Autoverkauf - Austauschmotor

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)
Autoverkauf - Austauschmotor

Guten Morgen :-)

vielleicht kann mir jemand einen Ratschlag geben.

Es geht um meinen Sohn, dieser hat sich einen VW Golf, kurz vor seinem 18.Geburtstag (2007), gekauft. Der Verkäufer erwähnte mündlich, dass ein Austauschmotor drin wäre. Weitere Informationen über km-Stand etc. teilte er nicht mit. Mein Sohn nahm beim Autokauf nur die Genehmigungen für andere Einbauten (Gurte, tiefergelegt, breitere Reifen) mit, nicht aber die Reparatur-Rechnungen über das Auto.

In dem Kaufvertrag stand als Tachostand: 136759 km und bei der Gesamtfahrleistung "ein Strich" drin.

Nun kommt der Punkt:

Dezember 2008 verkaufte mein Sohn das Auto weiter (km-Stand 161163) Er machte den Fehler, dass er diesen km-Stand bei Tachostand und Gesamtfahrleistung eintrug.

Der Käufer hatte kurz nachdem er es kaufte, dann einen Schaden und zog vor Gericht, wegen falscher Angabe des Gesamtlaufleistung. In der Gerichtsverhandlung kam heraus, dass das Auto eine weit höhere Gsamtfahrlaufleistung hatte, als wie von meinem Sohn im Kaufvertrag angegeben hatte.

Wir verloren die Verhandlung zu 85% vor Gericht.
Ergebnis: Autorücknahme (Motor defekt), Rückzahlung des Kaufbetrags zzgl Zinsen 5400 euro, ausstehende Gerichtskosten und RA-Gebühren)

Meine Frage ist nun:

Können wir den Verkäufer, der meinem Sohn das Auto verkauft hat, auf Schadensersatz verklagen? Auf gut deutsch, den Buh-Mann weitergeben?

Hier der Lebenslauf von dem Auto, soweit ich es ausfindig machen konnte:

Baujahr 1996

1.Besitzer
km Stand 225.000 km am 22.05.2000
km Stand 280.067 km am 31.01.2003 (hier wurde ein Rumpfmotor aingebaut)

2.Besitzer
km Stand ? am 16.04.2003

3.Besitzer
km Stand ?

4.Besitzer
km Stand 81.979 km am 19.05 2004 (hier wurde beim Weiterverkauf angegeben, dass ein Austauschmotor drin ist)

5.Besitzer: (Verkäufer an meinem Sohn)
km Stand 136759 km (nur mündlich mitgeteilt, das AT-Motor drin ist; Gesamtfahrleistung war ein Stich im Vertrag)

6.Besitzer: (mein Sohn)
km Stand 161163 km

7.Besitzer: (der Kläger)



Wer den Tacho umgestellt hat, kann nur der 2. oder 3.Besitzer gewesen sein. Das Gericht hat uns beschuldigt, dass wir den Tacho manipuliert haben.

Zualledem habe ich im Internet rescherschieren können, dass ja somit auch Versicherungsbetrug getätigt wurde. (falsche KM-Angabe)

Was kann ich da machen? Den Besitzer 5 anklagen? Oder Besitzer 2 oder 3 ausfindig machen, weil da irgent einer den Tacho umgestellt hat ?

Oder wird gar bei einem Rumpfmotor der Tacho zurückgestellt?

Über verwertbare Tips wäre ich sehr dankbar !

Liebe Grüße

Martina





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"martina"

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39 Antworten
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#1
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Also eines ist schonmal sicher: Bei Einbau eines Rumpfmotors - oder anders: Einbau eines neuen Motorblocks und somit eines ATM - wird sicherlich NICHT der Kilometerzähler zurückgedreht. Mag sein, dass der Motor erst x km hat, aber das gesamte Fahrzeug hat ja wesentlich mehr.

Warum habt Ihr nur zu 85 % verloren? Warum beschuldigte man Euch der Tachomanipulation? Ein Richter tut das ja nicht aus Willkür, sondern bestenfalls, weil das alles ist, wovon ER MOMENTAN ausgehen kann. Heißt: Eure Beweise, dass Ihr nichts gedreht habt, reichten nicht aus.

