Hallo
ich habe bei einem Händler eine Beauftragung zur Fahrze***ermittlung unterschrieben. In dieser Beauftragung steh:
Lieferzeit 2-3 Wochen.
Die drei Wochen waren am 17.3. vorbei. Ich habe dann dem Händler per Einschreiben mit Rückantwort eine Nachfrist bis zum 24.3. gesetzt und ihm angedroht, dass ich spärer den PKW nicht mehr abnehmen werde.
Hat er sich jetzt damit einverstanden erklärt durch sein Stillschweigen,kann ich ohne Kosten zurücktreten?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Knuddl
EU Reimport
21. März 2009
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Frage vom 21. März 2009 | 17:46
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 0x hilfreich)
EU Reimport
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 23. März 2009 | 11:41
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
> Hat er sich jetzt damit einverstanden erklärt durch sein Stillschweigen
Nö, aber eine rechtswirksame Fristsetzung bedarf ja nicht der Zustimmung der Gegenseite.
Und jetzt?
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