Hallo,
es wurde ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, mit einer vereinbarten Ratenzahlung.
Es wurde zudem ein Fahrzeug in Zahlung gegeben, für 700,- Euro, die Differenz zum neuen Fahrzeug sollte dann in 4 Raten abgezahlt werden.
Käufer hat zudem Anmeldegebühr für das neue Fahrzeug an Händler gezahlt, damit er es anmeldet.
Desweiteren wurden Winterreifen für das Fahrzeug gekauft und die Sommerreifen entsorgt.
Nun konnte der Käufer die erste Rate, aus besonderen Gründen nicht zahlen und teilte dies schriftlich per Mail dem Händler mit und bat den Betrag für die erste Rate, auf die restlichen drei anderen aufzuteilen.
Der Händler bestätigte schriftlich per Mail zurück, das dies in Ordnung seie.
Nun ein paar Tage später ruft die Frau vom besagten Händler beim Käufer an und sagt, das nicht in Ordnung sei und innerhalb von 3 Tagen die Rate gezahlt werden solle, ansonsten wird der komplette Kaufvertrag rückgängig gemacht und das Auto solle zurück gebracht werden.
Nun die Frage, durch das schriftliche "Ok" des Händlers, müsste der Käufer nun doch nicht auf die Worte der Frau wert legen oder?
Und die andere Frage, wenn nun der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden würde, was müsste der Händler dem Käufer für Kosten dann noch erstatten?
Den angekauften Preis des vorherigen Autos, welches in Zahlung genommen wurde (700,- Euro), die Anmeldegebühr des neuen Fahrzeuges (150,- Euro) und/oder die neuen Reifen (150,- Euro) ?
Über Antowrten wäre ich dankbar.
Gruß
Autoratenkauf- Kaufvertrag rückgängig machen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
Nun die Frage, durch das schriftliche "Ok" des Händlers, müsste der Käufer nun doch nicht auf die Worte der Frau wert legen oder?
Korrekt.
quote:
Und die andere Frage, wenn nun der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden würde, was müsste der Händler dem Käufer für Kosten dann noch erstatten?
Wenn er berechtigt gekündigt wird (weil die Raten nicht gezahlt werden), gar nichts.
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""
Also aber er müsste, doch mind. die 700,- Euro dann bekommen?!
- Da das neue Auto insgesamt 1900,- Euro gekostet hat.
Dann wurde vom Händler das alte Auto mit 700,- Euro angekauft, blieben noch 1200,- Euro die mit je 300,- Euro Rate gezahlt werden.
Wenn die Dame nun sagt, den kompletten Kauf rückgängig machen, dann würde ich darunter verstehen, das wenn man das neue Auto wieder abgibt, für die besagten 1200,- Euro, dann auch das alte Fahrzeug wieder zurück erhält oder die 700,- Euro. Denn ansonsten würde der Käufer dem Händler diese ja praktisch "schenken"?!
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Es kommt hier natürlich zunächst darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.
Kündigt der Händler den Vertrag berechtigt wegen Nichtzahlung, kann er den Wagen i.d.R. zurückfordern und verwerten. Sollten dann mehr als 1.200,00 Euro erzielt werden, natürlich unter Berücksichtigung der Kosten, die dem Händler durch Ihr Fehlverhalten, nämlich der Nichtzahlung, entstanden sind, wäre dieser Betrag zu erstatten.
Kosten, die Sie aufgewendet haben, sind Ihr Vergnügen. Der Händler kann ja nichts dafür, dass Sie Vertragsbrüchig geworden sind, oder u.U. noch werden.
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