Gehen wir mal davon aus, Ihr habt den Wagen so gekauft und durftet davon ausgehen, dass der angegebenen KM-Stand korrekt ist. Dann habt Ihr weiterverkauft. Jetzt kommt´s schon auf den Wortlaut im Vertrag an. Wurde die Gesamtfahrleistung "soweit bekannt erklärt" oder wurde der Tachostand "soweit bekannt erklärt" und die Gesamtfahrleistung evl. gar zugesichert? Dann war´s so korrekt!

Bleibt aber noch die Frage Eurer Ansprüche gegen einen der Vorbesitzer. Die bestehen - wenn es so ist, wie hier dargestellt - durchaus. Ich hatte einen solchen Fall einmal und bin ebenfalls systematisch vorgegangen.´Also ersten Besitzer fragen, zweiten, dritten usw. Das habt Ihr ja gemacht. Wie kamt Ihr zu den Angaben? Habt Ihr auch dort angerufen? Wenn ja: Warum ein Fragezeichen beim zweiten und dritten Besitzer? Sagen die nichts? Das wäre verdächtig. Außer der Angabe des ATM zum vierten Besitzer, was stand da als KM-Angabe im KV?

Grüße

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#2
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo :-)

danke für die rasche Antwort.

Wir haben zu 85% verloren, Begründung des Gerichts:
Der Umstand dass die tatsächliche Gesamtlaufleistung am 18.12.2008 erheblich höher gewesen ist als im Kaufvertrag angegeben, stellt einen Sachmangel des streitgegständlichen PKWs im Sinne von §434 Abs 1 Satz 1 BOB dar.

Weiter unten steht dann noch:

Jedoch ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Sonderkonstellation einer "Tachomanipulation" vorliegt Zwar konnte der Kläger nicht nachweisen, dass gerade der Beklagte des Tachometer manipuliert hat, Angesichts der eindeutigen Feststellungen des Sacverständigen anhand der Fahrtezughistoire kann aber nicht fraglich sein, dass es im Zeitraum zwischen 31.01.2003 (km 280067) und 12.07.2007 (km 136759) zu einer manipulation oder einem Austausch des Tacos gekommen sein muss und zwar unabhängig vom Austausch des Teilemotors, da dieser bereits im Jahr 2000 erfolgt ist. Dieser Umstand wird berücksichtigt......

Bei dem Kaufvertrag, als mein Sohn ihn kaufte stand im Vertrag: (Vertrag von mobile.de) Tachostand: 136759; Gesamtfahrleistung: / (Querstrich)
Weiteres wurde zum km-Stand nicht vermerkt, auch keinen Vermerk einen ATM´s. Ebern nur mündlich sagte er es damals meinem Sohn, das ein ATm drin ist.


Zu den Angaben, bin ich gekommen, da ich Rechnungen von dem Verkäufer (5) an meinem Sohne, in dem Schriftverkehr gefunden hatte.

Mit dem Besitzer (4) der an dem Vorbesitzer (5, der Verkäufer an meinem Sohn, konnte ich telefonieren. Er sagte mir, dass er in seinem Kaufvertrag drin stehen hat, dass es ein ATM ist. Er wollte ihn mir faxen, was noch nicht geschehen ist.

Ich denke mal, das der Besitzer (2) oder (3) eine Manipulation vorgenommen hat.

Nur, an wen geh ich ran falls ich Aussichten habe ? An den Manipulator oder an dem Verkäufer (5) ?

Den (2) und (3) konnte ich noch nicht auffindig machen :-(

Liebe grüße

Martina


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"martina"

