EU Reimport

21. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
knuddl50
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
EU Reimport

Hallo

ich habe bei einem Händler eine Beauftragung zur Fahrze***ermittlung unterschrieben. In dieser Beauftragung steh:
Lieferzeit 2-3 Wochen.
Die drei Wochen waren am 17.3. vorbei. Ich habe dann dem Händler per Einschreiben mit Rückantwort eine Nachfrist bis zum 24.3. gesetzt und ihm angedroht, dass ich spärer den PKW nicht mehr abnehmen werde.
Hat er sich jetzt damit einverstanden erklärt durch sein Stillschweigen,kann ich ohne Kosten zurücktreten?

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Knuddl

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Hat er sich jetzt damit einverstanden erklärt durch sein Stillschweigen

Nö, aber eine rechtswirksame Fristsetzung bedarf ja nicht der Zustimmung der Gegenseite.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.524 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen