Beim Autokauf betrogen vom Händler - Bremsen manipuliert

5. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
MiB199
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)
Beim Autokauf betrogen vom Händler - Bremsen manipuliert

Hallo,

wer kann mir hier einen rechtlichen Rat geben?

Folgendes ist passiert:

Wir kauften bei ..... am 02.01.2004 einen Ford Fiesta als Gebrauchtwagen. Die Daten des Fahrzeugs: Kfz.-Brief: xxxxxxxx , Fahrzeug-Ident-Nummer: xxxxxx
Der Wagen wies nach unserer Durchsicht und Probefahrt entsprechende Beanstandungen auf. Unter anderem wurden neben dem porösen Rippenriemen und einer defekten Benzineinspritzung auch der mangelhafte Zustand der vorderen Bremsanlage (Scheiben inkl. Beläge) beanstandet. Der Verkäufer verpflichtete sich im Kaufvertrag unter besondere Vereinbarungen, diese Mängel - nach Prüfung - zu beheben bzw. von einer vertrauten Werkstatt beheben zu lassen. In diesem Sinne war der Verkäufer für die Beseitigung der Mängel gegenüber uns als Käufer verantwortlich.

Nach nun mehr knapp 1.000 Kilometer stellte sich an den vorderen Reifen ein Klappergeräusch ein, welches innerhalb einer Woche deutlich stärker wurde, und das Sicherheitsgefühl beim Fahren deutlich beeinträchtigte. Wir entschlossen uns eine naheliegende KFZ-Werkstatt vorerst zur Diagnose aufzusuchen.

In dieser Werkstatt wurde schnell als erste Diagnose festgestellt, dass es sich um die vorderen Bremsen handeln musste. Mit einer Beeinträchtigung der Bremsanlage konnten und wollten wir nicht mehr ohne Behebung des Mangels am am Straßenverkehr teilnehmen.

Nach der Reparatur wurde uns von dieser Werkstatt mitgeteilt, dass es sich um fehlerhafte, zu kleine und damit nicht für dieses Auto passende Bremsblöcke handelt. Außerdem fehlte teilweise an den Blöcken die Federung, damit die Blöcke nach einem Bremsvorgang wieder in die Ausgangsstellung rutschen. Unsere Bedenken bzgl. einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr war also gerechtfertigt.

Aus Gründen der Gewährleistung besuchte meine Frau am vergangenen Donnerstag, den 29.04.2004, den ehem. Verkäufer mit der Bitte den Sachverhalt zu erläutern und mit der Bitte um Kostenübernahme von 87,23 €. Beides lehnte er kategorisch ab mit der Begründung, dass er vor der eigentlichen Reparatur hätten informiert werden müssen.

Er sagte meiner Frau, dass er das Auto in der Werkstatt gegenüber (er nannte den Namen) repariert habe lassen, konnte aber keine Rechnung vorzeigen. Auf Anfrage bei dieser Werkstatt und Vorzeigen der ausgebauten Bremsblöcke bestätigte uns ein Mitarbeiter, dass „ihre Werkstatt keine Artikel dieses Zulieferers verarbeitet.“ Aber es kommt noch besser. Bei Begutachtung der Bremsblöcke sagte auch dieser KFZ-Mechaniker, dass diese bei einem Ford Fiesta nicht passen – man kann sogar an den Bremsklötzen ersehen, dass diese mit einer Schleifmaschine passend gemacht wurden. Auch er bestätigte das Fehlen der Rückzugsfedern.

In diesem Fall können wir also froh sein, dass es nicht zum Unfall mit Personen- und Sachschaden gekommen ist.

So, was nun machen?

Eigentlich ist es doch Betrug, oder? Sachbeschädigung? Versuchte Körerverletzung?

Im Ernst, der Streitwert von knapp 90 Euro ist es eigentlich nicht wert vor Gericht zu gehen. Aber hier geht es ums Prinzip?

Was rät denn ein Rechtsexperte?

Bitte helft mir. Danke.

MiB199

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...in einer vertrauten Werkstatt beheben zu lassen, weiterhin möglicher Weise dieses bei Übergabe noch bestätigte. Nochmals bestätigte als er mit dem Schverhalt konfrontiert wurde.

Hierin sehe ich eine Täuschungshandlung, die er auch noch fortsetzte zum Zwecke eines Vermögensvorteil (billigere Reparatur).
Folglich neben der zivilrechtlichen Seite, den Vertrag nicht eingehalten, auch den Tatbestand eines Betruges.
Sicherlich wärest Du nicht damit einverstanden gewesen, wenn er erklärt hätte, die Bremsen selbst zu überholen.

Ich nehme an, dass das Fahrzeug mit Gewährleistungsauschluß übergeben wurde, wobei dieses hier keine Rolle spielen dürfte, da er den Vertrag nicht erfüllt hatte.

Grundsätzlich hätte ihm Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden müssen.
Und hier würde ich die Rechnung aufmachen:

Das Fahrzeug hätte abgeschlept werden müssen, wegen seiner grob fahrlässigen Falschreparatur, wäre wohl ein Ersatzfahrzeug
angemessen gewesen.

