Vorab schon mal vielen Dank für die Mühe, das hier auch nur zu lesen.
Ich habe ein Auto von einem Händler gekauft. Kaufpreis 1500 Euro, Volvo V70, 19 Jahre alt. Laut Kaufvertrag soll das Auto einen Kühlerschaden haben, den der Händler repariert.
Ich zahlte das Auto mit einem Vertrag an Gewerbetreibende / für den Export an.
Eine Woche später will ich das Auto abholen. Ich rufe an und es wird bestätigt, dass das Auto repariert ist. Ich lasse mich hin fahren und frage noch drei mal nach, ob das Auto wirklich jetzt intakt ist. Das wird bestätigt.
Auf dem Weg nach Hause kocht der Kühler über und ich bleibe auf einer Bundesstraße liegen, muss abgeschleppt werden. Es ist nach wie vor der alte, kaputte Kühler drin und ein Kühlwasserschlauch ist zudem defekt.
Ich bringe das Auto zurück und es wird "repariert". In Anführungszeichen deshalb, weil ein falscher Kühler eingebaut wird und der Schlauch abgeschnitten und mit Gewalt wieder angeschraubt wurde.
Ich hole das Auto ab und wieder bleibt es mit kochendem Kühler liegen. Kühlerschlauch abgrissen, wie nach der "Reparatur" abzusehen.
Ich soll in eine Werkstatt gehen und Wasserpumpe und andere Fehler auf Kosten des Händlers reparieren lassen. In der Werkstatt sagt man mir "wahrscheinlich Zylinderkopfdichtung kaputt". Der Händler sagt das ist unmöglich, weil er das von seiner Werkstatt hat prüfen lassen, als der Kühler eingebaut wurde. Ich hole eine zweite Meinung ein und bekomme gesagt, dass wenn alles wie beschrieben geprüft wurde, man Verschleißteile austauschen muss. Zahnriemen, Wasserpumpe, Keilriemen, Abdruckrollen, ... - 750 Euro. Ich einige mich mit dem Händler, die teureren Ersatzteile als er sie kaufen würde zu zahlen, wenn er den Lohn übernimmt.
Reparatur beendet, Auto geprüft - Zylinderkopfdichtung defekt.
So viel zum Hergang.
Frage 1.: Der Händler erklärt, dass er keine Gewährleistung gibt und wenn das Auto einen Motorschaden hat, das mein Pech sei. Ist das so korrekt, auch wenn der Schaden vorher bestand - wie laut Werkstatt gerissene Kühler und Schlauch anzeigen? Kann er mir wirklich nur mit dieser Klausel im Vertrag Schrott als ein fahrbereites Auto verkaufen und sobald ich vom Hof bin, ist alles MEIN Problem? Denn der Händler sagte mir dazu, dass diese Klausel Schäden betrifft, die NACH dem Verkauf auftreten. Dieser Schaden stand aber schon im Vertrag.
1. A: Nur für die Zukunft: Nach meinem Rechtsempfinden darf doch niemand etwas verkaufen, das nicht der Beschreibung entspricht, einfach nur indem er mit einer Klausel Verantwortung ausschließt. Wenn ich irgendwo etwas kaufe, das sich als defekt herausstellt, muss doch der Verkäufer Ersatz leisten / zurück nehmen / reparieren. Wier kann das bei Autos anders sein?
Frage 2.: Ein Nachbar (Polizist) meinte, dass hier eventuell eine Straftat vorläge. Wenn der Händler vorsätzlich ein Auto übergibt, bei dem er von Schäden weiß, diese aber nicht nur verheimlicht, sondern auf mehrfache Nachfrage erklärt, dass das Auto fahrbereit sei, dann aber gleich zwei mal das Auto liegen bleibt und ein Verkehrshindernis darstellt, weil ein absehbarer Ausfall eintritt, weil an sicherheitsrelevanten Teilen wie Motor oder beispielsweise Bremse Schäden vorlagen, die eine Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum illegal machen, müsste das strafbar sein.
