Hallo Zusammen,
am 27.12.2005 habe ich bei einem Ford-Vertragshändler einen neuen Mondeo bestellt und meinen Focus für 13500 Euro in Zahlung gegeben. Es wurde ein Kaufvertrag für den neuen Wagen und ein Ankaufvertrag für das Gebrauchtfahrzeug gemacht wobei in dem Ankaufvertrag nichts von dem Neuwagenkauf steht, ausser das ich ausstehende 2500 Euro erst bei Neuwagenlieferung ausgezahlt bekomme. Die restlichen 11000 Euro wurden als Anzahlung bei dem Neuwagen verrechnet. Meinen Focus sollte ich am 06.01.2006 bei dem Händler abgeben, das war mündlich vereinbart.
Ab dem 01.01.2006 ist dieser Händler aber kein Ford-Händler mehr, verkauft aber noch andere Fabrikate.Die Ford-Werke haben meine bestehende Order nun gelöscht und liefern mein Neufahrzeug nicht mehr. Die Verträge sollen nun angeblich nicht mehr gültig sein. Meine Frage ist nun einmal ob Ford so einfach den Kaufvertrag stornieren kann und zweitens ob der Händler meinen Gebrauchten trotzdem abkaufen muss da ja nichts von dem Neuwagenkauf in dem Ankaufvertrag steht.
Ich hoffe auf schnelle Hilfe und danke im Voraus
-----------------
"Mike77"
-- Editiert von Mike77 am 09.01.2006 02:13:18
Dringend! NW-Kauf geplatzt, Händler verweigert Inzahlungnahme
9. Januar 2006
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Frage vom 9. Januar 2006 | 02:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend! NW-Kauf geplatzt, Händler verweigert Inzahlungnahme
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 180x hilfreich)
Der Gebrauchtwagenankauf steht im klaren Zusammenhang der Neuwagenbestellung. Siehe auch:
quote:
ausser das ich ausstehende 2500 Euro erst bei Neuwagenlieferung ausgezahlt bekomme
Allerdings ist der Verkäufer trotzdem verpflichtet, Ihnen ein entsprechendes Neufahrzeug zu liefern, gem. den ausgehandelten Bedingungen. Kann oder will er das nicht, macht er sich u.U. Schadensersatzpflichtig.
#2
Antwort vom 9. Januar 2006 | 17:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde also versuchen Anspruch auf Schadensersatz zu stellen denn angeblich kann das Neufahrzeug nicht bezogen werden.
Wie würden denn da meine Chancen stehen?
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