Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mir letzte Woche einen Jungen Gebrauchten von Opel gekauft Rot und schwarzes Dach. Beim Opelhändler. Das Auto war 11 Monate alt (10000km) und auf die Adam Opel AG zugelassen, dann kam ich. Das Auto wurde als Unfallfrei gekauft. Am Wochenende habe ich das Auto sauber gemacht und da ist mir aufgefallen roter Sprühnebel (Fensterholm Schwarz) und abklebe Spuren an der Tür vorne Links. Das Auto wird noch genauer betrachtet, Staubpartikel einschluß im Lack der Motorhaube, kleine Stauchungen und Dellen in der Motorhaube waren zu erkennen.
Auf Nachfrage unter angabe der Fahrgestellnr. wurde mir bei der Adam Opel AG gesagt das das Auto einen Bagatellschaden hatte. Tür vorne links gespachtelt und neu Lackiert, Motorhaube gespachtelt und neu lackiert.
Ist das wirklich nur ein Bagatellschaden ??????
Das Autohaus hat den Pkw von Opel gekauft aber wohl keine Info über Schaden erhalten, somit konnte mir der Händler nichts über den ,,Schaden " sagen. Aber wer ist hier in der Pflicht???????
Bagatellschaden und Unfallfreier Pkw
30. August 2016
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Frage vom 30. August 2016 | 10:28
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 5x hilfreich)
Bagatellschaden und Unfallfreier Pkw
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 30. August 2016 | 11:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119537 Beiträge, 39736x hilfreich)
ZitatIst das wirklich nur ein Bagatellschaden ?????? :
Nicht mal im Ansatz
ZitatAber wer ist hier in der Pflicht??????? :
Dein Verkäufer.
Er hat nicht geliefert was er verkauft hat, also haftet er.
#2
Antwort vom 30. August 2016 | 12:04
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatAuf Nachfrage unter angabe der Fahrgestellnr. wurde mir bei der Adam Opel AG gesagt das das Auto einen Bagatellschaden hatte. Tür vorne links gespachtelt und neu Lackiert, Motorhaube gespachtelt und neu lackiert. :
Und diese Aussage kannst du nachweisen!?
Dann würde ich deinen Vertragspartner damit konfrontieren.
Zitatst das wirklich nur ein Bagatellschaden ?????? :
Das kann man pauschal nicht sagen.
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden die Grenze überschreitet ist hoch.
ZitatDas Autohaus hat den Pkw von Opel gekauft aber wohl keine Info über Schaden erhalten, somit konnte mir der Händler nichts über den ,,Schaden " sagen. :
Das ist aber nicht dein Problem.
ZitatAber wer ist hier in der Pflicht??????? :
Du müsstest nachweisen, dass ein entsprechender Schaden schon beim Kauf vorhanden war
und nicht angegeben wurde.
Der Händler müsste nachweisen, dass es sich nur um eine Bagatelle handelte die er
nicht angeben musste.
gruß charly
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#3
Antwort vom 30. August 2016 | 13:25
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
rot muss er sein - und ein gelbes Häubchen muss er haben...ZitatRot und schwarzes Dach :
Widerspricht sich mit der gängigen Gesetzeslage - Insbesondere §476 BGB - findest du nicht auch?ZitatDu müsstest nachweisen, dass ein entsprechender Schaden schon beim Kauf vorhanden war :
und nicht angegeben wurde.
#4
Antwort vom 30. August 2016 | 15:38
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatWiderspricht sich mit der gängigen Gesetzeslage - Insbesondere :§476 BGB - findest du nicht auch?
Hallo radfahrer,
nein, nicht unbedingt.
Es ist noch gar nicht sicher, dass es sich um einen Sachmangel handelt.
Wir wissen auch nicht, ob das Fahrzeug vielleicht "unfallfrei laut Vorbesitzer" verkauft wurde.
Einen Unfallfreiheit lässt sich auch nicht pauschal bejahen oder verneinen. (Einzelfallentscheidung)
Eine wegen z.B. Steinschlägen lackierte Haube und eine lackierte Türe (Delle vom Einkaufwagen!?)
machen aus einem Auto nicht automatisch einen Unfallwagen.
Hier muss der TS mehr Infos liefern.
Aus diesem Grund auch meine Nachfrage ob er diese Aussage von Opel schriftlich hat und
oder nachweisen kann.