2. A) Ist es strafbar?
2. B) Kann ICH dafür belangt werden, dem Händler zu glauben und ein nicht verkehrssicheres Auto zu benutzen?
Frage 3.: Im Kaufvertrag steht, dass der Kühler repariert wird. Sollte es wirklich keine Gewährleistung geben, kann ich mich dann darauf berufen, dass der Kühler zwar repariert wurde, nicht aber das dem defekten Kühler zugrundeliegende Problem (Zylinderkopfdichtung)?
Nochmal danke im Voraus.
-- Editiert von Miarge am 16.06.2018 12:28
Autokauf von Händler mit Schaden und verstecken Schäden
16. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2018 | 12:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Händler mit Schaden und verstecken Schäden
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2018 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDer Händler erklärt, dass er keine Gewährleistung gibt :
Naja, die gibt es schon seit über 15 Jahren nicht mehr ...
ZitatKann er mir wirklich nur mit dieser Klausel im Vertrag Schrott als ein fahrbereites Auto verkaufen und sobald ich vom Hof bin, ist alles MEIN Problem? :
Es ist sogar schon Dein Problem wenn er noch auf dem Hof steht. Ab dem Kauf ist es Dein Problem.
Jedenfalls wenn so wie hier man als Unternehmer Fahrzeuge kauft die für den Export bestimmt sind.
Als Verbraucher hätte man ganz andere Rechte, aber Du bist Unternehmer. da gilt der Welpenschutz nicht.
Es hat seinen Grund das diese Auto so billig sind. Wer glaubt hier für sein Unternehmen ein Schnäppchen zu machen, legt in der Regel erst mal drauf.
ZitatWenn ich irgendwo etwas kaufe, das sich als defekt herausstellt, muss doch der Verkäufer Ersatz leisten / zurück nehmen / reparieren. :
Nein, nicht immer. Man muss das anhand der Gesamtsituation genau prüfen.
Zitat2. A) Ist es strafbar? :
Das kommt auf die konkrete Situation an. Kann aber durchaus strafrechtliche Folgen haben.
Zitat2. B) Kann ICH dafür belangt werden, dem Händler zu glauben und ein nicht verkehrssicheres Auto zu benutzen? :
Nö, aber als Fahrzeugführer ist man verkehrs-, zivil- und strafrechtlich dafür verantwortlich wenn man ein nicht verkehrssicheres Auto benutzt. Das hat man vor Fahrtantritt sicherzustellen.
#2
Antwort vom 17. Juni 2018 | 06:19
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 173x hilfreich)
Zitat:ich zahlte das Auto mit einem Vertrag an Gewerbetreibende / für den Export an.
Die Frage wäre an der Stelle erstmal bist du selber Gewerbetreibender ? und falls Nein-> warum unterschreibst du einen Vertrag der dich schlechter stellt?
Eine weitere Frage die sich-egal ob privat oder gewerblich- ebenso stellt:
Zitat:Kaufpreis 1500 Euro, Volvo V70, 19 Jahre alt.
hast du bei diesen Ausgangsbedingungen etwa ein fahrtüchtiges Fahrzeug erwartet das ohne Probleme weiterhin seinen Dienst verrichtet ? Man sollte schon wissen worauf man sich einlässt wenn man sowas kauft...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2018 | 08:23
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatIch zahlte das Auto mit einem Vertrag an Gewerbetreibende / für den Export an. :
Es halt wohl seinen Grund wenn der Verkäufer den Verkauf an Privat ausschließt.
Zitat: Nach meinem Rechtsempfinden darf doch niemand etwas verkaufen, das nicht der Beschreibung entspricht, einfach nur indem er mit einer Klausel Verantwortung ausschließt. :
Das man als Gewerbetreibenden einen fahrbaren Schrott gekauft hatte, steht ja schon im Kaufvertrag. Solche Autos gehen doch in der Regel nach Russland oder Afrika, das hat doch seine Gründe.
Zitaterklärt, dass das Auto fahrbereit sei :
Fahrbereit und Verkehrssicher sind zwei verschiedene Dinge, und macht im Zusammenhang mit Export eben den wichtigen Unterschied aus, mit einem fahrbereiten Auto nimmt man nicht im öffentlichen Verkehr teil, sondern das Auto kann man auf den Hänger fahren und braucht beim Verlanden keine Hilfsmittel.
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