Autokauf von Privat - gravierende Mängel verschwiegen

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
alexsun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Privat - gravierende Mängel verschwiegen

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich habe vor etwa 2 Wochen ein gebrauchtes Auto gekauft - ein Privatkauf. Der Verkäufer nannte mir 2 geringfügige Mängel, weitere waren ihm angeblich nicht bekannt. Ich und meine Begleitung untersuchten das Auto relativ laienhaft, machten eine kurze Probefahrt und stellten keine weiteren Mängel fest. Ich hatte zwar das Gefühl, dass das Auto zu wenig Leistung haben könnte, aber diese Bedenken wurden sowohl von meiner Begleitung, als auch vom Verkäufer selbst, schnell wieder ausgeräumt.
Ich fragte den Verkäufer mehrfach nach weiteren Mängeln. Der Verkäufer bestätigt immer wieder, dass keine weiteren Mängel vorhanden sein.

Am nächsten Tag wurde ein Standard - Vertrag aufgesetzt, in dem die 2 geringfügigen Mängel aufgelistet sind und sonst keine weiteren. U.a. wird in dem Vertrag darauf hingewiesen, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie geschieht und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft wird.

3-4 Tage später habe ich das Fahrzeug in eine freie Werkstatt gegeben, die einige Mängel feststellte, wie z. B. ausgeschlagene Stoßdämpfer vorne, die laut Werkstatt gewechselt werden müssen. Die Leistung des Fahrzeugs ließ ich ebenfalls überprüfen und es wurden keine Mängel festgestellt.
Ich erstattete dem Verkäufer Bericht über die gefundenen Mängel, um eine gemeinsame Lösung zur Beseitigung dieser zu finden. Der Verkäufer wies auf den Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung ect. hin, blockierte mich bei WhatsApp, wo die bisherige Kommunikation nach dem Kauf stattfand, und teilte mir wenige Tage später postalisch mit, dass keine Gewährleistung, Garantie bestünde, er von keinen Mängeln weiß und keine weitere Kommunikation in diesem Fall wünsche.
Das ließ ich erstmal so stehen und war weiterhin skeptisch, was die Diagnose der freien Werkstatt betrifft.

2 Wochen nach dem Kauf, gab ich das Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt um einen möglichen Flüssigkeitsverlust, zu geringe Motorleistung und zu hohen Spritverbrauch überprüfen zu lassen.
Nach der Untersuchung des Fahrzeugs, teilte mir die Vertragswerkstatt folgendes mit:

1. gravierender Mangel:
Querlenker vorne total ausgeschlagen, muss erneuert werden. Bei der Testfahrt brach dem Werkstatt Mitarbeiter das Fahrzeug aufgrund dieser Beschädigung aus, weshalb er Angst hatte, gleich ins Feld zu fahren. Der Werkstatt Mitarbeiter hält das Führen des Fahrzeugs bei höheren Geschwindigkeiten für lebensgefährlich und erklärt, dass man sehe, dass der Schaden nicht gerade erst entstand. Nach der Auffassung des Werkstatt Mitarbeiters, muss jemand vor etwas längerer Zeit mit dem Fahrzeug über etwas großes und/oder schnell über etwas gefahren sein. Außerdem sollte nach Auffassung des Werkstatt Mitarbeiters, dieses auf jeden Fall dem zu dem Zeitpunkt Führenden des Fahrzeugs aufgefallen und das anschließend verschlechterte Fahrverhalten vom damaligen Fahrzeugführer bemerkt werden müssen.

2. gravierender Mangel:
Das Fahrzeug hat zu wenig Leistung. Genaue Ursache wurde noch nicht ermittelt. Gründe für den Leistungsverlust könnten die Tatsachen sein, dass der Luftmassenmesser total verölt ist und somit ein Anfangsschaden vom Turbolader nahe liegt. Nach Aussage des Werkstatt Mitarbeiters, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der Turbolader seinen Dienst komplett einstellt.

3. Gravierender Mangel:
Auspuff - Endrohr beschädigt und muss ersetzt werden. Das Originalteil kostet inkl. Montage etwa 600 Euro.

Ich bezahlte für das Fahrzeug 3000 Euro. Würde ich die besagten Mängel beheben lassen, würden die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen. Somit hat der Verkäufer mir praktisch einen wirtschaftlichen Totalschaden verkauft.

Nachdem ich von der Werkstatt diese neue Informationen erhielt, setzte ich mich über den Hinweis des Verkäufers hinweg, keine Kommunikation mehr in diesem Fall zu wünschen, und informierte den Verkäufer via SMS über die neue Sachlage, in der Hoffnung den Verkäufer zur Einsicht zu bewegen.


Angenommen, ich würde mit diesem Fall zu einem Anwalt gehen und den Verkäufer verklagen wollen, um den Kauf rückgängig zu machen, das Fahrzeug zurück zu geben und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Wie würden meine Chancen aussehen, diesen Fall zu gewinnen? Über welchen Zeitraum würde sich so ein Fall normalerweise ziehen, bis es zu einem Urteil kommt?


Über Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus. :)

Gruß
Alex

Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von alexsun):
Wie würden meine Chancen aussehen, diesen Fall zu gewinnen?



Da dürfte es darauf ankommen, ob man dem Verkäufer "zur Überzeugung des Gerichtes" nachweisen kann, das er von den Mängeln gewusst hat.

Da es derzeit auf solche Nachweise keinerlei Hinweise gibt, sehe ich die Chancen eher als schlecht an.



Zitat (von alexsun):
Über welchen Zeitraum würde sich so ein Fall normalerweise ziehen, bis es zu einem Urteil kommt?

6 Monate bis 5 Jahre - ja nach Instanzenweg und Auslastung der Gerichte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
alexsun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte gelesen, dass innerhalb von 6 Monaten nach einem Autokauf die Beweislast umgekehrt ist. Also der Verkäufer beweisen muss, dass er von keinen weiteren Mängeln wusste und nicht der Käufer, dass diese Mängel dem Verkäufer bekannt waren.

Oder hab ich mich "verlesen"?

Gruß

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von alexsun):
Oder hab ich mich "verlesen"?


Ja. Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern.
Private können das ausschließen und dein Verkäufer hat dies ja auch getan.
Du musst ihm nachweisen, dass er von den Mängeln wusste. Und das bekommst du nicht hin.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Das gilt nur, wenn der Verkäufer Unternehmer ist. Bei einem Privatverkauf muss der Anspruchsteller gleich von Anfang an seine Argumente auch nachweisen können.

2 und 3 ... Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß Sie da Wissen des Verkäufers nachweisen werden können. "Nachlassende Leistung" ist relativ. Mein. Mann würde nicht Mail merken, wenn unser Auto nur noch auf 10% laufen würde ;)

Was 1. angeht, das hört sich an, als ob der Mechaniker da ne Menge Wind gemacht hat :) . Zwar macht ein ausgeschlagener Querlenker die Lenkbewegungen etwas schwammiger, aber es ist nichts, was unmittelbar gefährlich ist. Wenn dem Mechaniker das Auto "ausgebrochen ist", dann sollte er mal fahren lernen ;) .


Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Verstehe die Vorgehensweise eh nicht ganz...ich kaufe ein Auto um es 2 Tage nach Kauf in die Werkstatt zu bringen... um zu schauen was alles gemacht werden muss...

Dies hätte man dann vor dem Kauf machen können:

1. bessere Verhandlungsbasis
2. besserer Überblick zum Auto generell

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9300x hilfreich)

Zitat:
Wie würden meine Chancen aussehen, diesen Fall zu gewinnen?

Mäßig.
Sie haben nichts in der Hand, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste. Und diesen Beweis müssen Sie bringen können. Die Aussage des Mechanikers der zweiten Werkstatt ("hätte bemerkt werden müssen") ist nichts handfestes sondern "nur" eine persönliche Einschätzung.
Im Gegenteil: Die Tatsache, dass die erste Werkstatt die Mängel nicht gefunden hat bzw. als nicht so schwerwiegend einschätzte und erst die Vertragswerkstatt zu einer anderen Ansicht gekommen ist, spricht für den Verkäufer. Von einem privaten Verkäufer kann man gerade nicht(!) die Kenntnisse einer Vertragswerkstatt erwarten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Verstehe die Vorgehensweise eh nicht ganz...ich kaufe ein Auto um es 2 Tage nach Kauf in die Werkstatt zu bringen... um zu schauen was alles gemacht werden muss...

Dies hätte man dann vor dem Kauf machen können:


Ja, das frage ich mich auch immer wieder...…

Mal noch eine Frage:
Wie alt ist denn das Auto und wie ist der Kilometerstand ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Zitat (von Basti2709):
Verstehe die Vorgehensweise eh nicht ganz...ich kaufe ein Auto um es 2 Tage nach Kauf in die Werkstatt zu bringen... um zu schauen was alles gemacht werden muss...