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#3
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Also: Dass ein ATM verbaut ist, war bekannt. Ihr könnt jetzt auch nicht mehr über diese Schiene was drehen in Richtung "Es stand nichts im Vertrag und wir wussten´s auch nicht", da Ihr den Wagen ja mit ATM weiterverkauft habt und das ganze sogar schon vor Gericht war. Ansonsten wäre es EUREM Verkäufer wohl schwer gefallen, nachzuweisen, dass er Euch das mitgeteilt hat und Ihr hättet dem einfach unterstellt, er habe es nicht erwähnt. Unfair wär´s allemal, aber die Möglichkeit hätte theoretisch bestanden und wenn ich so genau drüber nachdenke, muss ich auch anzweifeln, dass er nichts wusste vom manipulierten Tacho, denn einen Strich bei der Gesamtfahrleistung zu machen und explizit nur den KM-Stand anzugeben finde ich schon sehr ausgefuchst. Nun brauchen wir über das Urteil nicht mehr zu diskutieren, denn das steht und es bliebe wenn überhaupt nur die Berufung. Aber es wurde Euch NICHT angelastet, den Tacho selbst manipuliert zu haben! Wenn Ihr also NICHT eine Gesamtfahrleistung zugesichert habt (dazu bräuchte ich den genauen Wortlaut des Kaufvertrages an Euren Käufer), wäre die Entscheidung des Gerichts zumindest fragwürdig, weil ich jetzt einfach mal davon ausgehe, dass die Gewährleistung ausgeschlossen war. Dementsprechend könnte man dann einfach drauf pfeiffen und gegen EUREN Verkäufer gehen, denn auch da ist ja unstrittig, dass einS achmangel vorlag, als Ihr gekauft habt, denn auch da war der Tacho schon manipuliert. Für gewöhnlich hat man da aber wenig Chancen, wenn man nicht nachweisen kann, dass er das wusste.

Ich würde also versuchen, die Vorbesitzer abzuklappern, bis der feststeht, der die Manipulation vorgenommen hat bzw. der, der beim Verkauf betrogen hat. Das sollte so schwer ja nicht sein, denn die, die es nicht waren, werden sich kaum die Finger verbrennen wollen und Angaben zur Sache machen. Am besten wäre es, wenn anhand der ehemaligen Kaufverträge die Historie nachgewiesen werden könnte!

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#4
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,

mittlerweile habe ich herausbekommen, dass der Tacho sich bei 299.999 km auf 0 setzt. Sieht man auch schön bei youtube.

Können wir nun an den Verkäufer (5) herantreten ? Denn er hat ja auch geschrieben; Stand des km-Zählers 136759 km. Hätte er nicht auch die 300000 km mit angeben müssen ?

Gruß Martina

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"martina"

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#6
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Bei Dir ist der Name wohl Programm... Dadurch, dass ich den Kilometerstand angebe, habe ich mich noch lange nicht völlig korrekt verhalten. Ist mir bekannt, dass der Kilometerzähler, wie hier anscheinend ja der Fall, bei 299999 km wieder auf Null springt, bin ich nicht dadurch raus, dass ich schlauerweise einfach nur einen Stand des Kilometerzählers angebe, um mich anschließend der Repressalien zu entziehen, die mir dadurch drohen würden, dass ich die mir bekannte Gesamtfahrleistung verschweige. Da spreche ich aus Erfahrung, sonst hätte ich meinen ehemaligen Golf 1 Cabrio nicht zurückgeben können, denn da meinte der VK auch, das ginge so einfach. Der Richter war da anderer Meinung. Denn es geht immer noch darum, was die Vertragsparteien offensichtlich abgemacht haben WOLLTEN und nicht, was man hinterher in irgendeiner Form rein interpretieren könnte. Wenn außer "Kilometerstand" nichts angegeben ist, ist aber sicher nicht davon auszugehen, dass man einen Vertrag schließen wollte, bei dem die tatsächliche Gesamtfahrleistung unklar ist und bleibt. Hier käme es eben tatsächlich auf den Wortlaut im Vertrag an.

Davon ab kann ich als Käufer sehr wohl auch gegen irgendeinen weiteren Vorbesitzer vorgehen, wenn ich diesem Betrug nachweisen kann.

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#8
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Es gibt vor Gericht keine Garantie für irgendwas. Ein Risiko bleibt eh immer. Wenn schon, tue das, was ich Dir gesagt habe... Versuche erstmal den zu finden, der falsche Angaben gemacht hat (das sollte, muss aber nicht, möglich sein) und gehe dann gegen den vor. Dass gegen den Verkäufer an Euch die Karten eher schlecht aussehen, habe ich auch schon gesagt

quote:
Für gewöhnlich hat man da aber wenig Chancen, wenn man nicht nachweisen kann, dass er das wusste.


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#11
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Unekannter (Vorletzer Eintrag um 17.28 Uhr)

ich weiss nicht was Du damit sagen willst.

