Hallo,
Nachdem das eine Problem gelöst wurde kommt das nächste. Wir haben vor 2 tagen ein Auto gekauft. Der Hädnler versicherte mir das das Auto ok sei und TÜV und Au auch hat. Das Auto hab ich als Händler gekauft, weils ein preis unterschied gab.
Nach dem kauf und geldabgabe bekam ich erstemla falsche AU und HU berichte, nach dem ich dort angerufe hatte bekam ich die richtigen dort stelle ich fest AU abgelaufen, neu machen ging nicht auspuff undicht. nachdem ich dann die AU hatte, kam das nächste Problem Lenkgetriebe kaputt. Nach Anruf beim händler stelle man sich ziemlich queer und meinte es war alles ok bei dem Fahrzeug.
Gibt es da ne Rechtliche möglichkeit? So ein Lenkgetriebe kostet immerhin 800€ inkl Einbau. Und der Händler hatte mir versichert das das Fahrzeug inordung ist und die ältere Dame es gepflegt hat und es viele neuteile auch bekommen hat.
Autokauf als Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Das Auto hab ich als Händler gekauft, weils ein preis unterschied gab.
Bist du nun Händler oder nicht ??Oder hat dich der Verkäufer zum Händler ernannt,um die Gewährleistung auszuschließen ?
Ich bin eigentlich kein händler und hab auch kein gewerbe. Der Händler hat mich zum käufer ernannt.
Ich war gerade bei ihm und fragte ober das Auto zurück nimmt, drauf sagte er das er das nicht macht und ich als Händler gekauft habe und er das nicht muß. Von den Mängel wollte er gar nichts wissen, er meinte gekauft wie gesehen.
Die Werkstatt stelle gerade noch fest das Sicherheitsrelvaten teile auch kaputt sind. Querlenker wurd enur mit flüßigmetall geflickt. Und das Lenkgetriebe ist total kaputt. Koste liegen um die 1000€.
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Händler hat mich zum Händler erknannt,
A: Wegen des preise
B: Wie sich rausstellt wegend er gewährleitung
Also er stellt sich total queer und meinte pech gehabt.
Folgendes, wenn der Autohändler dich zum
Händler gemacht hat um die Gewährleistung
zu umgehen verlängert sich die Gewährleistung
auf 2 Jahre.
Ab zum Anwalt, das war bestimmt ein Küchentischhändler.
Der hat ganz schlechte Karten.
Er wird aber sagen da sich gesagt habe er soll mich als Händler machen bzw ihn mir als Hädnler Verkaufen. Was mach ich den dann?
Das schlimmste an der Sache,das der Querlenker nur mit flüßigmetall zusammen geflickt ist und der kurz vom brechen steht, was ich durch zufall gesehen habe beim lenkgetriebe zu checken. Er streitet alles ab und meinte nichts gewust zu haben davon.
Also Anwalt suchen, den fall schildern? Und dann?
was steht denn im Kaufvertrag. Firma oder
Herr?
Gar nix weil es keinen gibt, er meinte bei Händler bräuchte man keinen machen.
Sie haben keinen Kaufvertrag...?
Na dann herzlichen Glückwunsch.
Was wollen Sie dem Verkäufer jetzt nachweisen? Was wurde denn vereinbart?
Wie hoch war der Kaufpreis, was für ein Auto, haben Sie den im Internet gefunden, haben Sie vielleicht das Preisschild oder einen Internetausdruck von dem Fahrzeug.
Fragen über Fragen ...
Das Auto Stand bei Autoscout24 drin.
Der Händler wo das Fahrzeug stand ist kanpp 5 min von uns entfernt.
Der Kaufpreis war 2600,00€ es handelt sich um einen Ford Puma. Preisschild gibt es nicht da es auf die scheibe geschrieben wurde.
Beim Kauf waren noch 2 Freunde von mir dabei.
Den Sohn des Händlers kenn ich übrigens auch da dieser KFZ Mechaniker ist und bei seinem Vater arbeitet wohl.
Laut aussage des Händler gehörte der einer ältern Frau die ein Ort weiter wohnt (auch laut brief, der händler hattes Fahrzeug vor 2 Jahren auch durch den TÜV gebracht für diese Frau.
Ich kenne den Name des Händlers und seine Addresse inkl Fax und Telefonnummer.
Ich habe diese Auto dort auch nur gekauft, weil ich den Sohn von ihm kannte und eigentlich dachte nicht über den Leisten gezogen zu werden. Der der Sohn halt auch KFZ Meachniker und ich davon ausging das er sowas nicht macht wie ein Querlenker zu flicken, da dies ja einige gefahren mit sich zieht wenn dies mal Bricht.
> Beim Kauf waren noch 2 Freunde von mir
> dabei.
Na dann gibt es ja Zeugen. Was der Händler verspricht, muss er auch halten. Ihm muss aber zwei Mal die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu reparieren, dannach kann das Geld zurückverlangt werden.
Auch wenn ihr mir das Fahrzeug als Hädnler verkauft hat?
Ja, was versprochen wird, muss gehalten werden. Siehe: § 444 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__444.html
-- Editiert von Nick64 am 05.04.2008 19:15:55
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