Ich habe einen amerikanischen Van, Bj.78 von Privat,gekauft. Fz. stand in Berlin, nach einer kurzen Probefahrt durch Berlin war der Kauf perfekt. Auf der Rückfahrt nach Hause stellte sich nach 250km ein beginnender Lagerschaden ein, evtl. aber auch ein vorhandener zeigte sich akustisch,da sehr dickes Öl verwendet wurde, um diesen Umstand ggf. zu vertuschen.
Habe das Fz. abstellt, damit der motor nicht ganz kapuut geht. Öl ist und war genug drin. Versuche nun seit fast 14 Tagen den Verkäufer zu erreichen, der geht seitdem nicht mehr ans Telefon noch ans Handy.Auf E-Mails reagiert er auch nicht. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nur in der Form geschlossen, als dass der Käufer sich verpflichet, das Fz. innerhalb einer Frist umzumelden, hiervon habe ich jedoch keine Kopie.
Kann ich aufgrund des aufgetretenen Mangels vom Kauf zurücktreten, also Wandlung des Kaufvertrages, soweit vorhanden oder muss der Verkäufer nachbessern? Gelten in diesem Falle die AGB eines Kaufvertrages zwischen Privatleuten ohne Gewährleistungsausschluss?
Für die hoffentlich helfenden Antworten vielen Dank im Voraus
Gruß Micha
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"Alles, was recht ist.........."
Autokauf ohne Vertrag
22. März 2004
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Frage vom 22. März 2004 | 01:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf ohne Vertrag
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 22. März 2004 | 14:51
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Generell steht dem VK erst einmal das Recht auf Nachbesserung zu.
Da kein Gewährleistungsausschluß beweisbar vereinbart wurde, muß der VK für einen evtl. Schaden einstehen (da davon auszugehen ist, daß der Schaden schon bei Übergabe vorlag).
Und jetzt?
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