Bagatellschaden und Unfallfreier Pkw

30. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
Bagatellschaden und Unfallfreier Pkw

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mir letzte Woche einen Jungen Gebrauchten von Opel gekauft Rot und schwarzes Dach. Beim Opelhändler. Das Auto war 11 Monate alt (10000km) und auf die Adam Opel AG zugelassen, dann kam ich. Das Auto wurde als Unfallfrei gekauft. Am Wochenende habe ich das Auto sauber gemacht und da ist mir aufgefallen roter Sprühnebel (Fensterholm Schwarz) und abklebe Spuren an der Tür vorne Links. Das Auto wird noch genauer betrachtet, Staubpartikel einschluß im Lack der Motorhaube, kleine Stauchungen und Dellen in der Motorhaube waren zu erkennen.
Auf Nachfrage unter angabe der Fahrgestellnr. wurde mir bei der Adam Opel AG gesagt das das Auto einen Bagatellschaden hatte. Tür vorne links gespachtelt und neu Lackiert, Motorhaube gespachtelt und neu lackiert.
Ist das wirklich nur ein Bagatellschaden ??????
Das Autohaus hat den Pkw von Opel gekauft aber wohl keine Info über Schaden erhalten, somit konnte mir der Händler nichts über den ,,Schaden " sagen. Aber wer ist hier in der Pflicht???????

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von siegberth):
Ist das wirklich nur ein Bagatellschaden ??????

Nicht mal im Ansatz


Zitat (von siegberth):
Aber wer ist hier in der Pflicht???????

Dein Verkäufer.
Er hat nicht geliefert was er verkauft hat, also haftet er.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von siegberth):
Auf Nachfrage unter angabe der Fahrgestellnr. wurde mir bei der Adam Opel AG gesagt das das Auto einen Bagatellschaden hatte. Tür vorne links gespachtelt und neu Lackiert, Motorhaube gespachtelt und neu lackiert.



Und diese Aussage kannst du nachweisen!?

Dann würde ich deinen Vertragspartner damit konfrontieren.


Zitat (von siegberth):
st das wirklich nur ein Bagatellschaden ??????



Das kann man pauschal nicht sagen.
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden die Grenze überschreitet ist hoch.


Zitat (von siegberth):
Das Autohaus hat den Pkw von Opel gekauft aber wohl keine Info über Schaden erhalten, somit konnte mir der Händler nichts über den ,,Schaden " sagen.



Das ist aber nicht dein Problem.


Zitat (von siegberth):
Aber wer ist hier in der Pflicht???????



Du müsstest nachweisen, dass ein entsprechender Schaden schon beim Kauf vorhanden war
und nicht angegeben wurde.
Der Händler müsste nachweisen, dass es sich nur um eine Bagatelle handelte die er
nicht angeben musste.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von siegberth):
Rot und schwarzes Dach
rot muss er sein - und ein gelbes Häubchen muss er haben...

Zitat (von charlyt4):
Du müsstest nachweisen, dass ein entsprechender Schaden schon beim Kauf vorhanden war
und nicht angegeben wurde.
Widerspricht sich mit der gängigen Gesetzeslage - Insbesondere §476 BGB - findest du nicht auch?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von radfahrer999):
Widerspricht sich mit der gängigen Gesetzeslage - Insbesondere §476 BGB - findest du nicht auch?



Hallo radfahrer,

nein, nicht unbedingt.
Es ist noch gar nicht sicher, dass es sich um einen Sachmangel handelt.
Wir wissen auch nicht, ob das Fahrzeug vielleicht "unfallfrei laut Vorbesitzer" verkauft wurde.

Einen Unfallfreiheit lässt sich auch nicht pauschal bejahen oder verneinen. (Einzelfallentscheidung)
Eine wegen z.B. Steinschlägen lackierte Haube und eine lackierte Türe (Delle vom Einkaufwagen!?)
machen aus einem Auto nicht automatisch einen Unfallwagen.

Hier muss der TS mehr Infos liefern.
Aus diesem Grund auch meine Nachfrage ob er diese Aussage von Opel schriftlich hat und
oder nachweisen kann.
Aufgrund der Wortwahl " Motorhaube gespachtelt und neu lackiert." glaube ich nicht daran, da dies in unserer
Branche eine eher unübliche Formulierung wäre.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wir wissen auch nicht, ob das Fahrzeug vielleicht "unfallfrei laut Vorbesitzer" verkauft wurde.

