Ebay Auktion Käufer droht mit Anzeige wegen Betrug.

12. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb414247-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Auktion Käufer droht mit Anzeige wegen Betrug.

Guten Tag,
Ich habe auf Ebay und Ebay kleinanzeigen eine Auktion gestartet wollte ein TrachtenKleid versteigern. Kurz vor Ende der Auktion wollte ich die Anzeige beenden da daß momentane Höchstgebot zu niedrig war. Leider ging dies nicht mehr Und es wurde verkauft. Darauf habe ich den Käufer angeschrieben und ihm gesagt das Kleid wurde anderweitig verkauft und ich habe es nicht mehr. Kurz darauf schrieb er mich über Ebay kleinanzeigen an und fragte ob das Kleid noch zu haben ist, ich schrieb zurück ja es ist noch zu haben. Darauf hat er mich angerufen und gesagt es sei betrug und er geht zur Polizei und zeigt mich wegen Betruges an außer er bekommt das Kleid für den Preis wie er ersteigert hat. Darauf sagte ich nur wenn sie meinen und legte auf. Kurz darauf schrieb er mir , Anzeige gemacht. Dann wurde ich doch unsicher und schrieb ihm zurück " dann hat es sich ja jetzt e erledigt habe überlegt ob ich es ihnen doch noch verkaufen soll. Dann schrieb er " ich fahre zur Polizei und zieh die Anzeige zurück".
Ein paar Stunden später sagte er die Anzeige sei jetzt eingefroren aber noch alles abgespeichert im Computer er muss nur wieder hinfahren und die Anzeige läuft weiter.
Mir kommt es so vor als ob er mich unter Druck setzen möchte damit er dieses Kleid bekommt.
Ob er Strafantrag oder Anzeige gestellt weiß ich nicht geschrieben hat er immer Anzeige.
MFG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wenn auf ebay etwas zur Auktion eingestellt ist (wahrscheinlich ab 1 Euro weil man will sich ja die Gebühren sparen) und zu einem Höchstgebot verkauft wird, dann ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Mal kurz vorher die Auktion abbrechen oder hinterher sagen "ich mag nicht verkaufen" ist nicht!
Das auf der Partnerplattform nebenan dann aber hinterher auch noch anzubieten ist schon....naja piiiep :-)

Also verkaufe das Kleid an den ersteigerer sonst hast du jede Menge Ärger und Kosten an der Backe.
Das nächste mal starte die Auktion mit deinem Mindestpreis den du haben möchtest. ab 1 Euro kann gut gehen...muss nicht.


-- Editiert von Paragrafenreiter am 12.05.2015 07:49

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Mir kommt es so vor als ob er mich unter Druck setzen möchte damit er dieses Kleid bekommt.

Mir auch.
Aber der Käufer ist halt im Recht.
Die Auktion ist gelaufen, du musst zum Endpreis der Auktion an den Höchtsbietenden verkaufen.

Zitat:
es sei betrug

Bis jetzt ist es noch kein Betrug, sondern "nur" eine Nicht-Erfüllung eines gültigen Kaufvertrags.
D.h. bestraft werden kann man noch nicht dafür.
Kann aber trotzdem teuer werden (Schadensersatz für Käufer, Anwaltskosten, Gerichtskosten).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb414247-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe gelesen wenn er mir mit Anzeige usw droht könnte ich ihn wegen Nötigung anzeigen.

Diese Nachricht kam so eben als ich ihm schrieb das ich den Artikel nicht mehr verkaufe.

Ok, dann machen wir so weiter. Dann wirst du den Betrag von Kaufpreis Ebay zum Neupreis erstatten müssen. Und das nur wegen deiner Nachricht von WhatsApp, dass du es noch verkaufst und der Nachricht als SMS das du es doch verkaufen willst. Das war es dann meinerseits mit schreiben

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich kann da keine Nötigung erkennen.
Schicke deine Bankdaten, packe das Kleid ein und bring es zur Post und die Sache ist erledigt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das durchsetzen von Rechten stellt keine Nötigung dar.

Hier wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen.
Das strafrechtliche ist vermutlich nicht so teuer (falls da überhaupt was verfoglt wird). Das teure wird dann das zivilrechtliche, wenn er auf Schadenerstz klagt.

Von daher könnte es günstiger kommen dem Käufer wie vertraglich vereinbar das Kleid gegen Überweisung zu übereignen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Bis jetzt ist es noch kein Betrug


Es ist zumindest versuchter Betrug. VK schrieb dem K "das Kleid wurde anderweitig verkauft und ich habe es nicht mehr". Das ist eine vorsätzliche Täuschung zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils, damit ist §263 StGB erfüllt.

Zitat:
Ich habe gelesen wenn er mir mit Anzeige usw droht könnte ich ihn wegen Nötigung anzeigen.


Nö. Nur wenn er die Anzeige wider besseren Wissens erstattet (§164 StGB , liegt hier nicht vor) oder damit einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verwirklichen will (§253 StGB , liegt hier auch nicht vor).

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb414247-19):
Guten Tag,
Ich habe auf Ebay und Ebay kleinanzeigen eine Auktion gestartet wollte ein TrachtenKleid versteigern. Kurz vor Ende der Auktion wollte ich die Anzeige beenden da daß momentane Höchstgebot zu niedrig war. Leider ging dies nicht mehr Und es wurde verkauft. Darauf habe ich den Käufer angeschrieben und ihm gesagt das Kleid wurde anderweitig verkauft und ich habe es nicht mehr. Kurz darauf schrieb er mich über Ebay kleinanzeigen an und fragte ob das Kleid noch zu haben ist, ich schrieb zurück ja es ist noch zu haben.

Verträge sind einzuhalten, mit der Auktion wurde ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen, der Käufer wollte sich nur vergewissern ob die Absage nur eine Ausrede war. Damit wurde die sogar dem Käufer bestätigt.
Wer in Ebay was zum Verkauf als Versteigerung ohne Mindestpreis anbietet, muss damit rechnen, das es auch für 1€ weggeht, und seinen Vertrag erfüllen.
Wer sich nicht damit abfinden will, sollte gar nichts als Auktion verkaufen, der Käufer hat alle Rechte.

3x Hilfreiche Antwort

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