habe einen gebrauhtwagen gekauft von privat( haftungs + gewährleistungsausschluss ), bei der heimfahrt viel mir schon auf das das fahrzeug scher rollt und es nach Bremse riecht. War jetz beim einen Händler und habe das Fahrzeug checken lassen, ergabnis ist das die Bremsen fest sind und auch schon mal geglüht haben sollen und noch weitere schwere mängel die schon vor dem kauf existiert haben ... der VK hat mir allerdings gesagt das die Bremsen in ordnung sind und ich noch gut 20tkm damit fahren kann ( zeuge für die aussage vorhanden ) ... was habich da für möglichkeiten ?
fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher sagt die werkstatt
-- Editiert von derMatze am 22.07.2006 14:06:40
Bremsendefekt beim Gebrauchtwagen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Vor dem Kauf keine Probefahrt gemacht? Eine festsitzende Bremse hätte man nämlich auch dabei bereits bemerkt.
Beweisen Sie dem Verkäufer, dass er von den Mängeln gewusst hat, und Sie können den Vertrag anfechten. Ansonsten haben Sie m.E. keinerlei Möglichkeit.
Wie alt ist das Auto? Laufleistung? Fabrikat?
quote:
der VK hat mir allerdings gesagt das die Bremsen in ordnung sind und ich noch gut 20tkm damit fahren kann
Hat der Verkäufer diese Aussage von sich aus getätigt oder haben Sie gezielt nach dem Zustand der Bremsen gefragt?
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
leider keine probefahrt da ich etwas unter zeitdruck stand und mir ja immer wieder versichert wurde in welchem guten zustand der wagen ist ... zumal in der bergigen region es denke mal auch schwer gewesen wär was zu merken ... das mit dem beweisen wird wohl das schwerste werden ...
ist ein 200er Audi BJ 86 ... mit 200 tkm
der VK hat von sich aus gesagt das die bremsen i.O. sind und auch sonst keine mängel seien ...
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Selbst wenn der Verkäufer den Schaden kannte: Er hat doch jede Gewährleistung ausgeschlossen. Warum also wurde das Fahrzeug trotzdem ungeprüft gekauft?
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
naja bin vielleicht zu vertrauenswürdig ... und da der Vater des VK bei der besichtigung mir versichert hat das das auto in top zustand ist ( er selbst ist unternehmer ) und meinte auch das er es sich net leisten könne wenn sein sohn schrott verkauft ...
aber er hat ja gesagt die bremsen sind in ordnung ... müsste doch als verbindliche zusage gelten oder ?
Mensch Matze, die Gurke iss 20 Jahre alt!!
Und wenn das Auto u.U. vor Verkauf ein paar Wochen rumstand, isses normal das die Bremsen kleben.
Sicher haben die sich dann auf der Heimfahrt heiss gelaufen.
Kauf Dir nen Satz Scheiben + Klötze und lass die Bremssättel in ner Werkstatt gängig machen, unn gut iss;)
Gruß Spezi
@spezi
wenn das so einfach wär ... ich hät ja nix gesagt wenn ich hät 1000€ reperaturkosten bezahlen müssen ... aber im gesamten ( um das fahrzeug ) überhaupt wieder verkehrssicher zu machen müsste ich über 4000€ bezahlen ... und da hört der spaß bei mir auf ... und die heimfahrt ( 80 km ) bin ich wirklich gemütlich gefahren mit mehreren stops und die werkstatt meinte das 2 scheiben so fertig sind das das nicht von der heimfahrt kommen kann, bin der auffassung das der wusste in welchem zustand ist und es deshalb verkauft hat, da der ölwehcsel kurz vorm verkauf getätigt wurde ...
das auto stand in einer halle vorher
bremsen sind rund rum fast alle fest, handbremsseil fest bzw auf einer seite gerissen, bremssattel ist einer undicht, lenkerarme an der vorderachse, drehzahlsensoren fürs ABS, ölverlust an 2 Stoßdämpfern
ich hätte mich bzw. irgendjemand anders auf der heimfahrt tot fahren können ... da ist wirklich schluss mit lustig
Sorry, aber wer ein 20 Jahre altes Auto kauft, dabei selbst auf eine eigentlich obligatorische Probefahrt und offensichtlich auch auf fachkundige Begleitung verzichtet, der darf sich eigentlich auch nicht wundern, wenn er über den Tisch gezogen wird. Klar ist das mehr als ärgerlich. Allerdings musste Du Dir schon anrechnen lassen, dass Du offensichtlich mehr als gutgläubig und vertrauensselig gewesen bist.
Du müsstest dem Verkäufer schon ein arglistige Täuschung nachweisen, um hier irgend etwas heraus holen zu können. Und dafür musst Du wohl zweifelsfrei nachweisen, dass der Verkäufer von den Mängeln gewusst hat. Und auch wenn es einige Indizien gibt, die für diesen Umstand sprechen, dürfte der Nachweis meines Erachtens nicht zu führen sein. Insofern wirst Du das wohl als Lehrgeld abhaken müssen.
Gruss,
Axel.
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