Guten Tag,
ich habe mir einen gebrauchten Fiat Punto BJ94 mit 70tkm bei einem Händler gekauft. Der Wagen sollte 2600 Euro kosten, doch als wir den Vertrag abschloßen bot er mir eine 1jährige Gebrauchtwagengarantie an. Für diese schlug er jedoch nochmal 200 Euro auf den Endpreis drauf. Ich habe jedoch gehört, das die Garantie von 1Jahr bei Händlern gesetzl. vorgeschrieben ist. Wenn dies der Fall ist dürfte er die Garantie doch nicht extra berechnen, oder? Ich habe 2 Zeugen die bei Vertragsabschluß dabei waren und bestätigen können, das der Händler diese Summe aufgeschlagen hat. Der Vertrag ist noch nicht bezahlt, darf ich die 200 Euro von der Endsumme abziehen? Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
Berechnung von Gebrauchtwagengarantie beim Händler?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Du musst hier zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Den Händler trifft eine Gewährleistung von mind. einem Jahr.
Bei einem älteren Auto ist von der Gewärhleistung natürlich nicht jeder auftretende Defekt erfasst - alle Mängel, die ein solches Auto hat und die Dir bekannt waren (weil im Kaufvertrag genannt etc.) sind von der Gewärhleistung ausgeschlossen. Auch übliche Verschleiserscheinungen sind nicht davon erfasst.
Die Gebrauchtwagengarantie tritt unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel. Meist sind von ihr Motor, Getriebe, Bremsen etc. erfasst.
Also, grundsätzlich geht das in Ordnung mit der zusätzlichen Garantie - ob die nun wirklich 200,- € Wert ist, kann ich nicht sagen.
Gruß
MCNeubert
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