Dieses und den Hinweis, dass weitaus Schlimmeres hätte passieren können, wofür er haftbar gemacht worden wäre, müßten eigentlich einleuchtend sein.

Andernfalls würde ich neben einen Mahnbescheid mir vorbehalten eine Strafanzeige zu erstatten.

mfg

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Berichtigung: hatte überlesen, dass es sich um einen Händler handelt, bezüglich der ohnehin gültigen Gewährleistung.

In diesem Fall wäre ich auch nicht besonders zurückhaltend mit einer Strafanzeige.

mfg

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

So wie sich das hier ließt, würde ich die ganz dicken Geschütze auffahren. Genau solche Händler sind es nämlich, die den Ruf der Branche verderben.

Gruß, W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MiB199
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Beiträge.
Doch kann mir jemand wirklich rechtliche Grundlagen dafür nennen? Paragraphen oder so was ?

Ich würde eigentlich nun folgendes tun:
Würde im eine Frist setzen von 14 Tagen den Betrag zu bezahlen und den Rechnungsbeleg der angeblichen Bremsen-Reparatur durch eine KFZ-Werkstatt vorzeigen lassen.

Wenn dies nicht machbar ist, würde ich..
... Strafanzeige in Erwägung ziehen (aber gegen was? Genau hier fehlt mir der rechtliche Background)
... beim Verbraucherschutz melden
... evtl. mal einen Leserbrief an regionale Zeitungen schreiben

Mich würde wirklich interessieren, was Ihr hier machen würdet und - wie gesagt - die rechtlichen Grundlagen.

Vielen Dank nochmals und liebe Grüsse

MiB199

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

§ 263 StGB behandelt den Betrug,

aber vorher solltest Du ihm einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen, in dem Du ihm mitteilst, daß er Dir das Fahrzeug lieferte, ohne den Kaufvetrag erfüllt zu haben, in dem er Dich täuschte, dass die Bremsreparatur fachmännisch durchgeführt wurde.
Er Dir das Fahrzeug lieferte, obwohl er wissen mußte, dass die Reparatur im höchsten Maße
unsachgerecht und lebensgefährlich ausgeführt wurde.
Das hierdurch die Allgemeine Betriebserlaubnis erlosch und das Fahrzeug nicht verkehrssicher war.
Das die von ihm angeführte Firma, die die Reparatur ausgeführt haben soll, sich durch seine Behauptung in ihrem Ruf geschädigt fühlt.
Du ihm 14 Tage Zeit zur Beibringung der Rechnung über die Repa gibst, andernfalls Du annehmen mußt, dass er die unsachgemäße Arbeit in Schwarzarbeit durchführen ließ, bzw selbst durchführte, obwohl er nur ein Gewerbe zum Autohandel, nicht jedoch als Reparaturbetrieb angemeldet hat.

Du betrachtest die Sache als erledigt, wenn er binnen 14 Tagen die Reparaturkosten bezahlt hat, andernfalls Du Dir alle rechtlichen Schritte vorbehältst.

-----
Ich denke, dass wären so die Punkte, die ich laut Sachverhalt anführen würde.
Meiner Meinung nach ist ein Leserbrief oder Verbraucherschutz hier unzweckmäßig.

Wenn der Händler nicht völlig abgebrüht ist, wir er reagieren.
Andernfalls könntest Du nunmehr überlegen, ob Du die Forderung nicht anwaltlich durchsetzt, aus Prinzip schon.

U n d schön die Teile, die Rechnung sowie die Namen mit denen Du gesprochen hast merken/aufbewahren.

mfg


2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MiB199
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Hey super,

das hört sich richtig gut an. DANKE!!!

Ich werde hier den weiteren Verlauf kundtun.

MiB199

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MiB199
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Tja, die Frist läuft am Samstag ab. Der Händler ist dreist, und hat sich noch nicht gemeldet.

Was nun ?

~ratlos~ MiB

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MiB199
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich möchte noch was hinzufügen:

Der Händler lautet: ***** in Wiesbaden.
Eng verknüpft mit dem Authohaus ***** in Flörsheim.

Also, bitte aufpassen, wenn Ihr dort ein Auto laufen wollt.

MiB

( - editiert von Admin - )

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hast du einen schriftlichen Nachweis, dass er die Rep. bei der Werkstatt gegenüber machen lassen hat?
Wenn nicht, solltest du das ganz schnell nachholen, damit es nicht nachher Aussage gegen Aussage steht. Plötzlich ist es eine Werkstatt in einem anderen Ortsteil gewesen - und die Bremsklötze hast du dann auch noch selber eingebaut...

Wenn du das dann hast, geh zur Polizei - die werden dir schon sagen, was alles angezeigt werden kann (Betrug, Gefährdung des Strassenverkehrs,...).

Wegen der Kostenübernahme würde ich einen RA einschalten - nicht das nachher noch Formfehler passieren. Und ganz so billig soll der liebe ja auch nicht wegkommen...

Jaja, aus Spaß wurde Ernst...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

3x Hilfreiche Antwort

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