Hallo,
ich habe am 27.08.02 mein Auto an einen Händler verkauft (er hat sich das Auto angesehen, ist aber nicht probegefahren!!!)
Nun hat er mich angerufen und meint, dass da ein Fehler an der Elektronik vorliegt, dessen Behebung ca. 800€ kosten wird und er fordert das Geld von mir zurück, sonst wendet er sich an einen Anwalt.
Einen Tag vor dem Verkauf des Frzg. habe ich das Frzg aber in einer Werkstatt auf Mängel überprüfen lassen und der Fehler ist nicht aufgeführt (Mängelliste liegt mir vor).
Nun würde ich gerne wissen, ob der Händler irgendwelche Ansprüche gegen mich hat und wie ich mich weiter verhalten soll?
Vielen Dank im voraus!
Autoverkauf an Händler
19. September 2002
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Frage vom 19. September 2002 | 10:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf an Händler
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2002 | 15:25
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag? Wurde darin die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wie auch immer, wenn kein Mangel vorhanden ist, bestehen selbstverständlich auch keine Beseitigungsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 7. Oktober 2002 | 12:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Herr Scharnhorst,
Danke für Ihre Antwort!
Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde abgeschlossen, die Gewährleistung aber nicht ausgeschlossen (im Vertrag war auch kein Vermerk darüber).
Der Käufer hat sich bis jetzt aber auch nicht mehr gemeldet.
Viele Grüsse
Und jetzt?
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