Autokauf ohne Kaufvertrag - wie kann ich sicher sein, dass sie Eigentümerin des KFZ ist?

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
dontpanic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Autokauf ohne Kaufvertrag - wie kann ich sicher sein, dass sie Eigentümerin des KFZ ist?

Hallo,

ich möchte mir einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen. Die Dame möchte allerdings keinen Kaufvertrag machen, dasie einmal schlechte Erfahrungen mit einem Käufer gemacht hat.

Damit kommt sie natürlich vom regen in die Traufe, da in einem schriftlichen Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann un bei einem mündlicher Kaufvertrag dann automatisch die gesetzlichen Bestimmungen gelten würden. Das wäre mir nur Recht, aber.....

Der Wagen ist abgemeldet und die Dame hat den Fahrzeugbrief (Zul.II heißt das wohl heute). Ich würde mir dann bei Fahrzeugübergabe den Erhalt des Geldes quittieren lassen aber wie kann ich mir sicher sein, dass sie auch Eigentümerin des KFZ ist? Ich muss dazu sagen, dass sie in Scheidung lebt, was mich auf den Gedanken bringt, dass evtl. irgendwann ihr (noch) Ehemann bei mir auf der Matte steht und das Auto haben will, da es ja eigentlich seins ist und ihm zugesprochen wurde.

Kann ich mich irgendwie absichern?


Gruß,
dp

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Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von dontpanic am 18.12.2012 09:55

Kann ich mich irgendwie absichern?

Hinweis: "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten". Mit dieser Hilfestellung weiter googlen!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Lassen Sie sich von der Verkäuferin schriftlich
bestätigen, dass sie bevollmächtigt ist, dass Fahrzeug zu veräußern.
Lassen Sie sich den Erhalt des Kaufpreises quittieren.
Damit haben Sie auch die gesetzliche Gewährleistung
bei Privatverkäufen, die in der Regel durch Kaufvertrag
ausgeschlossen ist.
Der Verkauf richtet sich dann nach dem BGB.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dontpanic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für den Tipp..!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Die Dame möchte allerdings keinen Kaufvertrag machen, dasie einmal schlechte Erfahrungen mit einem Käufer gemacht hat.


Das klingt allerdings dubios. "Schlechte Erfahrungen" mit Kaufverträgen machen in der Regel nur Verkäufer, die bzgl. des Zustandes im Vertrag gelogen haben, was dank der schriftlichen Fixierung beweisbar war.

Was nützt dir eine nicht ausgeschlossene Gewährleistung, wenn nicht mal beweisbar ist, welche bestehenden Mängel bekannt gegeben wurden und welche nicht?

Dann sagst du "verliert Öl, ich will Gewährleistung!" und dein VK präsentiert einen "Zeugen", der bestätigt, daß dein VK dir das vor Verkauf gesagt hat. Tolle Wurst.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dontpanic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

also ich würde mit Zeugen zum Autokauf fahren.

Mir geht es eigentlich mehr um das Problem des Eigentums.
Was, wenn nach einem Monat ihr Ex-Mann auftaucht und behauptet es wäre sein Wagen...

Gruß,
dp

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von dontpanic am 27.12.2012 14:47

Was, wenn nach einem Monat ihr Ex-Mann auftaucht und behauptet es wäre sein Wagen...


Extra für dich noch einmal, diesmal aber fett, unterstrichen, größer und rot, in der Hoffnung, dass du es diesmal verstehst!
quote:
von radfahrer999 am 18.12.2012 10:43

Hinweis: "[color=red]Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten[/color]". Mit dieser Hilfestellung weiter googlen!


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 27.12.2012 16:01

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dontpanic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)


Jahaaaa....

Also Zulassungsbescheinigung II wäre demnach ok. Nicht, dass es grob fahrlässig wäre. Ich könnte mir ja auch die Rechnung vom damaligen Kauf zeigen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie den Brief bekommen (oder wie immer das heute heißt) und in diesem die Verkäuferin genannt ist, kann regelmäßig nichts passieren.

Dann liegt regelmäßig ein gutgläubiger Erwerb vor.



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