Autokauf als Unternehmer obwohl privat

7. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Manumotors
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf als Unternehmer obwohl privat

Guten Tag,

ich habe gestern ein großes Fahrzeug bei einem Händler gekauft. Nach langer Suche war ich überaus glücklich endlich mein Traumauto gefunden zu haben.

Im Kaufvertrag ist die Rede von "Gewerbekauf ohne Sachmängelhaftung", Käufer / Unternehmer, ohne MwSt und der Käufer erklärt eidesstattliche, dass er Unternehmer ist.

Ich habe jedoch kein eigenes Unternehmen und habe dies auch nie erwähnt. Ich war stolz vor Freude, endlich meinen Traumwagen gefunden zu haben und habe auch mit solch Verträgen keine Ahnung gehabt. Daher habe ich den Kaufvertrag und unterzeichnet.

Heute, ein Tag später, war ich bei einer Vertragswerkstatt und die teilten mir mit, dass die Steuerkette bald die Hufe hebt, was einen Motorschaden zur Folge haben wird.

Da es sich um einen V8 Biturbo handelt, wird dies unmenschlich teuer.

Bei Besichtigung und Probefahrt war das Rasseln nicht aufgetreten.

Meine Fragen:

Ist der Kaufvertrag rechtens, obwohl ich gar kein Unternehmer bin ?

Wenn ja, hat der kommende Motorschaden Auswirkungen auf den Vertrag? Oder habe ich die Katze im Sack gekauft ?

Freundliche Grüße

Problem nach Autokauf?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Manumotors):
habe auch mit solch Verträgen keine Ahnung gehabt.

Aber von deutscher Sprache doch schon? Da ist "Unternehmer" recht eindeutig definiert...


Zu Glück hat der Gesetzgeber bei der Schaffung der Gesetze so was vorhergesehen, so das eine solche Klausel schlicht ungültig ist.

Nur wird man das dem Händler dann notfalls mit Hilfe von einem Gericht erklären müssen.



Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels (diese genau bezeichnen)
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze an einen Anwalt geht und man Schadenersatz fordert



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Manumotors
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Der Händler hat bereits gesagt, dass ich schnellstmöglich vorbei kommen kann und dort der Schaden intern behoben wird.

Komme ich aus dem Kaufvertrag dennoch heraus?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Manumotors):
Komme ich aus dem Kaufvertrag dennoch heraus?

Da sehe ich weder einen Grund, noch eine Chance.

Der Händler kennt offenbar seine schlechte Position und will nachbessern.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Manumotors
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Da sehe ich weder einen Grund, noch eine Chance.


Obwohl der Wagen einen Tag nach Kauf solch ein großes Problem hat? Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Mangel schon vor Kauf vorlag.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

auch Steuerketten sind nich Verschleissfrei!!! Vieleicht gibst du mal an um was für ein Auto es sich handelt und vorallem dessen Laufleisstung.

Das Auto an sich hat kein Problem, es ist halt einfach ein welchsel eines Verschleissteiles notwendig, mehr nicht. Jeh nachdem ist es sogar ein recht gutes entgegenkommen des Händlers, wenn er da was macht. Könnte genau so gut sein, dass er rein gar nichts machen müsste...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Manumotors):
Obwohl der Wagen einen Tag nach Kauf solch ein großes Problem hat?

Ja.



Zitat (von Manumotors):
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Mangel schon vor Kauf vorlag.

Zum Glück, sonst wäre der Händler zu nichts verpflichtet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Manumotors
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Mich irritiert dennoch der Sachverhalt, dass der Kaufvertrag rechtens ist, obwohl ich nie ein Gewerbe angegeben habe, geschweige denn eins besitze. Ich fühle mich über den Tisch gezogen.

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Das war wohl auch die Absicht. Aber der Staat geht davon aus, daß sich der mündige Bürger durchliest, was er unterschreibt. Jedenfalls dürfte es Ihnen schwer fallen, zu erklären, warum Sie das nicht getan haben.

Zitat (von Manumotors):
habe auch mit solch Verträgen keine Ahnung gehabt
Das ist kein Argument... Man muss nur lesen, dazu braucht man keine Ahnung zu haben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

man könnte dir auch Betrug vorwerfen. Du hast unter Vorspiegelung falsche Tatsachen ein Auto gekauft, welches du sonst nicht so günstig bekommen hättest (Händler verkaufen an Privatpersonen natürlich teurer).

