Autokauf Rückabwicklung wegen Sachmangel, wie läuft das ab

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
klausag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Autokauf Rückabwicklung wegen Sachmangel, wie läuft das ab

Hallo,
ich habe Mitte letzten Jahres ein Auto verkauft und leider nur mündlich angegeben, dass er gechippt ist. Nun wollte der Verkäufer das Auto verkaufen und der neue Käufer nimmt das Fzg nicht an wegen Sachmangel. Dies fordert mein Käufer nun auch von mir.Muss ich die Rückabwicklung wegen Sachmangel annehmen? Wen ja, wie ist dann der Ablauf? Schließlich hat der Käufer das Auto einige Monate benutzt?
Danke im Voraus für die guten Tipps
klausag

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von klausag):
Muss ich die Rückabwicklung wegen Sachmangel annehmen?

Wenn denn ein Sachmangel vorliegt, wäre es klüger.

Die Frage ist halt, ob man es macht.

Keiner weis, was der Käufer in der Zwischenzeit an der Elektronik gemacht hat. Eventuell beruht das Problem auf etwas das der Käufer selbst verursacht hat?

Der Käufer wäre hier in der Nachweispflicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klausag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Nur leider hilft mir das nicht weiter. Wenn ich auf die Nachweispflicht des Käufers bestehe, kommt es vermutlich zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn der Gutachter/Sachverständiger feststellt, dass die bereits bestand, als der Käufer den Wagen kaufte, verliere ich die Verhandlung. Dann zahle ich die Rückabwicklung, die Gerichtskosten, das Gutachten, meinen Rechtsanwalt (da die Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich nicht greift), evtl eine Strafe und ich habe monatelang Ärger.
Ich will vorrangig wissen, wie eine Rückabwicklung abläuft. Gibt es dazu Verträge/Vordrucke? Welche Fristen gelten? Wie wird die Nutzungsgebühr berechnet?
Trotzdem Danke für Ihre Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Warum Rückabwicklung?
Nachbesserung wäre doch weitaus einfacher, normalerweise kann man jedes Chiptuning ziemlich leicht rückgängig machen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
normalerweise kann man jedes Chiptuning ziemlich leicht rückgängig machen.
Das eigentliche Tuning schon, aber was ist mit dem bei manchen verbauten Teilen deutlich erhöten Verschleiss durch das Tuning? Diesen kann man nicht so einfach rückgängig machen, aber das könnte der K doch wohl auch fordern...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von klausag):
Hallo,
ich habe Mitte letzten Jahres ein Auto verkauft und leider nur mündlich angegeben, dass er gechippt ist.

Damit hast du erstmal deine Plicht & Schuldigkeit getan. Dein Käufer war ja offensichtlich mit dem Zustand zufrieden sonst hätte er das Fahrzeug damals nicht gekauft & ist nun auch damit einige Monate gefahren.

Zitat:
Nun wollte der Verkäufer das Auto verkaufen und der neue Käufer nimmt das Fzg nicht an wegen Sachmangel.

Dann muß der aktuelle Eigentümer diesen "Mangel" - wenn es denn einer für den neuen Käufer ist - beheben ganz einfach. Es ist sein Fahrzeug nicht mehr deins. In der Zwischenzeit von einigen Monaten können theoretisch 20 neue Softwarevarianten aufgespielt worden sein von denen du nichts weißt.... der aktuelle Besitzer möchte sich also offensichtlich an dir schadlos halten.
Im übrigen ist das auch keine große Sache, Software runter machen die meisten Tuner für 50-100€ in die Kaffeekasse. Bie vielen ist es sogar kostenlost wenn diese dort aufgespielt wurde. Ist also nichts woran man sich wirklich aufhängen müßte.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Damit hast du erstmal deine Plicht & Schuldigkeit getan. Dein Käufer war ja offensichtlich mit dem Zustand zufrieden sonst hätte er das Fahrzeug damals nicht gekauft & ist nun auch damit einige Monate gefahren.


Auch wenn der Käufer mit dem Zustand zufrieden war, besagt dass nicht, dass kein Sachmangel vorliegt, für den der TS als Verkäufer auch jetz noch eintreten muss.

