Autokauf und nun defekte aufgedeckt

31. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stevensplash
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Autokauf und nun defekte aufgedeckt

Guten Morgen,
Ich habe mir vor ca. 4 Wochen ein Auto bei einem Händler gekauft.
Jetzt gab es Probleme mit Regelsteuerungen (DSC Ausfall etc.)

Ich bin damit zur Werkstatt gefahren und es stellten sich folgende Fehler heraus:

•Zusatzwasserpumpe defekt
•Glühkerzen sporadisch Aussetzer
•Bluetooth Modul defekt

Ich habe den Händler darüber informiert und er meinte es seien Verschleißteile und nicht abgedeckt.
Somit zieht er sich keinen Schuh an.

Er sagt, nur Gewährleistung auf Motor und Getriebe.

Aber dabei ist ja davon auszugehen, dass die Mängel schon beim Kauf da waren. Nur nicht ersichtlich sind, da diese nur durch das auslesen des Fehlerspeichers ersichtlich waren.

Wie kann ich jetzt am besten Vorgehen?

Ein Fehlerprotokoll von der Werkstatt habe ich mir geben lassen.

Lieben Gruß

Steven

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Händler darüber informiert


In welcher Form erfolgte die Kommunikation?

Zitat:
und er meinte es seien Verschleißteile und nicht abgedeckt.


Blödsinn. Auch Verschleißteile sind von der Sachmängelhaftung abgedeckt

Zitat:
Er sagt, nur Gewährleistung auf Motor und Getriebe.


Noch größerer Blödsinn

Zitat:
Aber dabei ist ja davon auszugehen, dass die Mängel schon beim Kauf da waren. Nur nicht ersichtlich sind, da diese nur durch das auslesen des Fehlerspeichers ersichtlich waren.


Es kann sich auch um ältere Einträge handeln. Nur weil ein Fehler abgelegt ist, heißt das nicht, dass auch ein Mangel vorhanden ist.
Ist aber erst mal nicht dein Problem, denn der Händler muss feststellen, ob ein Sachmangel vorliegt. Auf unbewiesene Behauptungen musst du dich nicht verweisen lassen

Zitat:
Wie kann ich jetzt am besten Vorgehen?


Den Händler schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung auffordern.
Wenn diese verstreicht oder er sich nachweisbar weigert -> Rücktritt vom Vertrag erklären

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stevensplash
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe ihn über WhatsApp darüber informiert.
Die Fehler konnten nicht gelöscht werden. Somit sind die Fehler auch noch vorhanden laut Werkstatt.

Dann werde ich ihm mal einen Brief aufsetzen und ihm zuschicken.

Muss dort irgendetwas beachtet werden?

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Stevensplash):
Muss dort irgendetwas beachtet werden?

Den Brief nicht per Whatsapp abschicken. :augenroll:

Den Postweg bei der Frist mit einrechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels (diese möglichst genau bezeichnen, Kopie der Fehlerliste beilegen & darauf verweisen)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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