Was ich nur hier zuvor erklärt habe ist folgendes:

Bis heute mittag dachte ich, dass einer der Vorbesitzer evtl den Tacho manipuliert hat. Was aber evtl nicht sein muss, da bei VW der Golf 3 BJ 96 der Tacho sich selber nach 299.999 auf 0 springt. Wenn man den Lebenslauf der km ansieht, kann es schon so sein, dass der Besitzer 2 irgentwann mal auf die km 0 kam.

Der Besitzer Nr. 4 erwähnte auch, das er das Auto für stolze 6500 euro verkauft hat (ist ja klar, das Auto was zu dem Zeitpunkt ca. 12 Jahre alt und hatte auf dem Tacho
ca. 81000 km drauf. So konnte der Käufer 5 ein vermeintlich wenig gefahrenes Auto kaufen.

Eigentlich jedoch waren aber 299.999 + 810000 km drauf.

Gehen wir davon aus, dass es so war. Wie hätte ein Kaufvertrag aussehen müssen, als mein Sohn ihn kaufte:

Tachostand 161.663 km ?
oder
Tachostand: 299.999 + 161663 km = 461.662 km


Gesamtlaufleistung:461662 km oder 299.999 km ??

Gruß martina




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"martina"

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#12
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Frischling,

danke für den Hinweis, aber ich lass mich nicht reinreisem.

Das ich nur an den Vorbeitzer von meinem Sohn rantreten kann ist schon klar.

Gruß martina

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"martina"

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#13
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Es hätte drin stehen müssen: Abgelesener Tachostand xxxxx km.

Mache ich so auch immer denn ich kann nicht sicherstellen ob ein Vorbesitzer den Tacho "schöngestellt" hat und daher kann ich ja nur die gesamte Laufleistung zusichern wenn ich der 1. Halter bin.

Wenn Ihr die gesamte Laufleistung zugesichert habt dann habt Ihr ein Problem da diese zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt ist.
Da kommt man mit Ausschluß der Gewährleistung oder Garantie nicht raus .....

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#15
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Dennis,

wie bereits geschrieben, ist bei dem VW Golf BJ 96 der Tacho automatisch auf 0. Das heisst es liegt keine Manipulation vor. Diese Info konnte ich heute Abend ergoogeln. LT. VW, ich rief dort an, ist das nicht immer so, es kann passieren. Lt. YouTube ist es aber so. Er setzt sich auf 0 bei 299999 km.

Wenn man schaut bei den Besitzern (Historie)

Besitzer 1 280000
Besitzer 2 unbekannte km
Besitzer 3 unbekannte km
Besitzer 4 81.979 km
5.Besitzer: 136.759 km
6.Besitzer: 161.163 km

Man kann gut sehen, das Besitzer 2 oder 3 eine Nullung gehabt hat.

Frage ist immer noch:

Was muss im Kaufvertrag stehen, wenn ein genulltes Auto verkauft wird.

Gruß martina


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"martina"

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#16
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Zusatz: Beim Verkauf meines alten Porsche 924 habe ich extra dazugeschrieben: Laufleistung 180.000km, Tachostand 80.000km da der Tacho nur 5stellig ist .......

Eventuell hatte mich da die Vorbesitzerin schon angeschwindelt und es waren keine 145.000km sondern 245.000km oder gar 345.000km.
Bei den Triebwerken sind bis zu 590.000km keine Seltenheit.



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#17
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Eintrag um 20.49

Damit wäre also gesagt, dass der Verkäufer an meinem Sohn
den richtigen Vertrag ausgefüllt hat ?

Er schrieb bei Tacho die 136.759 km rein
Gesamtleistung "Strich"

Ganz ehrlich, richtig finde ich das auch nicht. Man kann denken, das Auto wurde wirklich nur 136.759 wenige km gefahren :-(

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"martina"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

danke Speedy für deine ehrliche Antwort !

Gruß martina

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"martina"

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

schöne Gesetze, muss ich ganz ehrlich sagen:

Der Verkäufer hat somit ein Auto verkauft, indem mein Sohn annehmen musste, dass es nur ca. 163000 km gefahren wurde.

Wobei das ja im Prinzip nicht richtig ist.

Würde die Gestzgebung verlangen, dass man eine Gesamtlaufleistung hat, hätter er sicher das Auto nicht gekauft.