Ich wäre froh wenn der Händler die Reparatur übernimmt, das ist vermutlich mehr als er müsste. Das der Passus "gewerblich" unwirksam ist wurde ja schon geklärt, die Sachmängelhaftung kann man so nicht umgehen.
Nur, fällt der Mangel auch unter die Haftung? Die Steuerkette ist nun wirklich ein Verschleißteil (bei manchen Herstellern jedenfalls). Und wenn man nichts hören konnte, wie soll der Händler das dann wissen?

Außerdem ist für mich gar nicht bewiesen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Nur weil eine andere Werkstatt das sagt (vielleicht zur Auftragsgewinnung) muss das ja nicht stimmen. Der Übergang zwischen OK und Mangel ist wie fast immer fließend (mancher findet schon an Neuwagen Mängel)..
Warum warst du denn eigentlich in der Werkstatt?

Noch was Technisches:

Zitat:
... die Steuerkette bald die Hufe hebt, was einen Motorschaden zur Folge haben wird.
So wahrscheinlich ist das gar nicht.
Bei Motoren mit Zahnriemen hat man ziemlich sicher einen Motorschaden wenn der Riemen reißt. Bei Steuerketten hingegen sind mir einige Fälle bekannt, in denen die Kette nur übergesprungen ist (ein oder zwei Zähne), und da kommt es noch nicht zum Kontakt von Kolben und Ventilen.
Für die Sache spielt das aber natürlich keine Rolle, selbst wenn man es riskieren könnte, man sollte es definitiv nicht tun (außer bei fast schrottreifen Fahrzeugen).

Stefan

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#10
 Von 
Manumotors
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von reckoner):


Das der Passus "gewerblich" unwirksam ist wurde ja schon geklärt, die Sachmängelhaftung kann man so nicht umgehen.


Und das muss ich jetzt so hinnehmen ?

Zitat (von reckoner):

Nur, fällt der Mangel auch unter die Haftung? Die Steuerkette ist nun wirklich ein Verschleißteil (bei manchen Herstellern jedenfalls). Und wenn man nichts hören konnte, wie soll der Händler das dann wissen?


Man könnte jetzt auch böse sein und ihm vorwerfen, dass er den Wagen hat warm laufen lassen oder mit WD-40 "bearbeitet hat".

Der Grund weshalb ich am nächsten Tag nach Kauf bei einer Vertragswerkstatt war, ist das klackernde Geräusch eines Benziners.

Das war mein erster Kauf ohne familiäre oder freundschaftliche Beratung. Bis gestern hatte ich keine Ahnung was überhaupt der Unterschied zwischen einem Kauf als Unternehmer oder Privatperson ist.

Der Vorwurf mit Betrug verunsichert mich jetzt noch mehr. All das war gar nicht meine Absicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Manumotors):
Der Vorwurf mit Betrug verunsichert mich jetzt noch mehr.

Da würde ich keinen Gedanken dran verschwenden, selbst wenn der Händler so doof wäre das anzuziegen würde das zu 99.9% eingestellt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Vorwurf mit Betrug verunsichert mich jetzt noch mehr. All das war gar nicht meine Absicht.
Mein Vorwurf war natürlich auch nicht ernst gemeint, nur so als Denkanstoß. Das du aber vielleicht weniger bezahlt hast als üblich könnte wirklich an dem Verkauf von Gewerbetreibenden untereinander liegen.
Aber keine Sorge, um das rechtssicher zu machen hätte sich der Verkäufer überzeugen müssen (Gewerbeschein o.ä.).

Zitat:
Man könnte jetzt auch böse sein und ihm vorwerfen, dass er den Wagen hat warm laufen lassen oder mit WD-40 "bearbeitet hat".
Tja, das Warmlaufenlassen ist halt ein bekannter Trick.
Jeder Experte wird raten, vor dem ersten Starten des Motors dessen Temperatur zu erfühlen. Und wenn er warm ist sollte man zumindest skeptisch sein.
Wenn du beweisen könntest, dass der Verkäufer erstens von der defekten Steuerkette wusste und zweitens genau deshalb den Motor nicht kalt präsentiert hat, ja dann könnte man durchaus von arglistiger Täuschung sprechen; der Vertrag wäre dann anfechtbar.

