemessen mindern oder den Vertrag auflösen.

Hmmm... wobei die durchaus interessante Fragestellung ist, ob der 2l statt 1,8l Motor ein erheblich Mangel ist, der zum Rücktritt berechtigt. Und was konkret ist eine angemessene Minderung, wenn ein größerer Motor als angegeben eingebaut ist?

Da müsste man wohl zunächst mal schauen, wie sich das bei Versicherung und Steuer genau auswirkt. Steuer wird wohl etwas mehr sein, Versicherung könnte aber auch günstiger sein.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Und Verbrauch? Lebensdauer?

Es weiß auch keiner, wie sich die Kfz-Steuer in den nächsten Jahren entwickeln wird, das Risiko soll auch der K tragen, weil es kein "erheblicher" Mangel sei?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ein falscher Motor ist ein erheblicher Mangel. Es ist nicht das Kfz was angeboten wurde.
Der VK hat den Vertrag zu erfüllen bzw. ist schadenersatzpflichtig. Das einfachste wäre eine Rückabwicklung wenn sich der Käufer darauf einlassen würde. Entstandene Kosten für den K sind vom VK zu erstatten.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ein falscher Motor ist ein erheblicher Mangel.


Ganz so pauschal stimmt das auch nicht. Geringe Abweichungen etwa der PS-Zahl (nach unten wie oben) sind lt. Rechtsprechung kein erheblicher (!) Mangel.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Wir reden nicht von einer Abweichung der PS Zahl, hier geht es um einen komplett anderen Motor.

2x Hilfreiche Antwort

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