Ich habe bei einem Händler einen gebrauchten Golf V gekauft. Dieser wurde als unfallfrei verkauft. Der Händler hat nur darauf hingewiesen, dass gewisse Lackschäden vorhanden waren und diese lackiert wurden. Deswegen stand im Kaufvertrag "Front- Heck- und Seitenschäden".
Jetzt wurde aber in einer Werkstatt festgestellt, dass schon was größeres gewesen sein muss.
Links wurde der komplette Schweller rausgeschnitten und durch einen neuen ersetzt, da dies aber nicht ordnungsgemäß gemacht wurde, fängt es bereits an zu rosten.
Meine Frage ist, wie sieht es in meinem Fall aus, der Käufer hat mir den Unfallschaden verschwiegen, aber im Kaufvertrag steht ja "Front- Heck- und Seitenschäden". Mündlich sagte mir der Händler, damit seien die Lackschäden gemeint.
Ich habe auch einen Zeugen, der beim Autokauf mit dabei war und diese Aussage bezeugen kann.
Hätte ich rechtlich eine Chance, eine Kaufpreisminderung zu bekommen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten?
-- Editiert EF2004 am 13.09.2011 20:28
Autokauf von Händler / Unfallschaden
13. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2011 | 20:25
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Autokauf von Händler / Unfallschaden
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 14. September 2011 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
quote:
im Kaufvertrag steht ja "Front- Heck- und Seitenschäden"
Das wäre ja schon mal Auslegungssache.
quote:
Mündlich sagte mir der Händler, damit seien die Lackschäden gemeint.
Ich habe auch einen Zeugen, der beim Autokauf mit dabei war und diese Aussage bezeugen kann.
Und damit wendet sich das Blatt zu deinen Gunsten ...
Sofern also nicht ausdrücklich ein Unfall angegeben wurde, wird der Händler sich hier nicht herausreden können.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 14. September 2011 | 13:46
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Ok Danke, ich hoffe ich habe eine Chance.
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