Dies hätte man dann vor dem Kauf machen können:



Zitat (von TF1970):
Ja, das frage ich mich auch immer wieder...…



Das wäre zwar der sicherste Weg, aber einfach auch Praxisfremd.

Wer hat bei einer alten Kiste die Zeit und die Lust, mit zehn Interessenten zu TÜV, Dekra oder
zu irgendeiner Werkstatt seines Vertrauens zu fahren?

Also ich hätte dafür einfach keine Zeit.



Zitat (von TF1970):
Mal noch eine Frage:
Wie alt ist denn das Auto und wie ist der Kilometerstand ?



Zitat (von alexsun):
Ich bezahlte für das Fahrzeug 3000 Euro.


Da glaube ich, kann man sich die Anwort schon denken.

gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 24.09.2018 12:27

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
alexsun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, und erstmal danke für eure Antworten.

Ich hab heute einen Anwalt kontaktiert, der auch der Meinung ist, dass es vor Gericht schwierig werden würde dem Verkäufer nachzuweisen, dass er von den Mängel wusste.

Ich habe zu der Besichtigung des Autos jemanden mitgenommen, der Karosseriebauer gelernt hat und generell etwas Ahnung von Autos hat, behauptet er zumindest... Leider habe ich mich zu sehr auf sein Urteil verlassen.

Der Wagen ist knapp 10 Jahre alt und hat 173.000 km runter.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von alexsun):
Der Verkäufer wies auf den Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung ect. hin, blockierte mich bei WhatsApp, wo die bisherige Kommunikation nach dem Kauf stattfand, und teilte mir wenige Tage später postalisch mit, dass keine Gewährleistung, Garantie bestünde, er von keinen Mängeln weiß und keine weitere Kommunikation in diesem Fall wünsche.
Der Verkäufer macht es genau richtig. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Der Verkäufer hat nichts mehr mit deinem Wagen zu tun. Warum sollte es ihn also interessieren was du an Mängeln gefunden hast und wie du diese beseitigen lässt?
Die Sache mit dem Luftmassenmesser und dem Turbolader: Deine Werkstatt hat dir da Müll erzählt!
O.k., ein Leistungsverlust ist bei einem verölten LMM ziemlich sicher, aber der ist vor dem Turbo, nicht dahinter! Öl kommt evtl. von der Abgasrückführung, aber ganz sicher nicht vom Turbolader.
Querlenker: Bitte wechsele die Werkstatt!!! Die scheint extrem an deinem Geld interessiert zu sein und verzapft Unsinn! Wenn der Fahrer fast den Abflug gemacht hätte, dann nur weil er zu schnell in der Kurve war. Bis ein QL so weit kaputt ist, dass man aus einer Kurve fliegt (wenn man normal fährt), dann fährst du generell keinen Meter mehr mit dem Wagen.
Bei dem Alter und der Laufleistung ist auch der Stoßdämpfer keine Überraschung. Normaler Verschleiß.
Auspuff: Das sieht man nun aber wirklich auch als Laie.
Ich sehe hier nichts wo man würde ansetzen können um den Verkäufer in die Haftung zu nehmen. Du hast einen ganz normalen 10 Jahre alten Wagen gekauft. Wer Solch einen Wagen kauft (ich selbst gehöre zu diesen Käufern) darf keinen Neuzustand erwarten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wer hat bei einer alten Kiste die Zeit und die Lust, mit zehn Interessenten zu TÜV, Dekra oder
zu irgendeiner Werkstatt seines Vertrauens zu fahren?


Muss man doch nicht. Interessent macht mit der Werkstatt was aus, fährt bei der Probefahrt dort vorbei uns in 10 Minuten sind die gröbsten Mängel entdeckt.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schneeengel2100
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 25x hilfreich)

Hat der Verkäufer erwähnt, weshalb er das Auto verkaufen möchte?

Vielleicht kam er nicht durch den TÜV aufgrund der Mängel und wollte deshalb das Auto loswerden. Falls TÜV fällig wäre, könntest du dort nachfragen, ob dem Verkäufer die Mängel genannt wurden oder besteht da Schweigepflicht?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Zitat (von charlyt4):
Wer hat bei einer alten Kiste die Zeit und die Lust, mit zehn Interessenten zu TÜV, Dekra oder
zu irgendeiner Werkstatt seines Vertrauens zu fahren?

Muss man doch nicht. Interessent macht mit der Werkstatt was aus, fährt bei der Probefahrt dort vorbei uns in 10 Minuten sind die gröbsten Mängel entdeckt.....



Wenn du es so machst, ist es kein Problem.

Ich aber würde eine fremde Person nicht alleine Probefahren lassen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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