Ich bin da eher bei spatenklopper. Wenn es Dein Käufer denn so will, entweder den Tuningchip entnehmen und die Originalkabel an der richtigen Stelle wieder einsetzen (mache ich vor jedem Werkstattbesuch) oder bei echtem Tuning des autoeigenen Steuergerätes, ab mit dem Wagen zum Tuner und die Orginalsoftware wieder aufspielen lassen. Und der Sachmangel ist im Rahmen der Nachbesserung behoben.

Aber: chiptuning ist nach meiner Kennstnis eintragungspflichtig (erst Tüvabnahme, dann Straßenverkehrsamt) und auch die KFZ-Haftpflichtversicherung muss informiert werden. Wenn die Tuningmaßnahme eingetragen wurde (Zusatz-Vermerk im KFZ Schein) lässt sich schon darüber streiten, ob es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt. Hier wäre dann auch die damalige Verkaufsanzeige von Vorteil.


Für die Rückabwicklung gibt es keine Formvorschriften. Ich empfehle jedoch, es schriftlich zu vereinbaren. Inwieweit man sich auf Ausgleichzahlungen für die Nutzung aber auch für etwaige Aufwendungen einigt, ist Verhandlungssache.
Hierbei sollten beide Parteien mit notwendigen Augenmaß agieren und eigenes Verschulden berücksichtigen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Auch wenn der Käufer mit dem Zustand zufrieden war, besagt dass nicht, dass kein Sachmangel vorliegt, für den der TS als Verkäufer auch jetz noch eintreten muss.
Berry


Warum sollte er?
Dass das Fahrzeug chipgetunt ist, begründet keinen Sachmangel, immerhin war das Vorhandensein des Chiptunings ja schon beim Kauf mitgeteilt worden ,insoweit hat das Fahrzeug dem entsprochen was ausgemacht war.
Ich gehe auch davon aus das es nicht eingetragen war und dem Käufer war auch das bewusst , ebenso das die Betriebserlaubnis erloschen war. Was der Besitzer damit in der Zwischenzeit gemacht ist ebenso nicht nachweisbar.

Und der neue Käufer ist auch nicht Vertragspartner des TE.

-- Editiert von Jule28 am 21.02.2018 22:24

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
klausag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also nochmal vielen Dank für die Antworten. Im Kaufvertrag wurde es nicht eintragen aus div. Gründen :-). Nur mündlich mitgeteilt. Mein Fehler. Aber ich sehe jetzt der Sache gelassener entgegen. Leider nehmen die Gericht viel zu oft an, dass Chiptuning zu erhöhten Verschleiß führt. Ich kann auch ein normales Auto durch rabiates Fahren einem erhöhten Verschleiß zufügen. Ich hatte in meiner Nutzungszeit weder Reparaturen noch erhöhten Verschleiß (z.B. wurden die hinteren Bremsbeläge nach 90.000 km fällig).
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Was der Besitzer damit in der Zwischenzeit gemacht ist ebenso nicht nachweisbar.

Zitat:
Dass das Fahrzeug chipgetunt ist, begründet keinen Sachmangel, immerhin war das Vorhandensein des Chiptunings ja schon beim Kauf mitgeteilt worden
Hier müste der VK/TE erstmal nachweisen, dass dies mitgeteilt wurde etc! Dürfte recht schwer werden, wen das im Vertrag nicht fesstgehalten wurde!
Zitat:
insoweit hat das Fahrzeug dem entsprochen was ausgemacht war.
Der K wird sagen, er ist von einem Fahrzeug im originale Zustand ausgegangen. Wie gesagt wäre dier der TE in der Beweispflicht, nicht der Käufer.

Zitat:
Leider nehmen die Gericht viel zu oft an, dass Chiptuning zu erhöhten Verschleiß führt.
Janee is klar!!! Selbiger Verschleiss ist REAL!

Zitat:
Ich hatte in meiner Nutzungszeit weder Reparaturen noch erhöhten Verschleiß
Du bist also hingegangen, hast z.B die Welle des Turbo nachgesssen, andere Bauteile ausseinandergenommen etc um das zu kontrollieren? Wenn nicht, ust deine Aussage, es hat keinen Mehrverschleis gegeben mehr als nur gewagt würde ich sagen...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Ich gehe auch davon aus


Du darfst von allem ausgehen, so wie Du es magst.

Eine halbwegs sachliche Beurteilung basiert allerdings auf Fakten, nicht auf Annahmen.

