Hallo,
ich habe eben meinen gebrauchten an einen Händler verkauft. Wie sieht es aus, muß ich eine Gewährleistung oder Sachmagelhaftung übernehmen an ihn wenn etwas mit dem Auto sein sollte? Den Vertrag hat der Händler mitgebracht.
Da steht nur folgendes drin:
Der Ankauf/Eintausch beruht auf dem zum Zeitpunkt aktuellen Stand des Fahrezugs.
Der Verkaufer erklärt: Das Fahrezug ist sein unbeschränktes Eigentum,er ist zum Verkauf berechtigt. Eigentumsvorbehalte noch sonstige Rechte Dritter ruhen nicht auf dem Fahrzeug. Sicherübereigung ist nicht erfolgt. Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen riß-,bruch- und schweißfrei. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer alle Umstände mitzuteilen, die den Wert des Gebrauchtfahrzeuges bis zur eigentlichen Übergabe beeinträchtigt haben oder beeinträchtigen können.
Wenn ich dafür Garantie etc übernehmen muß was kann ich jetzt noch machen damit ich es nachträglich ausschließchen kann - wahrscheinlich nichts oder?
Gruß
Jens
Autoverkauf von Privat an Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ich vergaß: Ich habe den Händler deswegen gefragt und er sagte das ich keine Garantie etc übernehmen muß - nur er wenn er den wieder verkauft.....
.. in der Regel müssen Sie auch dem Händler Gewährleistung geben, wenn Sie diese nicht schriftlich ausgeschlossen haben.
Schon die Zusage.. Riss - Bruch - und Schweißfrei ist bedenklich. Oder haben Sie das von einem Gutachter prüfen lassen??
Gruß Spezi
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Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen riß-,bruch- und schweißfrei - das heißt ja nicht das ich unbedingt ein Gutachten drüber machen lassen muß ? Nach bestem Wissen ...also so wie ich das als nicht Fachmann erkennen kann - so wird es denke ich doch ausgelegt oder liege ich da so falsch.(Da steht ja nicht nach bestem Wissen eines Fachmanns)
Angenommen ich habe einen Wagen als unfallfrei gekauft - nie ein Unfall gehabt und dementsprechend wurde auch nie zu meiner Zeit was daran geschweißt etc-und was vorher war kann ich ja als Nichtfachmann nicht beurteilen bzw wahrscheinlich garnichtmal erkennen- dann muß ich ja wohl als nicht Fachmann dem zustimmen können ohne eine Begutachtung von Fachmännern...?
Hätte man mir natürlich gesagt das da schonmal was dran gemacht wurde würde ich es ja einsehen das ich das logischerweise auch erwähnen muß, denn dann weiß ich es ja....
Gruß
-- Editiert von Tazman am 24.06.2004 18:32:51
wie lang ist die Gewährleistung denn?
die Gewährleistung beträgt 24 Monate.
Sie kann, bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate verkürzt werden. Aber beides muss schriftlich im Kaufvertrag festgehalten sein.
Viel Glück beim Verkauf, habe aber auf Grund der verlangten Zusicherungen meine Bedenken.
Gruß Spezi
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