Hallo!
Habe im Januar 2006 einen gebrauchten Opel Corsa beim Händler gekauft. Das Auto war u.A. mit "Klimaanlage" beschrieben. Da zu diesem Zeitpunkt Temperaturen unter -10° herrschten, konnte ich diese nicht ausprobieren, auf Nachfrage bekam ich die Antwort "Ich gehe mal davon aus, daß Sie funktioniert". Das tat Sie dann aber leider nicht und ich hatte das Auto bereits 2x bei Ihm zur Reparatur. Nach einigen Tagen ist Sie nun wieder ausgefallen und ich habe nun zum 3. Mal einen Termin bei Ihm in der Werkstatt. Mir ist das Ganze selber mehr als unangenehm und ich wollte nachfragen, wie die rechtliche Situation aussieht zumal ich seine Verärgerung bemerke, aber irgendwie ja auch nichts für die Situation zu kann. Wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.
Beste Grüße
Sonja
Defekte Klimaanlage
12. Juli 2006
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Frage vom 12. Juli 2006 | 13:57
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Defekte Klimaanlage
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#1
Antwort vom 12. Juli 2006 | 14:55
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Die Klimaanlage ist kaputt, also muß der Händler diese reparieren. Er hat dieses ja auch bereits versucht und ist wohl gescheitert. Also darf er sich noch einmal daran versuchen. Soll der Wagen zurückgegeben werden oder wie ist die Frage zu verstehen?
Viele Grüße, Michael
#2
Antwort vom 12. Juli 2006 | 15:25
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Tja, ist eigentlich vielleicht auch eine seltsame Frage. Der Wagen soll NICHT zurrückgegeben werden. Wollte nur wissen ob er verpflichtet ist diese zu reparieren, oder ob es von seiner Seite reine Kulanz ist?!
Gruß Sonja
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#3
Antwort vom 12. Juli 2006 | 15:43
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Nein, es ist keine Kulanz, er muß sie reparieren.
Viele Grüße, Michael
#4
Antwort vom 13. Juli 2006 | 15:57
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke!
Gruß Sonja
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