Hallo zusammen, ich habe hier schon einiges gelesen, habe aber leider noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich habe vor 4 Wochen einen VW T4 mit Automatik bei einem freien Händler 700km entfernt gekauft. Probefahrt durchgeführt, Fahrzeug fährt sich gut, mir is zumindest nix aufgefallen. Bereits bei der Überführung habe ich aber gemerkt, dass es beim Schalten der Automatik Probleme gibt. Unsaubere Schaltvorgänge, Ruckeln, hochdrehen des Motors, alles vor allem bei bergauffahren, eine Situation, die ich bei der Probefahrt einfach nicht hatte. Ich möchte nun gut vorbereitet sein wenn ich mit dem Händler in Kontakt trete. Das der Händler nachbessern muss ist meiner Meinung nach klar, aber wer übernimmt die Kosten für die Rückführung zum Händler falls dieser verlangt bei sich vor Ort selbst nachzubessern? Pro Fahrt fallen sicher 100 Euro Spritkosten an, plus zugfahrten zurück ohne Auto. Erneute Abholung wieder mit Anreise mit dem Zug. Muss diese Kosten auch der Händler übernehmen?
Beste Grüße und vielen Dank!
Automatik bei Kauf defekt, Händler 700 km entfernt. Wer trägt die Kosten?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Es fehlen einige wichtige Details zum Fahrzeug, wie Laufleistung und Alter, immerhin kann der T4 zwischen 15 und 28 Jahre als sein.
ZitatDas der Händler nachbessern muss ist meiner Meinung nach klar :
Ich tendiere stark dazu, dass der Getriebeschaden nicht als Sachmangel gewertet wird sondern als Verschleiß.
Damit würdest Du auf den Kosten sitzen bleiben.
Ist der Schaden ein Sachmangel und der Händler muss nachbessern, muss er die notwendigen Kosten dazu auch erstatten. Notfalls auch per Vorschuss. BGH Urt. v. 19.07.2017, Az. VIII ZR 278/16
ZitatIch tendiere stark dazu, dass der Getriebeschaden nicht als Sachmangel gewertet wird sondern als Verschleiß. :
Das würde der Händler in dem Falle allerdings erst mal beweisen müssen - behaupten reicht nicht aus.
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Vielen Dank für die Antworten.
Das Fahrzeug ist EZ 2002 und hat 153000 km. Ich habe beim ADAC eine Liste mit Urteilen gefunden, in denen Mangel vs. Verschleiß geklärt wurde. https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/ hier sind fast alle Getriebeschäden als Mangel entschieden worden. Bleibt noch die Frage wann der Händler Nachbessern muss? Kann er argumentieren "das Auto fährt ja, oder? Da gibts nix zu reparieren!" und damit darauf spekulieren dass das Getriebe noch die ersten 6 Monate durchhält bis er fein raus ist. Zweitens, was passiert wenn ich jetzt noch weiter fahre. Kann er dann argumentieren ich hätte gar ich weiter fahren dürfen weil ich das Problem damit verschlimmert habe?
-- Editiert von dr.guitar am 12.06.2018 10:13
Zitathier sind fast alle Getriebeschäden als Mangel entschieden worden :
Nö:
Deutliche Getriebegeräusche im ersten Gang 9 Jahre VW Passat 164.000 km war auch Verschleiß.
ZitatDas Fahrzeug ist EZ 2002 :
Ein Fahrzeug mit 16 Jahren, und man sieht je älter das Fahrzeug ist, und jetzt keinen Komplettausfall hat, desto geringer die Chance.
Also muss ich damit rechnen, dass ich einen 12.000 Euro teuren Gebrauchtwagen beim Händler kaufe, und nach 50 km feststelle dass das Fahrzeug einen Defekt hat der mehrere Tausend Euro Folgekosten nach sich ziehen wird und dir muss ich dann leben? Ist das so? Ich hoffe nicht. Zumal in den von ADAC zusammengetragen Urteilen ja in den meisten Fällen von Getriebelaufleistungen jenseits der 200.000 bis 300.000 km ausgegangen wurde.
Mich würden da schon auch noch ein paar andere Meinungen interessieren, irgendwann muss ich ja entscheiden ob ich der Sache mit anwaltlicher Hilfe nachgehen will.
-- Editiert von dr.guitar am 18.06.2018 15:52
Natürlich muss man beim Gebrauchtwagenkauf damit rechnen, dass mehr oder weniger teure Reparaturen folgen können. Man sollte nicht den Fehler machen, die gesetzliche Sachmängelhaftung mit einer Funktionsgarantie zu verwechseln. Erstere deckt nur Mängel ab, welche beim Kauf schon vorhanden waren. Auch der Begriff "Mangel" ist gerade bei älteren Fahrzeugen sehr zu ungunsten des Käufers dehnbar, da normaler Verschleiß nicht dazu zählt. Da der Kauf aber weniger als 6 Monate zurück liegt, ist der Händler in der Pflicht, nachzuweisen, dass kein Mangel vorliegt. Daher sind deine Chancen recht gut - wenn auch deutlich unter 100%
-- Editiert von fm89 am 18.06.2018 20:25
ZitatZumal in den von ADAC zusammengetragen Urteilen ja in den meisten Fällen von Getriebelaufleistungen jenseits der 200.000 bis 300.000 km ausgegangen wurde. :
Das waren dann meist Totalausfälle.
ZitatAlso muss ich damit rechnen, dass ich einen 12.000 Euro teuren Gebrauchtwagen beim Händler kaufe, :
Nicht der Kaufpreis ist entscheidend, sondern die km Leistung und das Baujahr. Vor allem muss man damit rechnen, das selbst bei der Chance das hier der Verkäufer in der Beweislast ist und vielleicht sogar Nachbessert, man nur auf ein Getriebe Anspruch hat, welches funktioniert und der Laufleistung und dem Alter entspricht hat.
Somit kann das getauschte Getriebe wieder in einem Jahr den Geist aufgeben.
Der Händler hat sich inzwischen telefonisch bereiterklärt such der Sache anzunehmen. Ich werde das Fahrzeug hier in einer Werkstatt vorführen und dann wird entschieden wie es weitergeht.
na mal schauen.
Ich hoffe schriftlich !!
Natürlich nicht, aber bislang muss ich ja auch in keine Vorleistung gehen.
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