hallo habe einen Alfa 145 mit Km 176.500 verkauft Der wagen hat bei den neuen Besitzer nur 300 Km gelaufen dann hat der wagen Motorschaden erlitten !!!! dann sog er mit mir vor Gericht und hat noch ein Gutachten erstellt für ein Auto was ich ihn für 1700 Euro verkauft habe.. Dann stellte sich herraus das das Fahrzeug ein Unfall mal gehabt haben muß .. Da ich aber kein Unfall mit diesen fahrzeug gehabt habe , wird mir vor Gericht troßdem die schuld zu gesprochen und ich jetzt auf ein haufen schulden sitzten bleibe wie kann ich mich wehren .. ???? Wär kann mir helfen ??
-- Editiert von R T-S am 26.01.2008 08:35:24
Autoverkauf - 300 Km gelaufen dann Motorschaden...
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Es wird doch sicher in der Urteilsbegruedung stehen, warum du nun fuer diesen Schaden einzustehen hast. Moeglichkeiten gibt es da viele, z.B. du hast die Gewaehrleistung nicht ausdruecklich ausgeschlossen, du hast das Fahrzeug ausdruecklich als unfallfrei verkauft oder du hast einen dir bekannten Schaden arglistig verschwiegen. Wer soll das also besser wissen als du selbst?
Helfen kann dir da bestenfalls ein Anwalt. Ob der das aber wirklich kann, haengt weitestgehend von den naeheren Umstaenden deines Einzelfalles ab, die uns hier nicht bekannt sind.
Gruss
CAM
Nein der Typ hat alle die das fahrzeug vor mir gehabt haben vor Gericht gesogen und alle hatten damit kein Unfall .. haben sie ausgesagt und im Gutachten steht das der Unfall bei mir oder in seiner Zeit oder im besitz von einen Vorbesitzer hätte sein können ... Desweitern habe ich noch Bastler Fahrzeug im kaufvertrag fest gehalten .. Und selbst das meine Freundin auch aus gesagt hat das wir nicht ein Unfall hatten .. Hat die Richterrin mir das an gehäfftet ...Armes deutschland ohne jegliche beweise wird man bestraft selbst das ich von meiner Versicherrung ein Nachweis erbracht habe das ich keinen Unfall gemeldet noch gehabt habe da es sich um ein heckschaden handelte und ich glaube wenn man ein heckschaden hat ist meißtens jemand drauf gfahren und man läßt das Auto in einer werkstatt fertig machen ..
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Hallo,
R-T-S
>> könnte es sein, dass Sie hier einen *verdeckten* Handel an den Schuhen kleben haben ??
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Anwalt habe ich schon eingeschaltet und der hat mir gesagt ich kann nichts machen ...Die Geschichte hat mir bis jetzt Für den typ 3400. Euro Gerichtskosten 2150 Euro und den rechtsanwalt von den typ 1072 Euro und ich habe keine rechtschutz bezahle das alles aus eigener tasche ..Obwohl ich am Exitens Minimum Lebe da ich auch noch Unterhalt für 2 kinder zahlen muß ...Noch Fragen ???
Noch Fragen ???
nee,ist doch alles geschrieben.
Wenn Du’s eh nicht zahlen kannst und bei dir nix pfändbar ist, sollte die Sache nicht allzu problematisch sein. Auf keinen Fall würde ich den eigenen Unterhalt und den der Kinder gefährden um das zu zahlen. Wenn Du das in kleinen Raten abstotterst wirst du nämlich bei der hohen Summe die Schuld nicht großartig verringern (Zinsen u. andere Kosten die ständig dazu kommen).
Ich würde das erst mal ne Zeit so lassen und wenn die Gegenseite sieht, dass alle Pfändungsversuche erfolglos sind, mal einen Vergleich anbieten. Bei absoluter Hoffnungslosigkeit nimmt die Gegenseite nämlich irgendwann fast jeden Vergleich an.
Zuerst würde mich mal die zugrunde gelegte Definition eines Unfallschadens interessieren. Ein Unfallschaden ist dann vorhanden, wenn das Auto z.B. auf der Richtbank war oder an der Karosserie geschweißt wurde. Wenn ein Kotflügel eingedellt war und wieder rausgezogen wurde, ist nicht unbedingt ein "Unfall" Schuld.
Kläre das erstmal und schreibe mal um welchen Verkaufspreis für den Alfa 145 es sich handelte? 800 Euro?
Nein habe das Fahrzeug für 1700 Euro verkauft ..da ich es nur für den Winter gebraucht habe ..Habe selber 1700 Euro bezahlt ohne Winterreifen die ich selber neu gekauft habe für 400 Euro ...Das Fahrzeug ist hinten im Kofferraum berreich eingebeult was ich aber nicht gesehen habe weder beim kauf noch beim verkauf weil es mich eigendlich auch wirklich nicht Intressiert hat brauchte das fahrzeug nur für den Winter ... und man konnte es nur sehen wenn man die abdeckung hoch gemacht hat wo das notrad ist es war sogar noch die stóßstange von der erst zulassen dran selbst die war nicht beschädigt ...
Hallo,
@Batavusfahrer
Diese Behauptung ist totaler Unsinn >> Zuerst würde mich mal die zugrunde gelegte Definition eines Unfallschadens interessieren. Ein Unfallschaden ist dann vorhanden, wenn das Auto z.B. auf der Richtbank war oder an der Karosserie geschweißt wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesen Begriff genau festgelegt. Ausserdem steht der Unfall-Begriff genau in den AKB beschrieben.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
http://www.ra-kotz.de/unfallschaden2.htm
wieviel Vorbesitzer hat der Wagen denn gehabt? hast Du den Kaufvertrag noch, wo Du den Wagen gekauft hast? Den kann man kopieren und den Unterlagen beifügen. Du hast in der Zeit KEINEN Unfall gehabt und fertig...
Wenn der Schaden so offensichtlich wäre, hätte ihn der Käufer ja auch sehen müssen.
Gruß
Es sind drei vorbebesitzer und davon haben sich 2 noch das Auto mit der Freundin bzw mit der Mutter geteilt..und alle waren oder haben vor Gericht ausgesagt das sie keinen Unfall hatten ..Den Kaufvertrag habe ich leider nicht mehr aber von den ich das Autogekauft habe es war ein Händler ein aufkäufer hat auch kein Unfall mit den Fahrzeug bei der abholung gehabt hat er aus gesagt ...
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