Autoverkauf - Haftung

5. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Oliverr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf - Haftung

Hallo,

ich möchte meinen Wagen privat verkaufen. Bei der letzen Inspektion wurde mir gesagt, daß eventuell in der Zukunft mein Anlasser neu gemacht werden müßte.

Muß ich das beim Verkauf angeben? Was passiert wenn ich es nicht angebe und dem Käufer nach einem Monat der Anlasser kaputt geht und er von mir Schadensersatz, die Beseitigung des Mangels oder sogar die Rücknahme des Wagens verlangt?

Vom Vorbesitzer wurde die Fahrertür neu lackiert (kein Unfall, sondern Beschädigung durch Auffall bei Windstoß). Muß ich dies beim Verkauf angeben?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


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"Oliver"

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