Aufgrund der Wortwahl " Motorhaube gespachtelt und neu lackiert." glaube ich nicht daran, da dies in unserer
Branche eine eher unübliche Formulierung wäre.
gruß charly
#5
Antwort vom 30. August 2016 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119537 Beiträge, 39736x hilfreich)
ZitatWir wissen auch nicht, ob das Fahrzeug vielleicht "unfallfrei laut Vorbesitzer" verkauft wurde. :
Eien Autohändler treffen durchaus erhöhte Prüf- und Sorgfaltspflichten. Ein "unfallfrei laut Vorbesitzer" bei dürfte bei so einem einfachen Sachverhalt nicht von der Haftung befreien.
Zitat:Einen Unfallfreiheit lässt sich auch nicht pauschal bejahen oder verneinen.
Kurze (nicht repräsentative) Umfrage bei einigen Fachleuten: wenn gespchtelt wird, ist zu 99% kein Bagatellunfal die Ursache.
#6
Antwort vom 30. August 2016 | 16:14
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatKurze (nicht repräsentative) Umfrage bei einigen Fachleuten: wenn gespchtelt wird, ist zu 99% kein Bagatellunfal die Ursache. :
Wie bekommst du so schnell eine kurze Umfrage unter Richtern und Gerichten hin?
Zitatwenn gespchtelt wird, ist zu 99% kein Bagatellunfal die Ursache. :
Sorry, aber diese Aussage ist mehr als nicht repräsentativ.
Bei uns würde man sagen " Des iss a schmarrn "
In 99% der Fälle wo ein gebrauchtes Teil lackiert wird, wird gespachtelt.
( Nennt sich dann z.B. Lackstufe 2 oder 3 )
gruß charly
( Selbst bei Neuteilen muß oft genug nachgebessert werden.)
-- Editiert von charlyt4 am 30.08.2016 16:16
#7
Antwort vom 30. August 2016 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119537 Beiträge, 39736x hilfreich)
ZitatWie bekommst du so schnell eine kurze Umfrage unter Richtern und Gerichten hin? :
Ich abe keine Juristen gefragt. Ich wollte Auskunft von Leuten mit Ahnung.
2 Mitarbeiter vom Karosserie-Aufbereiter und ein DEKRA Gutachter.
Auch mein Auto muss mal in die Werkstatt
ZitatIn 99% der Fälle wo ein gebrauchtes Teil lackiert wird, wird gespachtelt. :
Wird da nicht eher mit "Filler" statt mit Spachtel gearbeitet?
So bekam ich es heite erklärt.
#8
Antwort vom 31. August 2016 | 08:47
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Die Prüfungspflicht hat meiner Meinung nach der Händler, aber nicht wie von dir dargestellt, der Käufer!Zitatnein, nicht unbedingt. :
Es ist noch gar nicht sicher, dass es sich um einen Sachmangel handelt.
#9
Antwort vom 31. August 2016 | 10:04
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
Zitat...ich habe mir letzte Woche einen Jungen Gebrauchten von Opel gekauft....Beim Opelhändler.....Das Autohaus hat den Pkw von Opel gekauft aber wohl keine Info über Schaden erhalten, somit konnte mir der Händler nichts über den ,,Schaden " sagen. :
Hier wird die Sache interessant.
Den sowohl Vertragshändler als auch Vertragswerkstätten haben durchaus Zugriff auf diese Daten, von daher bezweifel ich stark, dass der Händler davon nichts wissen "konnte".
Zitat:Aber wer ist hier in der Pflicht?
DEIN Händler.
Wie und ob er sich mit Opel einigt, kann Dir vollkommen egal sein.
-- Editiert von spatenklopper am 31.08.2016 10:17
#10
Antwort vom 31. August 2016 | 11:32
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatIch abe keine Juristen gefragt. Ich wollte Auskunft von Leuten mit Ahnung. :
Zitat2 Mitarbeiter vom Karosserie-Aufbereiter :
Zitatein DEKRA Gutachter. :
Mit denen habe ich die ganze Woche zu tun. So eine pauschale Aussage wundert mich nicht wirklich.
ZitatZitat (von charlyt4): :
In 99% der Fälle wo ein gebrauchtes Teil lackiert wird, wird gespachtelt.
Wird da nicht eher mit "Filler" statt mit Spachtel gearbeitet?
So bekam ich es heite erklärt.
Filler, oder Füller hat als Kompaktfüller eine Trockenschichtdicke von ca. 100µ und als
Dickschichtfüller gut das Doppelte. Nach dem Schleifen bleibt vielleicht die Hälfte übrig.
