Autokauf gebraucht

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stephanie W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf gebraucht

Habe bei einem Händler ein Auto gekauft. Gebraucht, nach 6 Tagen und 300km dann Zylinderkopfdichtung kaputt. Im KV steht nur das es ein Kundenfahrzeug ist. Der Händler erwähnte auch das er den Wagen in Zahlung genommen hätte. Der Vorbesitzer des Wagens hat das auch bestätigt, das er das Auto in Zahlung gegeben hat. Auch war er erstaunt das ich den Wagen gekauft habe, da der Händler im telefonisch mitteilte, das der Wagen nach Rumänien geht weil der Motor kaputt ist.. Nun pocht der Händler drauf das er keine Gewährleistung übernimmt. Da er den Wagen auf Kommission verkauft habe. Davon steht aber nichts im KV. Nur das es ein Kundenfahrzeug sei und keine Gewährleistung übernommen wird. Für mich sieht das nach Betrug aus...und was kann ich jetzt tun?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Stephanie W.):
Da er den Wagen auf Kommission verkauft habe. Davon steht aber nichts im KV.

Doch, da:
Zitat (von Stephanie W.):
Nur das es ein Kundenfahrzeug sei


Wie ist der Wortlaut der Vereinbarung mit dem "Kundenfahrzeug"?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stephanie W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vorbesitzer steht aber nicht im KV. Und der Händler hat ja den Wagen in Zahlung genommen! Somit also Eigentum des Händlers. Und der Motorschaden war nach Aussage des Vorbesitzers dem Händler bekannt. Händler hat den Vorbesitzer ja selber angerufen und diese Aussage getätigt. Und auch der Vorbesitzer sagt das er den Wagen nicht auf Kommisionsbasis dem Händler überlassen hat. Er hat ja Geld bekommen vom Händler!



-- Editiert von Stephanie W. am 30.05.2018 15:15

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Stephanie W.):
Nun pocht der Händler drauf das er keine Gewährleistung übernimmt.
Muss er aber.

Zitat (von Stephanie W.):
Der Händler erwähnte auch das er den Wagen in Zahlung genommen hätte.
Dann gehörte der Wagen dem Händler und dieser hat ihn dir verkauft. Völlig normal.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, da:
Spielt keine Rolle was da steht. Der Verkäufer ist der Händler, er kann sich so nicht vor der Sachmängelhaftung schützen.
Im Gegenteil, der vorherige Halter ist sogar Zeuge, dass dem Händler der Motorschaden bekannt war. Dieser hat den Schaden also arglistig verschwiegen.
Aus dieser Nummer kommt der Händler nicht raus.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Stephanie W.):
Händler hat den Vorbesitzer ja selber angerufen und diese Aussage getätigt.

Irgendwann vor deinem Kauf. Und er kann sich ja auch geirrt haben, der Händler.



Zitat (von Stephanie W.):
Und auch der Vorbesitzer sagt das er den Wagen nicht auf Kommisionsbasis dem Händler überlassen hat. Er hat ja Geld bekommen vom Händler!

Das besagt aber nichts darüber, das der Wagen nicht doch noch den Eigentümer vor Deinem Kauf gewechselt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Stephanie W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Woche vor meinem Kauf wurde der Vorbesitzer angerufen und diese Aussage getätigt. Der Wagen wurde in Zahlung genommen weil der Vorbesitzer dort auch ein Auto gekauft hat. Somit ist der Händler Eigentümer. Der Wagen war auch abgemeldet. Wie gesagt...der Vorbesitzer wird das auch bezeugen wenn nötig.

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#6
 Von 
Stephanie W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Stephanie W.):
Nun pocht der Händler drauf das er keine Gewährleistung übernimmt.
Muss er aber.

Zitat (von Stephanie W.):
Der Händler erwähnte auch das er den Wagen in Zahlung genommen hätte.
Dann gehörte der Wagen dem Händler und dieser hat ihn dir verkauft. Völlig normal.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, da:
Spielt keine Rolle was da steht. Der Verkäufer ist der Händler, er kann sich so nicht vor der Sachmängelhaftung schützen.
Im Gegenteil, der vorherige Halter ist sogar Zeuge, dass dem Händler der Motorschaden bekannt war. Dieser hat den Schaden also arglistig verschwiegen.
Aus dieser Nummer kommt der Händler nicht raus.
Ich hoffe das auch...werde mir eine Beratung beim Anwalt über den ADAC holen, mal sehn was der dann dazu meint.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Stephanie W.):
Somit ist der Händler Eigentümer.

Nicht wenn er es direkt danach weiterverkauft hat.
Und wenn der neue Eigentümer das dann doch nicht mochte / gebrauchen konnte, hindert ihn nichts daran das Auto zwei Tage später an Dich in Kommission zu verkaufen.



Zitat (von Stephanie W.):
werde mir eine Beratung beim Anwalt über den ADAC holen

Dem sollte man dann aber die Rückfragen auch beantworten ...


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#8
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Stephanie W.):
Eine Woche vor meinem Kauf wurde der Vorbesitzer angerufen und diese Aussage getätigt.
ist unrelevant was der Vorbesitzer gesagt hat


Zitat:
Der Wagen wurde in Zahlung genommen weil der Vorbesitzer dort auch ein Auto gekauft hat.

und dabei wurde ihm wie üblich wahrscheinlich auch die "rumänische Motorschadenexportgeschichte"
aufgetischt....so bringt man Kunden zum Kauf. Ein Indiz dafür ist auch hier die Reihenfolge der Aussage:
Zitat:
Und der Motorschaden war nach Aussage des Vorbesitzers dem Händler bekannt. Händler hat den Vorbesitzer ja selber angerufen und diese Aussage getätigt.

In der Branche wird mit vielen Tricks gearbeitet. Das wird sich nie ändern.
PS.Ich habe vor einiger Zeit wieder einen älteren aber sehr guten 5er BMW eines Autohauses mit Getriebeschaden gekauft-das erzählte man jedenfalls dem Kunden der seinen Neuwagen freudestrahlend entgegennahm. Bei dem 5er war nur eine Antriebsgelenk für 50€ defekt. Das AH wollte sich mit der Kiste nicht rumschlagen. Sein Pech mein Gewinn. Soviel dazu.

Zitat:
Somit ist der Händler Eigentümer.

nö, das kann er vielleicht schon 1h später nicht mehr gewesen sein.... entscheident ist wer in deinem Kaufvertrag steht. Ist das der Händler ja o. nein?

Zitat:
der Vorbesitzer wird das auch bezeugen wenn nötig.

der kann nur aussagen das er den Wagen in Zahlung gegeben hat- mehr nicht.

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#9
 Von 
Stephanie W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schon gesagt...Auto war schon in Zahlung genommen worden und erst Tage später kam das Telefonat wegen dem Motorschaden. Also nicht um den Neukauf schmackhaft zu machen. Der Händler steht in meinem Kaufvertrag. Nicht der Vorbesitzer. Lasse jetzt erstmal den Vertrag überprüfen. Aber erstmal Danke für die zahlreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Stephanie W.):
und erst Tage später kam das Telefonat wegen dem Motorschaden.

Auch da wäre der genaue Umstand zu prüfen.
Die Zunft der Fähnchenhändler ist mit allen Wassern gewaschen. Wäre nicht der erste der da versucht noch nachträglich den Kaufpreis zu drücken.



Zitat (von Stephanie W.):
Der Händler steht in meinem Kaufvertrag.

Ja, und das wäre halt zu prüfen in welcher Funktion genau, was die Auslegung (§133 BGB ) ergibt.



Signatur:

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