Eien Autohändler treffen durchaus erhöhte Prüf- und Sorgfaltspflichten. Ein "unfallfrei laut Vorbesitzer" bei dürfte bei so einem einfachen Sachverhalt nicht von der Haftung befreien.



Zitat:
Einen Unfallfreiheit lässt sich auch nicht pauschal bejahen oder verneinen.

Kurze (nicht repräsentative) Umfrage bei einigen Fachleuten: wenn gespchtelt wird, ist zu 99% kein Bagatellunfal die Ursache.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Harry van Sell):
Kurze (nicht repräsentative) Umfrage bei einigen Fachleuten: wenn gespchtelt wird, ist zu 99% kein Bagatellunfal die Ursache.



Wie bekommst du so schnell eine kurze Umfrage unter Richtern und Gerichten hin? :devil:



Zitat (von Harry van Sell):
wenn gespchtelt wird, ist zu 99% kein Bagatellunfal die Ursache.



Sorry, aber diese Aussage ist mehr als nicht repräsentativ.
Bei uns würde man sagen " Des iss a schmarrn "

In 99% der Fälle wo ein gebrauchtes Teil lackiert wird, wird gespachtelt.

( Nennt sich dann z.B. Lackstufe 2 oder 3 )



gruß charly

( Selbst bei Neuteilen muß oft genug nachgebessert werden.)

-- Editiert von charlyt4 am 30.08.2016 16:16

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wie bekommst du so schnell eine kurze Umfrage unter Richtern und Gerichten hin?

Ich abe keine Juristen gefragt. Ich wollte Auskunft von Leuten mit Ahnung.
:devil:


2 Mitarbeiter vom Karosserie-Aufbereiter und ein DEKRA Gutachter.
Auch mein Auto muss mal in die Werkstatt :)



Zitat (von charlyt4):
In 99% der Fälle wo ein gebrauchtes Teil lackiert wird, wird gespachtelt.

Wird da nicht eher mit "Filler" statt mit Spachtel gearbeitet?
So bekam ich es heite erklärt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
nein, nicht unbedingt.
Es ist noch gar nicht sicher, dass es sich um einen Sachmangel handelt.
Die Prüfungspflicht hat meiner Meinung nach der Händler, aber nicht wie von dir dargestellt, der Käufer!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von siegberth):
...ich habe mir letzte Woche einen Jungen Gebrauchten von Opel gekauft....Beim Opelhändler.....Das Autohaus hat den Pkw von Opel gekauft aber wohl keine Info über Schaden erhalten, somit konnte mir der Händler nichts über den ,,Schaden " sagen.



Hier wird die Sache interessant.
Den sowohl Vertragshändler als auch Vertragswerkstätten haben durchaus Zugriff auf diese Daten, von daher bezweifel ich stark, dass der Händler davon nichts wissen "konnte".

Zitat:
Aber wer ist hier in der Pflicht?


DEIN Händler.
Wie und ob er sich mit Opel einigt, kann Dir vollkommen egal sein.



-- Editiert von spatenklopper am 31.08.2016 10:17

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich abe keine Juristen gefragt. Ich wollte Auskunft von Leuten mit Ahnung.



Zitat (von Harry van Sell):
2 Mitarbeiter vom Karosserie-Aufbereiter



:grins: :grins: :grins:



Zitat (von Harry van Sell):
ein DEKRA Gutachter.



Mit denen habe ich die ganze Woche zu tun. So eine pauschale Aussage wundert mich nicht wirklich. ;)


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von charlyt4):
In 99% der Fälle wo ein gebrauchtes Teil lackiert wird, wird gespachtelt.


Wird da nicht eher mit "Filler" statt mit Spachtel gearbeitet?
So bekam ich es heite erklärt.



Filler, oder Füller hat als Kompaktfüller eine Trockenschichtdicke von ca. 100µ und als
Dickschichtfüller gut das Doppelte. Nach dem Schleifen bleibt vielleicht die Hälfte übrig.

