Betrogen (Auto ist Unfallauto!)

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ParisHil
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)
Betrogen (Auto ist Unfallauto!)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

vor einem Jahr habe ich mir von einem Privatmann ein schickes gebrauchtes Auto gekauft. Alles wirkte total seriös, das Auto war scheckheftgepflegt, hatte wenig KM runter, etc.
Wir sind bevor wir den Kauf abgeschlossen haben noch zu der Vertragswerkstatt des Verkäufers gefahren und haben das Auto kurz durchchecken lassen. Alles ok!

Vor einem Monat musste ein kleines Teil beim Schiebedach erneuert werden und ich bin zu meiner Vertragswerkstatt gefahren. Die machen grundsätzlich auch immer einen Scheck und haben dann mir mitgeteilt, dass das Auto ein Unfallauto ist.
Die Fahrertür wurde ausgewechselt und noch ein paar andere Dinge wurden ausgetauscht.

Ich schrieb daraufhin den Verkäufer an, der mir hoch und heilig schwor, dass er das Auto von einem Bekannten (der Erstbesitzer) gekauft habe und beide keinen Unfall mitgemacht hätten.

Nun lässt sich leider nicht mehr nachvollziehen (laut eines Sachverständigen, den ich zu Rate gezogen habe), wann der Unfall passiert ist. Der Verkäufer könnte ja nun auch sagen, dass ich den Unfall im letzten Jahr gehabt habe.

Ich würde den Kauf gerne rückabwicklen, aber momentan seh ich da keine Chancen, weil ich keine Beweise habe, dass der Erst- oder der Zweitbesitzer diesen Unfall verursacht hat.
Oder gibt es noch eine Chance?

Viele liebe Grüße
Paris



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was stand dazu im Kaufvertrag? Wurde Gewährleistung ausgeschlossen?

Der Verkäufer könnte ja nun auch sagen, dass ich den Unfall im letzten Jahr gehabt habe.

Das könnte im Zweifel ein Sachverständiger klären.

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#2
 Von 
ParisHil
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo Mareike,

der Sachverständige wurde schon gefragt. Es ist leider nicht möglich genau zu sehen, wann der Unfall passiert ist. Und genau darauf beruft sich der Verkäufer! Leider gibt es noch keine Möglichkeiten genaue Daten oder auch nur ungefähre Daten eines Unfalles auszumachen.

Wir haben auch schon alle Werkstätten aus dem Scheckheft abtelefoniert und dort wurde nie ein Unfall verzeichnet. Der Verkäufer muss es in einer Pusemuckelwerkstatt reparieren lassen haben. Also richtiger Betrug! :(

Im Vertrag wurde das Auto als unfallfrei verkauft. Es ist ein üblicher Vertrag von mobile.de ausgedruckt. Also müsste eigentlich eine Rückabwicklung möglich sein. Wenn nicht das eben genannte Problem wäre.

Liebe Grüße
Paris

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#3
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Pusemuckelwerkstatt, ahhh. Du meinst also eine von den zahlreichen Fachwerkstätten für Karosserie- und Lackierarbeiten? Entschuldige den Zynismus, aber eine (Scheckheft)Fachwerkstatt liefert auch nicht immer das Gelbe vom Ei ab.

Zu Deiner Frage. Ja leider, schwierig die Sache. Es kommt aber etwas hinzu. Du nutzt das Fahrzeug bereits ein Jahr. Eine reine Wandlung wird also kaum möglich sein, da Du den Gegenstand wie Dein Eigentum mit hohem Nutzen in Gebrauch genommen hast. Ist es ja nun nicht so, dass die Tatsache des Unfallschadens Deinen Nutzen gemindert hätte.

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#4
 Von 
ParisHil
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja, ich weiß. Es gibt auch so eine "Abnutzungsgebühr", die in meinem Fall ca. 1000,00 € betragen würde, die ich auch zahlen würde. Nur bringt das nicht sehr viel, wenn ich nicht nachweisen kann, dass der Verkäufer mich betrogen hat. Oder gibt es noch eine Chance?

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#5
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Schwierig eben. Die beiden können das Bällchen halt immer locker hin und her spielen bis Du die Nase voll hast. Hier würde halt nur helfen, einen Fachanwalt zu bemühen. Ich halte das durchaus für erfolgversprechend. Einer von beiden muß es gewesen sein.

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wieso ist es Betrug, wenn jemand einen Unfallschaden in einer freien Werkstatt reparieren läßt?

Einer von beiden muß es gewesen sein, aber wenn, dann hat der jetzige Eigentümer Ansprüche nur an den Vorbesitzer, und das nur, wenn er beweisen kann, daß der den Unfall selber hatte oder davon wußte und ihn verschwiegen hat. Und dieser Beweis wird schwierig.

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#7
 Von 
ParisHil
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja, ich hatte durch meine Rechtschutzversicherung (die aber in dem Fall noch nicht greift, weil zu spät abgeschlossen) ein Gespräch mit einem Anwalt. Der meinte aber, dass das aussichtslos ist, weil ich halt nicht beweisen kann, dass nicht ICH den Schaden gemacht habe.

Würdet ihr es trotzdem noch einmal bei einem anderen Anwalt probieren?
_____________________

@Unsterblich: Betrug ist es, dass das Auto als unfallfrei verkauft wurde (laut Vertrag)! Und ich jetzt heraus gefunden habe, dass es einen Unfallschaden hatte. Den kann ich aber nicht nachweisen, weil dieser nicht in einer Vertragswerkstatt repariert worden ist.

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