Stefan

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#13
 Von 
Manumotors
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Aber keine Sorge, um das rechtssicher zu machen hätte sich der Verkäufer überzeugen müssen (Gewerbeschein o.ä.).


Hätte er das wirklich tun müssen? So wie ich mich belesen habe, besteht darin kein Zwang. Er kann auch behaupten, ich hätte ihm gesagt, dass ich ein Gewerbe habe und das glaubte er mir.

So schön ich den Wagen auch finde, überwiegt das Wutgefühl, dass der Händler den Wagen falscherweise an mich als Unternehmer verkauft hat und einen Tag nach Kauf bereits ein Steuerkettenproblem besitzt.

Also bleibt mir nur der Weg zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Manumotors):
Also bleibt mir nur der Weg zum Anwalt.

Was soll der erreichen?


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er kann auch behaupten, ich hätte ihm gesagt, dass ich ein Gewerbe habe und das glaubte er mir.
So in etwa meinte ich das mit dem Betrug (deinerseits).
Sein Problem ist dabei aber, dass es das mindestens glaubhaft machen muss; im Zweifel geht die Rechtsprechung pro Verbraucher(recht).
Du hast imho bisher nichts geschildert was seine Annahme unterstützen würde. Wenn du beispielsweise wirklich ein Gewerbe hättest, und mit dem Verkäufer über die Firmennummer telefoniert hättest, ja dann wäre das ein Argument (was er auch beweisen könnte).

Ich verstehe aber nicht worauf du die ganze Zeit hinaus willst. Es ist egal, ob der Passus "gewerblich" nun gültig ist oder nicht, der Vertrag bleibt in beiden Fällen bestehen, es ändert sich nur die Haftung für den Mangel.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Manumotors
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Der TE will nur aus dem Kaufvertrag raus, mehr nicht. Nur wird daraus nichts, der Händler verweigert ja nicht die Gewährleistung.


Gewährleistungsansprüche besitze ich gar nicht, da ich irrtümlich als Unternehmer gekauft habe und der Händler somit die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat.

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Hast du eigentlich irgendwas von dem verstanden, was man dir hier zu dem Thema schon gesagt hat???


Nö, daher also nochmal.


Du hast, trotz deiner Lüge gegenüber dem Händler, Ansprüche aus der Sachmängelhaftung (sofern ein Sachmangel, der darunter fällt vorliegt), da du eine Privatperson bist, obwohl du dich "aus Versehen" als Gewerblicher ausgegeben hast.
Der Händler kann sich nicht darauf berufen, dass Du dich als Gewerbetreibender ausgegeben hast, sondern muss im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern.
Da hat der Gesetzgeber gepennt, und dem, mehr oder weniger geplanten Beschiss, von Verbraucherseite keinen Riegel vorgeschoben.

Zitat (von Manumotors):
So schön ich den Wagen auch finde, überwiegt das Wutgefühl, dass der Händler den Wagen falscherweise an mich als Unternehmer verkauft hat


Ähh......
War es nicht so, dass das Fahrzeug eigentlich nur an Gewerbetreibende verkauft werden sollte, dies durchaus auch so kommuniziert wurde und nicht "plötzlich versteckt im Kaufvertrag stand".
Bei dem was Du da alles unterschrieben hast bist Du nie auf die Idee gekommen auch nur mal nach zu fragen?

Hast nicht eher DU den Händler über Deinen Status getäuscht?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da hat der Gesetzgeber gepennt, und dem, mehr oder weniger geplanten Beschiss, von Verbraucherseite keinen Riegel vorgeschoben.
Naja, imho wurde das schon bewusst so geregelt um eben gerade keinen einfachen Weg zu lassen die Sachmängelhaftung zu umgehen. Wenn das möglich wäre dann gäbe es sicher Händler die nur noch mit diesem Passus verkaufen, und jedem zweiten Käufer wäre das egal (beim Kauf, hinterher oft nicht mehr, siehe hier).
Man kann natürlich darüber streiten, ob solch eine Bevormundung OK ist (da könnte ich dir zig andere Beispiele aufzählen). Der Gesetzgeber hält aber nun mal die Bevölkerung für dumm (wobei ich eher die Politiker für dumm halt wenn ich mir so manches Gesetz anschaue :) ), was soll man dagegen tun?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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