Meine Meinung sollte es Pflicht sein, dass beide km Angaben
ausgefüllt werden sollen.

Somit erklärt es sich auch, dass der Besitzer 4 einen guten Preis rausholen (6500 euro) konnte, da ja der Besitzer 5 annehmen musste, dass das Auto nur 136759 km gefahren ist.

Mein Sohn war der Ansicht, dass er nur 161-663 km drauf hat und hat das auch unwissent so in die Gesamtlaufleistung eingetragen.

Hätten wir keine Gerichtsverhandlung gehabt, wären wir nie darauf gekommen, das das Auto weitaus mehr km drauf hat, da ja bei der Verhandlung erst die Historie des Autos erörtert wurden.

Und das alles nur, weil VW bei diesem Auto einen km-Zähler bis 299 999 km hat.

Wäre das nicht so gewesen, hätte mein Sohn sicher das Auto nicht mit den 299 999 + 161663 km gekauft und wir hätten diese Unkosten nicht gehabt.

Somit hat der Verkäufer an meinem Sohn sich gut herausgewunden mit seinen 136.000 km :-(

Gruß martina



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"martina"

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#21
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Es ist doch lächerlich, wenn jemand krampfhaft versucht, sich hier immer wieder - trotz Löschung des Accounts - anzumelden, um sein Fachwissen vorzutragen, welches noch zudem zwar rein theoretisch der Lehre aus den Büchern, aber nicht unbedingt der Realität entspricht. Weiterhin braucht´s hier keinen, der die Jura-Welt rettet. Es sind genug kompetente Leute da und sicherlich auch welche, die weitaus kompetenter sind, als ich, ohne Zweifel.

Zum einen bin ich aber fachlich als Betriebswirt in Sachen Vertragsrecht durchaus firm und kenne die Paragraphen, zum anderen aber - und das ist der springende Punkt - halte ich es mit keinem Auto länger als 12 Monate aus und hatte mit inzwischen 30 Jahren schon deutlich mehr als 10 Stück an der Zahl. Entsprechend oft (genauer gesagt dreimal) hatte ich gerichtliche Auseinandersetzungen GENAU WEGEN EINEM SOLCHEN FALL.

Natürlich besteht zu den vorhergehenden Besitzern kein Vertragsverhältnis. Das bedeutet aber nicht, dass durch einen geschickten Satz des LETZTEN Verkäufers ein jemand, dem´s nun auffällt, eben Pech hat. Damit wäre dem Betrug Tor und Tür geöffnet. Es ist durchaus möglich, gegen so jemanden vorzugehen. Egal wie, hilft es wohl durchaus, diesen jemanden ausfindig zu machen.

Im Übrigen darf ein Auto trotz besseren Wissens auch, wenn sich der Kilometerzähler von selbst nullt, nicht mit dem Stand auf dem Tacho verkauft werden, um damit vorzutäuschen, der Wagen habe weniger KM gefahren, als er tatsächlich hat.

Die Aussage des neuen Forenwächters bedeutet zusammengefasst folgendes: An irgendeiner Stelle wird betrogen, ganz hinten fällt´s dem letzten auf. Da dessen Verkäufer nichts zugesichert hat, braucht er nichts zu befürchten. Wenn DER nun also nicht freiwillig bereit ist, den Wagen zurückzunehmen und das auch alle anderen bis zu dem tun, der erstmals betrogen wurde, dann hat man in solchen Fällen keine Handhabe gegen irgendwen. UND DAS IST NICHT SO! Wenn Du den findest, der es war, ergeben sich durchaus Möglichkeiten.

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#22
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Vielleicht aber kann sich ja mal jemand zu Wort melden, der evl. Anwalt ist und den Fall regelmäßig hat. Der kann zum einen sagen, wie die Gerichte in solchen Fällen regelmäßig urteilen und wie die gängige Vorgehensweise ist.

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#23
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Dennis,

danke für Deinen guten Eintrag !

Dann müsste ich jeden Besitzer nach seinem Vertrag fragen, der evtl nicht mehr vorliegt?

