Da ich im Forum nichts passendes finde, versuche ich es direkt selber.
Also :
Habe meinen 13 Jahre alten Renault über eBay verkauft, sämtliche Mängel in die Beschreibung eingefügt und die Gewährleistung, sowie Rücknahma ausgeschlossen !
Mit dem höchstbietenden habe ich mich nach Auktionsende in Verbindung gesetzt und gefragt wann er den Wagen holen kommt (wohnt 500km entfernt)
Er sagte mir das er einen Bekannten vorbei schicken würde, der das Auto holen kommt.
Daraufhin habe ich ihn um seinen Personalausweis gebeten um den Kaufvertrag aufzusetzen und eine Vollmacht für den Bekannten damit ich ihm das Auto aushändigen darf und er in seinem Namen den Vertrag unterschreiben darf.
Nun wurde er frech, fing an mich zu duzen, er verstehe nicht wofür eine Vollmacht, zusätzlicher Vertrag und Personalausweis. Er wäre ein Autohaus. Ich solle meine „schieß Karre" behalten.
Ich brach also den Kauf ab, informierte eBay über den Fall und erklärte ihm , das ich mich absichern muss bezüglich Versicherung und Abmeldung.
Er antwortete das er meine Schilder nicht bräuchte, ich könne den Wagen abmelden, er würde eine Spedition beauftragen und den Wagen am Wochenende abholen lassen. Ich soll die Papiere und Schlüssel geben, der Spediteur gibt mir das Geld und fertig. Er wies nochmals ausdrücklich daraufhin, das es keinen weiteren Vertrag geben würde, eBay wäre der Vertrag, er ist mit dem Kaufabbruch nicht einverstanden , er könne auch seine Anwälte einschalten, er würde den Wagen auf jeden Fall bekommen...
Meine Antwort darauf war dann kurz und knapp , das ich den Kauf auf seinen Wunsch hin abgebrochen habe und er alles weitere mit eBay klären solle....
Jetzt hat er mir mit Anwälten gedroht und das wars...
Ist es so falsch und ungewöhnlich einen Kaufvertrag zusätzlich aufzusetzen?
Unter seiner Adresse die er bei eBay angegeben hat, finde ich kein Autohaus... Auch nicht in Verbindung mit seinem Namen...
Sein profil besteht seit 2016 und hat 2 Bewertungen, die nicht abrufbar sind...
Wer kann mir hier die rechtliche Grundlage erläutern ?
Autoverkauf über eBay, Käufer will keine Personalien rausrücken
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatIst es so falsch und ungewöhnlich einen Kaufvertrag zusätzlich aufzusetzen? :
Ja. Du hast schon einen Vertrag abgeschlossen. Nachträglich einen anderen Vertrag aufzusetzen geht nur mit Zustimmung des Vertragpartners. Und der will offensichtlich nicht.
ZitatUnter seiner Adresse die er bei eBay angegeben hat, finde ich kein Autohaus... Auch nicht in Verbindung mit seinem Namen... :
Sein profil besteht seit 2016 und hat 2 Bewertungen, die nicht abrufbar sind...
Hat dich alles nicht zu interessieren. Wenn du dir den Käufer aussuchen willst, verkaufe nicht bei ebay.
ZitatIch solle meine „schieß Karre" behalten. :
Vielleicht war das ein Angebot zu einer Vertragsauflösung. Die hast du aber vermutlich nicht angenommen, weil du danach weiter den Verkauf abgewickelt hast. Kommt sehr auf den genauen Wortlaut an.
Es bleibt das Risiko, dass ein Gericht dich zur Erfüllung verurteilt.
Zitatund er alles weitere mit eBay klären solle.... :
Ebay klärt gar nichts. Und deren Entscheidung hat keinerlei rechtliche Bindung.
Wenn jemand das Schätzchen gegen Bargeld abholt, kann Ihnen nicht viel passieren. Wichtig ist, daß Sie nachweislich in Auktion und Kommunikation die Mängel beschrieben und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen haben. Und daß Sie keine andere Zahlungsweise akzeptieren als Bargeld.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn der Abholer vor dem Verladen Bar bezahlt, wäre mir auch alles weitere egal.
Man kann sich auch zusätzlich absichern: Ein Übergabeprotokoll unterschreiben lassen.
"Das Fahrzeug wird im Auftrag von..... nach Absprache mit dem Käufer..... abgeholt"
Und man kann sich das Kennzeichen des abholenden Fahrzeugs fotografieren.
Das Problem ist das Wörtchen "zusätzlich", denn es besteht ja bereits ein Vertrag. Dein Vorgehen war völlig falsch.ZitatIst es so falsch und ungewöhnlich einen Kaufvertrag zusätzlich aufzusetzen? :
Der Vertrag besteht bereits nachweislich. Du solltest dich unbedingt mit dem Käufer einigen bevor es wegen Nichterfüllung eines Vertrages und daraus resultierendem Schadenersatz, teuer für dich werden wird.
Vielen Dank für eure Meinungen dazu. Das hilft mir sehr weiter.
Sie haben tatsächlich einen Kaufvertrag geschlossen und müssen ihn erfüllen. Ein zusätzlicher schriftlicher Kaufvertrag ist optional, sofern nicht vor dem Kauf vereinbart.
Die einzige Gefahr ist, daß der Käufer plötzlich anders zahlen will als bar (Paypal, Scheck...), oder der Abholer noch runterhandeln soll. Also lassen Sie das Auto erst aufladen/übergeben Sie es erst, wenn Sie das Bargeld in voller Höhe in Händen halten.
Mir wäre die Sache zu heikel? Weshalb möchte er nicht den Personalausweis zeigen?
Was, wenn eine Spedition das Auto abholt und der Käufer später behauptet, er hätte das Auto nicht erhalten/es wäre nicht seine Spedition oder etwas ähnliches. Dann ist der Verkäufer wieder der Dumme.
Ohne Unterschrift des Käufers würde ich das Auto nicht verkaufen.
ZitatWas, wenn eine Spedition das Auto abholt und der Käufer später behauptet, er hätte das Auto nicht erhalten/es wäre nicht seine Spedition oder etwas ähnliches. :
Wayne interessierts wenn der Käufer sein Geld hat? Daß zufällig eine Spedition vorbeikommt, das Auto holt und den vereinbarten Preis bezahlt, wird der Käufer kaum glaubhaft machen können. Die Übergabe kann der Käufer mit Zeugen und Fotos belegen.
ZitatOhne Unterschrift des Käufers würde ich das Auto nicht verkaufen. :
Das Auto ist bereits verkauft, wie hier schon wiederholt gesagt. Es geht nur noch um die Modalitäten der Erfüllung des Kaufvertrags.
Das Auto IST bereits verkauft!ZitatOhne Unterschrift des Käufers würde ich das Auto nicht verkaufen. :
Der Verkäufer hat kein Anrecht auf einen schriftlichen bzw. weiteren Kaufvertrag, Personalausweisdaten, etc. wenn das nicht vor dem Kauf vertraglich vereinbart war bzw. der Käufer dem nachträglich nicht zustimmt.
Wenn nicht der Käufer den Wagen abholt, muss derjenige den Wagen abholen will durch eine entsprechende Vollmacht legetimieren - wenn der Verkäufer dies wünscht.
Wobei das durchaus auch ein Code-Wort sein kann.
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