Ein Sachmangel liegt bereits dann vor, wenn der Kaufgegenstand abweichende Eigenschaften hat.


Zitat (von klausag):
Im Kaufvertrag wurde es nicht eintragen aus div. Gründen :-).


Mir fällt im Moment kein überzeugender Grund ein, der Dich insoweit exkulpieren würde. Bei einer so gravierenden aber nicht sichtbaren Änderung am KFZ (Betriebserlaubnis erlischt, Versicherungsbeitrag wird teurer) wird es sicher schwer jemanden davon zu überzeugen, dass es mündlich vereinbart war.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hier müste der VK/TE erstmal nachweisen, dass dies mitgeteilt wurde etc! Dürfte recht schwer werden, wen das im Vertrag nicht fesstgehalten wurde!
Seh ich genau so. Es klingt halt unglaubwürdig.



Zitat (von klausag):
Muss ich die Rückabwicklung wegen Sachmangel annehmen?
Wie schon geschrieben, wäre die erste Option die Beseitigung des Sachmangels.

Wenn aber die mündliche Nebenabrede garnicht oder nur schwer beweisbar ist, lässt sich auch über arglistige Täuschung (damit die geforderte Rückabwicklung) nachdenken. Das Ciptuning nicht anzugeben war ein gravierender Fehler, der sich jetzt rächten könnte.

Zitat (von klausag):
Wenn ich auf die Nachweispflicht des Käufers bestehe, kommt es vermutlich zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn der Gutachter/Sachverständiger feststellt, dass die bereits bestand, als der Käufer den Wagen kaufte, verliere ich die Verhandlung. Dann zahle ich die Rückabwicklung, die Gerichtskosten, das Gutachten, meinen Rechtsanwalt (da die Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich nicht greift), evtl eine Strafe und ich habe monatelang Ärger.


Nachweispflicht verstehe ich jetzt nicht. Der Käufer dürfte schon in der Lage sein das Tuning zu beweisen oder. Die nachfolgende Schlussfolgerung halte ich unter Berücksichtigung auch der neuen Fakten für realistisch.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
anee is klar!!! Selbiger Verschleiss ist REAL!


Ganz leiser Einspruch. Es gibt Fahrzeuge, die bei ansonsten gleichen Teilen bereits ab Werk mit getuntem und nicht getuntem Motor angeboten werden, und es gibt im Dieselbereich chiptuning, welches zu keiner PS-Erhöhung führt und nur den Zweck der optimaleren Motorsteuerung erfüllt (Verbrauchsoptimierung). Zumindest unser regionaler Tuner in Recklinghausen sichert zu, dass es bei dieser Variante zu keinem höheren Verschleiss im Bereich des Motors kommt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hier müste der VK/TE erstmal nachweisen, dass dies mitgeteilt wurde etc! Dürfte recht schwer werden, wen das im Vertrag nicht fesstgehalten wurde!

Warum sollte der TE irgendetwas nachweisen müssen? Das Fahrzeug war mehrere Monate in Benutzung (!) in dieser Zeit kann der neue Besitzer alles mögliche mit dem Fahrzeug veranstaltet haben. Ich würde mich da auf überhaupt keine Diskussionen einlassen. Wenn er was klären will soll er das auf dem Rechtsweg machen. Genauso wie nur theoretisch im Raum steht der TE habe das nicht mitgeteilt , könnte ja prinzipiell jeder Käufer eines Fahrzeuges ankommen & behaupten der Vorbesitzer habe ihm ein gechiptes Auto verkauft und sich auf diesem Wege schadlos halten.
Da nichts schriftlich festgehalten wurde steht hier Aussage gegen Aussage.

Abgesehn davon
Angenommen der TE hätte es ihm wirklich nicht mitgeteilt-woher soll denn der Käufer wissen das eine Software drauf ist? (wenn er sich zb. nicht auskennt oder es an der Mehrleistung merkt) oder warum sollte er explzit danach suchen & es dann plötzlich mehrere Monate später just in dem Moment beanstanden wenn der das Fahrzeug seinerseits wieder verkaufen will?
Ich glaube daher dem TE unbesehn den Sachverhalt weil alles andere keinen Sinn ergibt. Der aktuelle Besitzer hat einen Käufer und bekommt die Kiste nicht los, also klopft er beim Vorbesitzer an obwohl er genau weiß das das FZ mit Software übernommen wurde.


Zitat:
Janee is klar!!! Selbiger Verschleiss ist REAL!

Aber nicht zwangsläufig da hier zig Betriebs & Wartungsparameter mit einspielen. Ua. ist stark entscheident wie oft die mögliche Leistung abgerufen wird & wie mit der Maschine umgegangen wird. (Warm+Kaltfahren Ölwechsel usw. usw.)

Sehr interessant in dem Zusammenhang auch das hier ( & da steht sogar ein echter Schaden im Raum):

https://autokaufrecht.info/2016/02/chiptuning-als-sachmangel-eines-gebrauchtwagens/

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Ps.

Zitat (von Sir Berry):

Ein Sachmangel liegt bereits dann vor, wenn der Kaufgegenstand abweichende Eigenschaften hat.

Das ist richtig nur liegt die ja nicht vor. Das Chiptuning war angegeben (wenn auch nur mündlich) & der Käufer hat das Fahrzeug mit diesem Wissen gekauft somit hat er diese Eigenschaft akzeptiert. Das ihm das aufeinmal nach längerer Zeit nicht mehr gefällt weil er das Fahrzeug nicht los bekommt ist seine Sache. Dann hätte er die Software vor dem jetzigen Verkaufsangebot runter machen müssen ganz einfach. (was er ja auch immer noch problemlos tun könnte)

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
klausag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo. Hier ist es genau so, wie woanders auch, dass verschiedene Meinungen herrschen. Ich habe normalerweise nichts mir solchen Sachen zu tun, deshalb habe ich hier abgefragt. Es wäre einfach gewesen, das Tuning zu verbergen, indem ich sie wieder löschen lasse. Geht angeblich leicht. Wenn ich Tuning oben lasse und nichts sage, würde ich mich doch selbst verraten. Einen erhöhten Verschleiß kann ich natürlich nicht beurteilen, ich bin kein Fachmann. Ich habe nur geschrieben, dass ich keine Probleme mit dem Wagen hatte und auch keine vorzeitigen Verschleissrep. machen müsste. Der Käufer ist lange mit dem Wagen gefahren und hatte anscheinend auch keine Probleme. Sonst hätte er sich vermutlich eher gemeldet und auch das Tuning, das er angeblich nicht wusste, eher bemerkt. Ich kann auch nicht sagen, ob man feststellen kann, wann das Tuning stattfand. Das Problem für mich ist doch, dass er plötzlich behauptet, vom Tuning nichts gewusst und die ganze Zeit nichts bemerkt zu haben. Jetzt weiss ich auch, dass ich es schriftlich hätte machen müssen. Aber das wollten wir beide nicht. Ich wollte hier nur erfahren, wie das ausgehen kann und wie ich mich verhalten soll.

-- Editiert von klausag am 23.02.2018 05:58

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von klausag):
Es wäre einfach gewesen, das Tuning zu verbergen, indem ich sie wieder löschen lasse. Geht angeblich leicht.
Ja das geht schnell, andererseits ist das wie du siehst nicht für jeden ein Problem & wenn es gut gemacht ist stellt es ja auch einen Mehrwert da. Ich freue mich zb. immer wenn ne Software drauf ist -brauch man sich nicht mehr drum kümmern....dein Käufer scheint das auch so gesehn zu haben.

Zitat:
Wenn ich Tuning oben lasse und nichts sage, würde ich mich doch selbst verraten.

richtig das macht keinen Sinn, du hast mit offenen Karten gespielt und gut.

Zitat:
Der Käufer ist lange mit dem Wagen gefahren und hatte anscheinend auch keine Probleme.

spricht für die Software.

Zitat:
Das Problem für mich ist doch, dass er plötzlich behauptet, vom Tuning nichts gewusst und die ganze Zeit nichts bemerkt zu haben. Jetzt weiss ich auch, dass ich es schriftlich hätte machen müssen. Aber das wollten wir beide nicht. Ich wollte hier nur erfahren, wie das ausgehen kann und wie ich mich verhalten soll.

Womit du auch selber schon die Antwort gegeben hast warum er das nicht schriftlich wollte-es ist einer kleiner Dreckssack. Die Vorteile mitnehmen & dann andere durch die Hintertür zum Bock machen wollen. Das siehst du auch genau hieran:
Zitat:
Sonst hätte er sich vermutlich eher gemeldet und auch das Tuning, das er angeblich nicht wusste, eher bemerkt

die ganze Zeit war alles schön & nun kommt er genau zu dem Zeitpunkt wo es für ihn ein "Problem" wird-ziemlich dreißt...

Deshalb mein Rat:
Kommunikation vorerst vollständig einstellen. Jedes Wort ist hier zuviel. Lass ihn mal schön aus der Deckung kommen-wenn überhaupt. Dann kannst du immer noch reagieren.
Im Prinzip könnte es so einfach für ihn sein. Er lässt die Software runter machen oder sucht einen neuen Käufer der keine Probleme damit hat. Aber wenn er den dummen Weg gehn will lass ihn.....



-- Editiert von Jule28 am 23.02.2018 15:51

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von klausag):
Das Problem für mich ist doch, dass er plötzlich behauptet, vom Tuning nichts gewusst und die ganze Zeit nichts bemerkt zu haben


Nein Klaus, dein Problem besteht darin, dass Du den Verkauf eines getunten Autos nicht beweisen kannst. Der Käufer die Tuningmaßnahme allerdings schon.

Zitat (von klausag):
Es wäre einfach gewesen, das Tuning zu verbergen, indem ich sie wieder löschen lasse. Geht angeblich leicht.
Dann lass das machen und eier nicht weiter rum, denn damit ist der aktuelle Sachmangel behoben (Dein Recht zur Nachbesserung).
Über eventuellen Mehrverschleiss würde ich mir im Moment keine Gedanken machen, da sich Verbraucherrechte nicht aus Annahmen sondern aus Fakten ergeben.


Oder Du folgst den Rat von Jule und spekulierst darauf, dass es der Käufer dabei bewenden lässt und keine weiteren Schritte einleitet. Kann durchaus sein. Über die Wahrscheinlichkeit lässt sich spekulieren.

Nur: gibt er nicht auf, wird Dir sein Anwalt und ein Richter sehr teuer erklären, welche Folgen sich aus Deinem falschen Verhalten ergeben.

Finde den für Dich richtigen Weg.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Auch bezüglich Mehrverschleiß könnten doch Anwalt und Richter einen hohen Preis fürs Erklären nehmen? Es handelt sich hier auch nicht speziell um Verbraucherrechte; es sind auch nicht zwingend Fakten bezogen auf einen tatsächlich eingetretenen Mehrverschleiß nötig, sondern es ist denkbar, dass ein Gericht die reine Möglichkeit genügen lässt. Wie auch bei einem Unfall: alle Schäden mögen beseitigt sein; jedoch haftet einem Unfallwagen diese Eigenschaft als solche immer an - man wisse ja nie, ob nicht doch noch irgendwas schadhaft ist.

Dehalb hat der Fragende eigentlich von Anfang schon entschieden, den Wagen zurückzunehmen und wollte nur noch wissen, wie damit umzugehen ist, dass der Käufer doch den Wagen eine gute Zeit lang nutzen konnte. Alle Ratschläge daneben in allen Ehren; aber ausgerechnet das Einzige, was wirklich ausdrücklich gefragt wurde, wurde immer noch nicht angesprochen. Ist der Fragende denn noch daran interessiert?

PS: Okay, er hat auch ausdrücklich gefragt, ob er das Fahrzeug zurücknehmen muss^^

-- Editiert von Droitteur am 23.02.2018 18:47

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat:
Der Käufer die Tuningmaßnahme allerdings schon.

Das ist richtig. Damit wäre aber nicht bewiesen Wer & Wann die Tuningmaßnahme durchgeführt hat/worden ist.
Das kann ja (wenn der Fall nicht so klar wie hier wäre) auch der Käufer gewesen sein.... die Nutzungszeit ist ja nicht unerheblich.

