Hallo, ich habe ein Auto gekauft vor ca. 1 Woche. 2 Mängel sind mir beim Kauf bekannt gewesen, einmal ein Ruckeln während der Fahrt (Reparatur soll 173 EUR kosten) und unter dem Fahrzeug war ein Ölfleck, der nie wieder kam, sprich einmal geleckt nun absolut trocken. Der Wagen stand vorher mindestens 1 Monat, ich denke es kommt daher.
Nun, nachdem ich 1 Woche mit dem Kfz gefahren bin, tauchen die ganzen Probleme auf.
Das Ruckeln wird immer stärker, der Auspuff ist auf einmal durchgerostet (war komischerweise beim Kauf noch nicht so) und vorne beim Motor ist ein rasselndes, sehr ungesundes Geräusch zu hören.
Diese Mängel hat mir der Verkäufer nicht mitgeteilt (ich vermute das sie vorher schon vorhanden waren) und er hat im Kaufvertrag auch nicht geschrieben "Unter Ausschluss der Gewährleistung" oder "gekauft wie gesehen".
Ich glaube mal irgendwo gehört zu haben, dass Privatleute auch irgendwelche Garantien oder sowas in der Art geben müssen, es sei denn sie verkaufen ihr Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, was hier definitiv nicht der Fall war.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten (wäre mir am Liebsten) oder kann ich zumindest das Geld vom Verkäufer für die ganzen Reparaturen bekommen?
Ich hoffe Sie können mir da einen Rat geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Schröder
Autokauf von Privat nun defekt
19. Juni 2003
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Frage vom 19. Juni 2003 | 00:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Privat nun defekt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 22. Juni 2003 | 01:38
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 129x hilfreich)
...nach ADAC-Kommentar zum Kaufvertrag Privat zu Privat sollte enthalten sein: Gewährleistungsausschluss, andernfalls man zur Gewährleistung herangezogen werden könnte.
mfg
#2
Antwort vom 22. Juni 2003 | 23:00
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 109x hilfreich)
Ja... der Ölfleck war dann wohl nur einmal... Danach war wohl kein Öl mehr drin und deshalb ist der Motor so gut wie hin (wenn er schon rasselt)...
Aber die rechtliche Seite ist ziemlich schwer zu klären, zumal es denke ich nichts nachzuweisen gibts... sprich Zustand vorm Kauf, etc. der schriftl. festgehalten wurde, oder?
MfG
Jörg
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