Hallo.
Ich habe vor drei Tagen einen Vorvertrag über ein gebrauchtes Auto abgeschlossen. Der Noch-Besitzer des Fahrzeuges hat es bereits abgemeldet. Ich bat Ihn um die Übersendung der nötigen Papiere, so dass ich das Fzg. in meiner Zulassungsstelle anmelden kann. Dies verneinte der VK (was ich auch verstehen kann). Wir einigten uns vorerst so, dass ich das Auto bezahle, ich zeitgleich alle erforderlichen Unterlagen sowie die Schlüssel erhalte. Am nächsten Tag möchte ich dann das Fzg. von ihm abholen. Meine Angst ist jetzt, da das Auto ja dann rechtmäßig mir gehört, es aber noch für eine Nacht bei ihm steht, dass da eventuell was geschehen könnte (ev. Diebstahl etc.).
Kann ich mich irgendwie absichern für diesen einen Tag?
Danke für die schnelle Antwort im Voraus.
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"Daniel"
Autokauf Privat zu Privat
25. März 2003
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Frage vom 25. März 2003 | 19:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Privat zu Privat
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#1
Antwort vom 30. März 2003 | 17:55
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 79x hilfreich)
Wenn die Angst so groß ist, wie wär's mit einem Kurzzeitkennzeichen, dass man beim Straßenverkehramt erhält?
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"Harry"
#2
Antwort vom 6. August 2004 | 17:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 2x hilfreich)
@ daniel
hallo daniel, ich möchte auch bald mein kfz verkaufen. kannst du mir in richtung vorvertrag evtl. einen vordruck oder aber aber wenigstens die kriterien mitteilen, die in einem solchen vertrag stehen sollten ??!!
wäre wirklich ein dankbarer zeitgenosse....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. August 2004 | 19:55
Von
Status: Schüler (464 Beiträge, 184x hilfreich)
.
-- Editiert von Felix27 am 06.08.2004 19:56:17
#4
Antwort vom 7. August 2004 | 00:26
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 58x hilfreich)
siehe Signatur
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