Autokauf - vereinbarte Inspektion nicht durchgeführt

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
keffikorn
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Autokauf - vereinbarte Inspektion nicht durchgeführt

Hallo,
mir stellt sich eine Frage und ich hoffe es kann mir hier eine Antwort gegeben werden.

Person A hat ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, bei dem der TÜV abgelaufen ist und die Inspektion fällig. Der Verkäufer bietet von sich aus an den TÜV und eine Inspektion machen zu lassen. Dies wird im Vertrag festgehalten.
Nach Übergabe des Fahrzeug fällt allerdings auf, dass die Inspektion nicht ins Serviceheft eingetragen wurde. Auf Nachfrage des Käufers erklärt der Verkäufer, dass die Inspektion bei einem befreundeten Hobbyschrauber seiner Meinung nach nach Herstellerangaben durchgeführt wurde. Eine Rechnung kann er jedoch nicht ausstellen und auch einen Stempel für das Serviceheft besitzt er nicht.
Nach näherer Überprüfung des Fahrzeugs fällt auch auf, dass diverse Filter, die bei einer Inspektion nach Herstellerangaben gewechselt werden müssen, nicht erneuert wurden.
Der Verkäufer ignoriert die Bitte auf Nachbesserung und ist der Meinung die Inspektion wurde fachgerecht durchgeführt und einen Nachweis darüber müsse er nicht erbringen.

Auf wessen Seite steht das Recht in diesem fiktiven Fall?

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Sollte die Inspektion nicht vollständig erfolgt sein, so liegt tatsächlich ein Mangel vor, den der Verkäufer nachbessern müsste.
Ist es eindeutig, dass die Filter nicht gewechselt wurden, oder handelt es sich nur um eine Vermutung? Bei einem privaten VK müsste man dies nachweisen können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keffikorn
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Bei dem Zustand des Luft- und Pollenfilters ist es eindeutig, dass diese nicht gewechselt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Naja, zwei Unklarheiten bleiben aber noch:
- auch wenn es für dich klar ist, hast du damit noch lange keinen Beweis in der Hand.
- Beide Bauteile kosten wenige Euro und sind meist schnell gewechselt -> Was willst du denn erreichen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keffikorn
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht mir dabei vor allem darum, dass die vereinbarte Inspektion nicht nachgewiesen werden kann, bzw. gar nicht durchgeführt wurde. Wodurch das Fahrzeug nun nicht mehr Scheckheft gepflegt ist. Wenn man diese Teile austauscht ist das Fahrzeug nach wie vor nicht Scheckheft gepflegt.
Und das Durchführen lassen einer Inspektion kostet nun mal mehr als ein paar Euro.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie ist denn der genaue Wortlaut der Vereinbarung mit dem VK? Wenn ihr nur eine Inspektion vereinbart habt, dann kannst du den VK nicht dazu zwingen, diese auch in einer Werkstatt zu machen und im Scheckheft eintragen zu lassen. Dann fehlt es vermutlich einfach an der ausreichend genauen Vereinbarung...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen