Autokauf Privat-Privat

10. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Markus K.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Privat-Privat

Guten Tag,
ich habe mir am 7.8.02 einen Gebrauchten Mini Cooper zugelegt. Nach dem Kauf stellte sich herraus, das das Fahrzeug einen Getriebeschaden hat und auch die Motorlagerung und der Auspuff defekt sind. Die Reparatur dürfte sich ca. auf 500-600 € belaufen.
Der Kaufvertrag ist Handschriftlich aufgesetzt und enthält keine Gewährleistungsklausel.
Die Verkäuferin hat mir einen Preisnachlass für erkennbare Mängel am Fahrzeug gewährt (Kratzer, Roststellen etc.), dieser ist mit dem Satz: "Preisnachlaß: 300.- € für Schäden u. Mängel" im Vertrag festgehalten. Auf Anfrage, ob die im Tüvbericht aufgelisteten Mängel behoben seien, antwortete die Verkäuferin, das sie davon ausgehe. Im Tüvbericht war der Mangel der Motorlagerung vermerkt, nicht aber der Getriebeschaden. Die Verkäuferin ist selber nicht im Fahrz.-brief eingetragen, da sie den Pkw erst kurz zuvor bei einem Händler gekauft hatte.
Meine Frage ist nun ob Sie die Möglichkeit sehen vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. die Reparaturen auf Kosten der Verkäuferin durchzuführen?
Vielen Dank im Vorraus.
MfG
Markus Kosthorst

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Markus K.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, ich hatte gehofft hier ein wenig Hilfe zu bekommen. Es wäre sehr schön wenn noch jemand antworten würde.
Danke sehr.
MfG
M.K.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Markus,
dies geht meiner Meinung nach nur, wenn Du beweisen könntest, dass die Verkäuferin dir den Mangel arglistig verschwiegen hat. Da würde eine Nachfrage beim Händler helfen. Er wird dir sagen, ob er Sie über die Mängel aufgeklärt hat oder nicht. Aber selbst, wenn er für dich aussagt, mußt du beweisen, dass Sie dir gegenüber behauptete, die Mängel seien behoben worden. Die Passage "Preisnachlaß: 300.- € für Schäden u. Mängel" im Kaufvertrag spricht dagegen...

Viel Erfolg,
sling

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#3
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Beweisbarkeit ist hier die Frage. Mit Rechtschutzversicherung mags gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Markus K.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal vielen Dank für die Antworten. Zum einen bin ich Rechtsschutzversichert, das stellt also kein Problem da. Zum anderen war beim Verkausgespräch mein Onkel mit anwesend, der selber nach den Mängeln im Tüvbericht gefragt hat. Dieser kann also bestätigen, das die Verkäuferin gesagt hat, die Mängel seien behoben. Das dürfte meine Chancen erhöhen denke ich. Ich hoffe ich liege damit richtig?
MfG
Markus K.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Gute Aussichten!
Ein Zeuge ist sogar vorhanden, die Kosten werden gedeckt, was soll da noch schiefgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Markus K.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe,
ihr Wort in Gottes Ohr Herr Berndt. Da die Verkäuferin sich nicht mehr meldet, wird das ganze nun wohl vor Gericht landen. Ich werde dann irgendwann mal bei -interesse posten, wie die Sache ausgegangen ist.
MfG
M.K.

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