Bitte helfen Sie mir !!!

9. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
JO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte helfen Sie mir !!!

Ich habe einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz unterschrieben. Der Verkäufer ist eine GbR. Geldübergabe und Übergabe des Fahrzeuges erfolgten noch nicht. Nach Unterzeichnung des KV fiel mir auf, das kein Km-Stand auf dem KV angegeben war und der Verkäufer keinerlei Gewährleistung übernimmt, nicht mal auf den KM-Stand. Eine GbR muß doch zumindest nach neuem Recht ein halbes Jahr Gewährleistung geben, oder nicht ?!Er weigert sich diese Gewährleistung zu geben, er hat mir eine Garantievereinbarung zugesandt, kostet wohl 200 EUR und lautet auf eine GGG Kfz-Reparaturkostenversicherung.Ich habe das Gefühl bei diesem Verkäufer an einen unseriösen geraten zu sein. Was kann ich tun ? Oder soll ich warten, ob er mich verklagt ?

JO

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sikas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gelesen in der neusten Ausgabe des ADAC-Magazins:

Verkauft ein "Unternehmer" ein gebrauchtes Fahrzeug an einen "Verbraucher", kann er die gesetzliche Frist für Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr begrenzen, muss dies aber im Kaufvertrag klarstellen. Schliesst er die Haftung (Gewährleistung) generell aus, verwendet er eine unzulässige Klausel und haftet automatisch volle zwei Jahre!

Warauf sollte er Dich verklagen?

Übergabe und Bezahlung fand noch nicht statt. Hast Du nicht sogar ein Recht vom Kauf zurück zutreten innerhalb einer oder zwei Wochen?

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#2
 Von 
JO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das gilt nur für Haustürgeschäfte. Er will die Sache an seinen Anwalt geben. Ich werde jetzt abwarten. Ist es denn üblich das Autohändler so eine Versicherung verkaufen ?

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#3
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

früher war es üblich, um dem kunden trotz gewährleistungsauschlusses zu einer (von ihm bezahlten) garantie zu verhelfen. heute ist das zumindest für das erste jahr nach übergabe des autos nicht nötig, da der händler haftet. sollte der kilometerstand falsch sein, berechtigt Sie dieser mangel zum rücktritt vom vertrag (nacherfüllung ist bei diesem mangel schlecht möglich), minderung des kaufpreises im verhältnis des wahren wertes des fahrzeuges zum ursprünglich geschuldetem preis oder schadensersatz. wichtig hier: da der mangel (falscher kilometerstand) nicht heilbar ist, könnten sie schon vor übergabe des autos gegen Ihr geld vom vertrag zurücktreten, d.h., sie müßten sich nicht erst Ihr geld weggeben. allerdings müßten sie diesen mangel (falscher kilometerstand- wenn dieser überhaupt vorliegt!) vor übergabe des autos feststellen lassen (Werkstatt).

elmer

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#4
 Von 
Sikas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier kann man event. auch etwas dazu nachlesen: http://www.adac.de/recht_und_rat/fahrzeugkauf_leasing/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp?id=0&MSCSProfile=589F5C6DB83ADBA41DAD47C9EEF9786D45D03EACB11F211B1C10EDF10885F9B4896813588E07F50A6B722B2D297192EA61EBDB6B3FFBB441AF503CE59F3B953FBC807993F47C28C2106200C79FC38E5B20935D39002B52AD653A3B13A2A306E51372D0F2EE2022BAEDA829579A89052C584C81D25AF9813FCC9E8653253D32F6BD6B8BCC2B7AFA0F

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