Dein Satz:

Im Übrigen darf ein Auto trotz besseren Wissens auch, wenn sich der Kilometerzähler von selbst nullt, nicht mit dem Stand auf dem Tacho verkauft werden, um damit vorzutäuschen, der Wagen habe weniger KM gefahren, als er tatsächlich hat

könnte doch ein Lichtblick für mich sein. Also hätte der Verkäufer an meinem Sohn reinschreiben müssem, dass eine Nullung vorliegt? (so wie die anderen es evtl auch hätten machen müssen?)

Gruß martina


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"martina"

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#24
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Dennis,

ich habe schon den ganzen Tag nach echte Urteile gegoogelt, aber es fand sich nichts, dass sich mit einem Null-Tacho beschäftigt.

Es waren nur Urteile von Tacho-Manipultionen, falsche Gesamtlaufleistungen zu finden.
*seufz*

LG Martina

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"martina"

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#26
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Also hätte der Verkäufer an meinem Sohn reinschreiben müssem, dass eine Nullung vorliegt? (so wie die anderen es evtl auch hätten machen müssen?)


So lächerlich die Schreiberei von dem guten Mann mit immer neuen Namen ist, so richtig ist sie im Grunde aber auch an dieser Stelle - hier zu deinem Leidwesen. Der muss das - und das sagte ich ja auch schon - nicht tun, wenn ihm nicht bekannt ist, dass der Wagen mehr km hat.

Am besten wäre es natürlich, wenn Du dem nachweisen kannst, dass er es wusste. Deshalb sagte ich ja, Du sollst die Vorbesitzer nach und nach anrufen. Wenn sich dabei ergibt, dass er es wusste, super für Dich.

Ansonsten hat er die Gewährleistung ausgeschlossen und anscheinend nicht zugesichert, welche Gesamtfahrleistung der Wagen hat. Dass das verdächtig ist, beweist noch nichts. Somit muss man dann den finden, der betrogen hat. Und dazu muss man nicht den Tacho zurückdrehen, es reicht, wissentlich falsche Angaben zu machen. Und wenn der gefunden ist, kann man weitersehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich scheine blond zu sein Dennis:

Was soll ich bei dem Besitzer (der vor dem Verkäufer von meinem Sohn) herausfinden ?

Was sollte da lesen zu sein oder sagen wir mal, was könnte der für mich aussagen, das mir helfen könnte?

Danke

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"martina"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Für die Langsamen: Was hat die TE mit Eigentümer Nr. 1,2,3 oder 4 für ein Vertragsverhältnis? Genau, gar keins!




Mag ja sein, dennoch hat einer betrogen und es wäre ungemein hilfreich, zu wissen, wer und wenn sich das noch einfach herausfinden lässt - dann umso besser.

Abhaken kann man´s immer noch, bevor es zu kostspielig wird, wenn man keine Aussicht auf Erfolg sieht. Denkbar wäre aber auch eine Einigung mit dem "Betrüger", wenn dieser sich ertappt fühlt. So geschehen in meinem Fall. Da mag es ein falscher Rat vom Anwalt gewesen sein und auch ich war der Meinung, es geht immer nur zwischen den Vertragsparteien, aber wir gingen direkt gegen den, dem der Betrug nachgewiesen werden konnte. Und das war eben nicht mein VK. Ob ich damit vor Gericht durchgekommen wäre, weiß ich nicht, mein Geld aber habe ich bekommen. Und das würde der TE ja schon ungemein helfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Ich scheine blond zu sein Dennis:

Was soll ich bei dem Besitzer (der vor dem Verkäufer von meinem Sohn) herausfinden ?

Was sollte da lesen zu sein oder sagen wir mal, was könnte der für mich aussagen, das mir helfen könnte?

Danke




Wenn Dir der Verkäufer DEINES Verkäufers sagt, dass er sehr wohl die korrekte Gesamtfahrleistung angegeben hat, dann wäre der Fall eindeutig und unstrittig. Denn dann wäre nachgewiesen, dass Ihr getäuscht wurdet und es würde auch nichts helfen, dass Euer Verkäufer versucht hat, durch reine Angabe des KM-Standes über die Tatsachen hinwegzutäuschen.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
martina100
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich muss ins Bett, sorry. Bin morgen wieder da


Vielen Vielen Dank für Eure Meinungen und Eure wertvolle Zeit.

Ich komme morgen wieder rein

Gute Nacht !!


LG Martina

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"martina"

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