1 Mikrometer ist 0,001 Milimeter. 50µ sind also 50 Tausendstel Millimeter.
Ich hoffe du kannst dir jetzt vorstellen was du damit ausgleichen kannst. :grins:

Solche Spengler, die ein Blech so vorbereiten können dass eine Füllerschicht reicht, gibt es heute nicht mehr.
Und wenn es sie noch gibt, dürfen sie nicht so wie sie könnten, denn das bezahlt keiner.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von charlyt4):
nein, nicht unbedingt.
Es ist noch gar nicht sicher, dass es sich um einen Sachmangel handelt.
Die Prüfungspflicht hat meiner Meinung nach der Händler, aber nicht wie von dir dargestellt, der Käufer!



Was für eine Prüfungspflicht meinst du?

Es geht ja hier nicht um einen defekten Fenterheber.
Es geht um die Frage ob die lackierte Haube und Türe ein offenbarungspflichtiger Schaden ist den der Verkäufer
hätte angeben müssen.

Es ist aber vollkommen unklar wie groß der Schaden war.
Bis jetzt wissen wir nur, dass sogar der Vorbesitzer nur von einem Bagatellschaden spricht. ;)

Und wenn der TS der Meinung ist, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, dann wird er dies
schon nachweisen müssen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat:
Aber wer ist hier in der Pflicht?



DEIN Händler.
Wie und ob er sich mit Opel einigt, kann Dir vollkommen egal sein.



Wo steht, dass der Verkäufer hier die Unfallfreiheit nachweisen muß?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wo steht, dass der Verkäufer hier die Unfallfreiheit nachweisen muß?


Zitat (von siegberth):
Das Auto wurde als Unfallfrei gekauft.

Zitat (von radfahrer999):
§476 BGB

Und in Hinblick auf ->
Zitat (von spatenklopper):
Den sowohl Vertragshändler als auch Vertragswerkstätten haben durchaus Zugriff auf diese Daten
kann man zumindest von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn der Händler dies nicht macht.
Das es einen reparierten Schaden gab ist ja unzweifelhaft nachgewiesen.

Zitat (von charlyt4):
Bis jetzt wissen wir nur, dass sogar der Vorbesitzer nur von einem Bagatellschaden spricht.


Das ist bei gewerblichen Verkäufern allerdings vollkommen egal. Das Fahrzeug wurde als Unfallfrei vom Händler verkauft, der Händler hat diese Eigenschaft zugesichert, also muss er dafür einstehen.
Ob der gewerbliche Verkäufer von einem Vorschaden wusste oder nicht, ist für den Käufer irrelevant.

Zitat (von charlyt4):
Es geht um die Frage ob die lackierte Haube und Türe ein offenbarungspflichtiger Schaden ist den der Verkäufer
hätte angeben müssen.


Das ist die entscheidende Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
in Hinblick auf ->

Zitat (von spatenklopper):
Den sowohl Vertragshändler als auch Vertragswerkstätten haben durchaus Zugriff auf diese Daten

kann man zumindest von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn der Händler dies nicht macht.
Das es einen reparierten Schaden gab ist ja unzweifelhaft nachgewiesen.



Eine Fahrlässigkeit kommt doch bei einem nicht offenbarungspflichtigen Schaden gar nicht in Betracht.
Außerdem gibt es ohne offensichtliche Hinweise keine Pflicht für den Händler Nachforschungen anzustellen.


Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von 09.02.2011, AZ: 8 U 166/10 ) dokumentiert in der Praxis sehr deutlich, dass der Gebrauchtwagenverkäufer nicht für alles haftet. Es kommt bereits auf die Formulierungen in der verbindlichen Bestellung bzw. im Kaufvertrag an.


as OLG Bamberg stellte fest, dass die Beklagte gegenüber der Verkäuferin keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund eines Sachmangels hatte. Nach der Ansicht des OLG Bamberg lag im Hinblick auf die Unfallfreiheit des Fahrzeuges keine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vor. Die Angabe der Verkäuferin im Bestellformular „Unfallschäden laut Vorbesitzer – Nein" wertete das OLG Bamberg nicht als Beschaffenheitsvereinbarung. Es handele sich dabei lediglich um eine Wissenserklärung bzw. -mitteilung, mit der die Verkäuferin die Angaben des Vorbesitzers wiedergebe.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 31.08.2016 13:37

Signatur:

Gruß Charly

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