1 Mikrometer ist 0,001 Milimeter. 50µ sind also 50 Tausendstel Millimeter.
Ich hoffe du kannst dir jetzt vorstellen was du damit ausgleichen kannst.
Solche Spengler, die ein Blech so vorbereiten können dass eine Füllerschicht reicht, gibt es heute nicht mehr.
Und wenn es sie noch gibt, dürfen sie nicht so wie sie könnten, denn das bezahlt keiner.
gruß charly
#11
Antwort vom 31. August 2016 | 11:41
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
Zitat:Die Prüfungspflicht hat meiner Meinung nach der Händler, aber nicht wie von dir dargestellt, der Käufer!Zitatnein, nicht unbedingt. :
Es ist noch gar nicht sicher, dass es sich um einen Sachmangel handelt.
Was für eine Prüfungspflicht meinst du?
Es geht ja hier nicht um einen defekten Fenterheber.
Es geht um die Frage ob die lackierte Haube und Türe ein offenbarungspflichtiger Schaden ist den der Verkäufer
hätte angeben müssen.
Es ist aber vollkommen unklar wie groß der Schaden war.
Bis jetzt wissen wir nur, dass sogar der Vorbesitzer nur von einem Bagatellschaden spricht.
Und wenn der TS der Meinung ist, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, dann wird er dies
schon nachweisen müssen.
gruß charly
#12
Antwort vom 31. August 2016 | 11:46
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatZitat: :
Aber wer ist hier in der Pflicht?
DEIN Händler.
Wie und ob er sich mit Opel einigt, kann Dir vollkommen egal sein.
Wo steht, dass der Verkäufer hier die Unfallfreiheit nachweisen muß?
gruß charly
#13
Antwort vom 31. August 2016 | 12:13
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatWo steht, dass der Verkäufer hier die Unfallfreiheit nachweisen muß? :
ZitatDas Auto wurde als Unfallfrei gekauft. :
Zitat:§476 BGB
Und in Hinblick auf ->
kann man zumindest von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn der Händler dies nicht macht.ZitatDen sowohl Vertragshändler als auch Vertragswerkstätten haben durchaus Zugriff auf diese Daten :
Das es einen reparierten Schaden gab ist ja unzweifelhaft nachgewiesen.
ZitatBis jetzt wissen wir nur, dass sogar der Vorbesitzer nur von einem Bagatellschaden spricht. :
Das ist bei gewerblichen Verkäufern allerdings vollkommen egal. Das Fahrzeug wurde als Unfallfrei vom Händler verkauft, der Händler hat diese Eigenschaft zugesichert, also muss er dafür einstehen.
Ob der gewerbliche Verkäufer von einem Vorschaden wusste oder nicht, ist für den Käufer irrelevant.
ZitatEs geht um die Frage ob die lackierte Haube und Türe ein offenbarungspflichtiger Schaden ist den der Verkäufer :
hätte angeben müssen.
Das ist die entscheidende Frage.
#14
Antwort vom 31. August 2016 | 13:35
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
Zitatin Hinblick auf -> :
Zitat (von spatenklopper):
Den sowohl Vertragshändler als auch Vertragswerkstätten haben durchaus Zugriff auf diese Daten
kann man zumindest von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn der Händler dies nicht macht.
Das es einen reparierten Schaden gab ist ja unzweifelhaft nachgewiesen.
Eine Fahrlässigkeit kommt doch bei einem nicht offenbarungspflichtigen Schaden gar nicht in Betracht.
Außerdem gibt es ohne offensichtliche Hinweise keine Pflicht für den Händler Nachforschungen anzustellen.
ZitatZitat (von 09.02.2011, AZ: :8 U 166/10 ) dokumentiert in der Praxis sehr deutlich, dass der Gebrauchtwagenverkäufer nicht für alles haftet. Es kommt bereits auf die Formulierungen in der verbindlichen Bestellung bzw. im Kaufvertrag an.
as OLG Bamberg stellte fest, dass die Beklagte gegenüber der Verkäuferin keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund eines Sachmangels hatte. Nach der Ansicht des OLG Bamberg lag im Hinblick auf die Unfallfreiheit des Fahrzeuges keine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vor. Die Angabe der Verkäuferin im Bestellformular „Unfallschäden laut Vorbesitzer – Nein" wertete das OLG Bamberg nicht als Beschaffenheitsvereinbarung. Es handele sich dabei lediglich um eine Wissenserklärung bzw. -mitteilung, mit der die Verkäuferin die Angaben des Vorbesitzers wiedergebe.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 31.08.2016 13:37
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