Angenommen ein Käufer wüsste wirklich nichts davon -warum sollte er grundlos sein STG überprüfen/lassen. Die Frage stellt sich auf jeden Fall. Im Rahmen von normalen Inspektionen oder beim TüV fällt das idR. nicht auf. (ausser jemand verfolgt Langzeit LOG Werte).
Die ganze Sache ist halt sehr durchsichtig. Naja vielleicht informiert uns ja der TE mal über den Fortgang der Dinge :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
klausag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Käufer wollte jetzt das Auto weiterverkaufen und neue Käufer hat anscheinend Verdacht geschöpft und eine Leistungsmessung machen lassen. Dieser will nun vom Kauf zurücktreten. Das ich Mist gemacht habe, indem ich das Tuning nicht eintrug, weiss ich. Das es deshalb nicht in den Kaufvertag steht, war auch ein Fehler. Aber er fährt 9 Monate mit dem Auto und kommt jetzt daher und will das Auto zurückgeben, obwohl er vom Tuning wusste. Das kann ich aber nicht beweisen. Wahrscheinlich kommt er damit durch. Meine Frage war und ist: Habe ich überhaupt eine Chance, die Rückgabe zu verhindern? Wenn nicht, wie ist dann der rechtlich/gesetzliche Ablauf? Habe ich die Möglichkeit auf Nachbesserung (Eintragen in die Papiere bzw Originalsoftware)(evtl mit Minderung des Kaufpreis)? Wenn ich ihn zurücknehmen muss, bekomme ich Nutzungsgebühr. Aber muss ich dann Wartung bzw Rechnungen, die in der Zwischenzeit gemacht wurden, auch bezahlen? Wird der Halter (vielleicht sogar 2) aus den Papieren gestrichen? Wenn nicht, wie weise ich dann nach, dass ich der Besitzer bin? Wenn ich es nicht verhindern kann, will ich vorbereitet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Deine Fragen wurden beantwortet, lesen musst Du selbst.

Wenn Du den Sachmangel beseitigst, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückgabe (formal).

Ob das ein Richter in diesem Fall anders sehen würde mit Blick auf höheren verschleiß usw. wird Dir keiner verbindlich sagen können.

Bist Du aber mit der Rückabwicklung einverstanden, und diese soll nicht nur aus Auto gegen Kaufpreis zurück bestehen, werdet ihr verhandeln müssen, Du kannst Forderungen stellen , der Käufer aber auch, denn auch er hatte Kosten.

Die Möglichkeit besteht für beide. Ob es Sinn macht kannst nur Du und der Käufer bewerten.

Der aktuelle Halter wird nicht gelöscht, warum auch. Er war ja faktisch Halter für einige Monate, wird aber im neuen brief auch nicht mehr mit Namen erscheinen.

Ohne Nachteil kommst Du aus der Nummer nicht raus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von klausag):
Dieser will nun vom Kauf zurücktreten.

Erstmal Problem des Verkäufers nicht deins.

Zitat:
Das ich Mist gemacht habe, indem ich das Tuning nicht eintrug, weiss ich.

Hat mit dem Fall nichts zu tun. Was du mit deinem Fahrzeig machst ist deine Sache! Die Eintragung ist zwar relevant für den Betrieb im Bereich der StVZO aber das Tuning nicht als Fakt an sich. Tuning ist kein Problem sondern eine Eigenschaft. Ob & wie lange du das genutzt hast kann die sowieso niemand nachweisen.

Jetzt zum eigentlichen:
Zitat:
Aber er fährt 9 Monate mit dem Auto und kommt jetzt daher und will das Auto zurückgeben, obwohl er vom Tuning wusste.
Merkst du langsam was? Höre auf dich hier ständig in die Pflicht zu nehmen.
Der aktuelle Besitzer hat das Tuning verschwiegen- (nicht du!) jetzt wo man ihm auf die Schliche gekommen ist versucht er es auf dich zu schieben. Was hier also läuft sollte dir klar sein.....
Zitat:
Meine Frage war und ist: Habe ich überhaupt eine Chance, die Rückgabe zu verhindern?

Ja. Du sollst sofort vollständig aufhören mündlich und schriftlich mit deinem damaligen Käufer zu kommunizieren & dich an einen Anwalt wenden.
Dieser wird dir sagen welche Strategie im Fall der Fälle die beste ist.
Lass die Gegenseite auf jeden Fall erstmal selber kommen denn die Hürde ist hoch. Dein Käufer weiß ja das er mit einer Lüge in die erste Runde geht. Manchmal hilft da schon ein bisschen Briefverkehr der Anwälte untereinander um die Sache zu regeln.
Solltest du den neuen Besitzer kennen ,könnte man auch den Schuss nach vorne antreten und ihn vollständig über die Situation aufklären . Ob das Sinn macht würde ich aber wie gesagt mit einem Anwalt klären und diesen das machen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen